Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Lotus Foundations Start V1.0.0
Programmnummer: 5724-V16
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Programmname: IBM Lotus Foundations Start Entry V1.0.0
Programmnummer: 5724-V16
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Lotus Domino
IBM Lotus Notes
IBM Lotus Domino Access for Microsoft Outlook
IBM Lotus Symphony

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
=========================================
IBM Lotus Domino
=========================================
1. ACE 5.4.1
2. Apache Ant 1.5.4
3. Apache Axis-SOAP 1.1
4. Apache Commons Logging 1.1
5. Apache Commons Discovery 1.1
6. BrowserLauncher 1.4b1
7. DWGDirect 1.12
8. DNS Resolvers 8.1, 8.6
9. Dojo Toolkit 0.4.1
10. Expat 1.0
11. HSQLDB 1.7.1
12. ICU4C 3.4.1
13. ICU4J 2.8, 3.4
14. InfoZip Unzip stub file 5.5
15. Jakarta ORO 2.0.8
16. JPEG r6
17. JTOpen 4.4, 4.7
18. Quick 1.0.1
19. Net-SNMP 5.0.7
20. OpenSSL
21. RSA BSafe
22. S/MIME 3
23. SNIA CIMON
24. WSDL 1.4
25. Xalan 2.5.2
26. zlib 1.1.4
=========================================
IBM Lotus Notes
=========================================
27. ACE 5.4.1
28. Apache Ant 1.5.4, 1.6.2, 1.6.5
29. Apache Axis 1.4
30. Apache Derby 10.2.2
31. Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
32. Apache Jakarta Commons Codec 1.3, 1.3-minus-mp
33. Apache Jakarta Commons Collections 2.1, 2.1.1, 3.1
34. Apache Jakarta Commons Configuration 1.1
35. Apache Jakarta Commons Digester 1.5
36. Apache Jakarta Commons Discovery 0.2
37. Apache Jakarta Commons EL 1.0
38. Apache Jakarta Commons FileUpload 1.0
39. Apache Jakarta Commons HttpClient 3.0
40. Apache Jakarta Commons Lang 1.0.1, 2.0, 2.2
41. Apache Jakarta Commons Logging 1.0.4, 1.1
42. Apache Jakarta Commons Net 1.1
43. Apache Jakarta Commons Pool 1.2
44. Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
45. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library 1.1
46. Apache Jakarta ORO 2.0.7, 2.0.8
47. Apache Jakarta Tomcat Jasper 2 1.0
48. Apache Lucene 1.4.3
49. Apache MyFaces 1.1.1
50. Apache RegExp Parser 1.2
51. Apache Struts 1.1
52. Apache Tomcat 5.5.17
53. Apache Xalan-Java 2.5.2, 2.7
54. Apache Xerces 4.4
55. BCEL 5.0
56. BitStream Vera Fonts
57. Boost 1.27
58. BrowserLauncher 1.4b1
59. Cairo Binding
60. Cairo Library 1.0.2
61. DWGDirect 1.12
62. Eclipse 3.2.2, 3.3.0, 3.3.1
63. Ehcache 1.2.2
64. EMF 2.2.2
65. eRCP SWT Mobile Extensions 1.0.2
66. Expat 1.2, 1.0
67. Freetype 2.1.4
68. gdiplus.dll
69. GEF 3.2.2
70. HSQLDB 1.7.1
71. ICU4C 3.4.1
72. ICU4J 2.8, 3.4, 3.4.5
73. IES portion SWT 3.3.0
74. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6B
75. Info-ZIP (unzip.c only)
76. Info-Zip UnZipSFX stub file 5.50
77. JavaCup v.10k
78. JHotdraw
79. JTOPEN 4.4
80. log4cxx-0.9.7
81. MATH DTD 4.01
82. MD5
83. Mozilla Binding
84. Open Office 1.1.0
85. Open SSL
86. OSGi Materials 4
87. Pixman 0.1.6
88. Putty 0.58
89. Quick 1.0.1
90. RSA Data Security, Inc. MD5 Message-Digest Algorithm
91. RSA BSAFE
92. RSS Owl 1.1
93. S/MIME 3
94. STLPort 5.0.2
95. W3C
96. WSDL4J 1.5.1
97. WTP 1.5.3
98. XML4C 5.4, 5.5
99. XML4J 4.3
100. XML-APIS 1.3
101. XSD 2.2.2
102. XSLT4C 1.7
103. zlib 1.1.4, 1.2.2
=========================================
IBM Lotus Domino Access Microsoft Outlook
=========================================
104. S/MIME
105. JPEG
106. RSA MD5
=========================================
IBM Lotus Symphony
=========================================
107. Apache Ant v.1.5.4
108. Apache Ant v.1.6.5
109. Apache Axis v.1.4
110. Apache Harmony
111. Apache Jakarta Commons BeanUtils v.1.6
112. Apache Jakarta Commons Codec v.1.3
113. Apache Jakarta Commons Collections v.2.1.1
114. Apache Jakarta Commons Collections v.3.1
115. Apache Jakarta Commons Digester v.1.5
116. Apache Jakarta Commons Discovery v.0.2
117. Apache Jakarta Commons EL v.1.0
118. Apache Jakarta Commons HttpClient v.3.0
119. Apache Jakarta Commons Lang v.2.2
120. Apache Jakarta Commons Logging v.1.0.4
121. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library v.1.1
122. Apache Jakarta ORO v.2.0.8
123. Apache Jakarta Tomcat Jasper2 v.1.0
124. Apache Lucene v.1.4.3
125. Apache Tomcat v.5.5.17
126. Apache Xalan-Java v.2.5.2
127. BCEL v.5.0
128. Bitstream Vera Fonts v.1.10
129. Boost v.1.27
130. BrowserLauncher v.1.4b1
131. Cairo Binding
132. Cairo Library v.1.0.2
133. Eclipse v.3.2.2
134. Eclipse v.3.3.0
135. Eclipse v.3.3.1
136. EMF v.2.2.2
137. eRCP v.1.0.2 SWT Mobile Extensions
138. Expat v.1.2
139. fdlibm v.1.5
140. Freetype 2.1.4
141. HSQLDB v.1.7.1
142. ICU4C v.3.4.1
143. ICU4J v.3.4.5
144. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6B
145. Info-Zip UnZipSFX stub file v.5.50
146. Info-Zip (unzip.c only) unzp50p1
147. JavaCup v.10k
148. java.util.concurrent v.JSR166_PFD
149. JPEG 6b
150. JTOPEN v.4.4
151. MATH DTD v.4.01
152. MD5
153. Mozilla Binding
154. msvcr71.dll
155. OpenOffice.org v.1.1.0
156. OSGi Materials 4
157. Pixman v.0.1.6
158. Putty v.0.58
159. Quick v.1.0.1
160. RegExp v.1.2
161. Root Certificates
162. STLPort v.5.0.2
163. Unicode Data Files
164. W3C DOM Level 3 Core specification
165. WSDL4J v.1.5.1
166. WTP v.1.5.3
167. XML4C v.5.4
168. XML4J v.4.3
169. XSD v2.2.2
170. XSLT4C v.1.7
171. Zlib v.1.1.4
172. Zlib v.1.2.3
=========================================
IBM Lotus Foundations Start
=========================================
173. JavaMail 1.4
174. JavaBeans Activation Framework (JAF) 1.1
175. commons-codec-1.3.jar
176. commons-logging-1.1.jar
177. commons-httpclient-3.0.1.jar
178. hpt374 Driver 2.17
179. hpt3xx Driver 2.1
180. Xerces-C++ 2.7
181. ImageMagick Library 6.2.5
182. SQLite 3.3.5
183. zlib 1.1.3
184. Libcurl 7.15.4
185. base64.c v1.3
186. Google Web Toolkit 1.4.10

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
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IBM Lotus Notes
IBM Lotus Symphony
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1. GNOME Binding
2. GTK+ Binding

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Ihre lizenzierte Nutzung des Programms unterliegt den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung, sofern die Nutzung nicht innerhalb eines Bewertungszeitraums erfolgt. Während eines Bewertungszeitraums kommen die mitgelieferten Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen zur Anwendung.

Für das Programm müssen mindestens so viele Lizenzen für berechtigte Benutzer erworben werden, wie Benutzer Zugriff auf das Programm erhalten sollen. Ferner müssen Sie für jeden Server, auf dem das Programm installiert werden soll, eine Serverlizenz erwerben.

Ein Server ist ein Computersystem, das angeforderte Prozeduren, Befehle oder Anwendungen für einen oder mehrere Benutzer und/oder Clienteinheiten ausführt. Für jeden Server, auf dem das Programm ausgeführt wird (unabhängig von der Anzahl der Prozessoren und Partitionen im Server) oder der von dem Programm verwaltet wird, muss ein Berechtigungsnachweis erworben werden. Beim Einsatz der Blade-Technologie wird jeder Blade als einzelner Server betrachtet.

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Programmspezifische Bedingungen für das andere IBM Programm "IBM Lotus Notes"

Das Programm enthält IBM Lotus Notes. Damit erhalten Sie die Berechtigung zum

1. Zugriff auf IBM Lotus Domino über

a) einen auf Standards basierenden Client (POP3, IMAP) und/oder Web-Browser,
b) IBM Lotus Domino Web Access,
c) IBM Lotus Domino WebMail oder
d) IBM Lotus Domino Access für Microsoft Outlook,

um Anwendungen auf der Basis einer beliebigen Vorlage, die in IBM Lotus Domino enthalten ist oder damit bereitgestellt wird, und/oder beliebige kundenspezifische Anwendungen, die Sie entweder selbst entwickelt oder von einem Dritthersteller erworben haben, zu nutzen.

Die Berechtigung schließt Folgendes aus:

Installation von IBM Lotus Connector for SAP Solutions (nsap.dcx), das zum Lieferumfang von IBM Lotus Notes access for SAP Solutions gehört, auf einem Lotus Domino-Server.

Auf der Grundlage der Bedingungen dieser Vereinbarung erteilt IBM Ihnen eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche, eingeschränkte Copyrightlizenz, abgeleitete Werke der markenspezifischen Elemente, die mit dem Programm weitergegeben werden und nachfolgend aufgelistet sind ("Markenspezifische Elemente"), intern zu nutzen, zu reproduzieren, auszuführen und zu erstellen, wobei das Recht zur Erstellung markenspezifischer Elemente auf Ihre firmeneigene Marke beschränkt ist und diese Elemente nur intern als Teil des Programms verwendet werden dürfen. Mit Ausnahme der obigen eingeschränkten Rechte erteilt IBM Ihnen keine weiteren Rechte hinsichtlich der markenspezifischen Elemente. Ausgenommen ist auch das Recht, die markenspezifischen Elemente oder davon abgeleitete Werke extern weiterzugeben.

Markenspezifische Elemente:
(1) com.ibm.rcp.platform.personality.branding.help_6.1.0.0-*.jar
(2) com.ibm.rcp.portletcontainer.branding_6.1.2.*.jar

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Programmspezifische Bedingungen für das andere IBM Programm "IBM Lotus Domino"

Das Programm enthält IBM Lotus Domino. Damit erhalten Sie die Berechtigung zum

Zugriff auf Anwendungen auf der Basis einer beliebigen Vorlage, die in IBM Lotus Domino enthalten ist oder damit bereitgestellt wird, und/oder zum Zugriff auf beliebige kundenspezifische Anwendungen, die Sie entweder selbst entwickelt oder von einem Dritthersteller erworben haben.

Die Berechtigung schließt Folgendes aus:

1. Installation mehrerer Instanzen des Programms auf derselben Server-Hardware unter Verwendung der IBM Lotus Domino-Partitionierungstechnologie oder der IBM Lotus Domino-Clustering-Technologie;

2. Nutzung des IBM WebSphere Application Server, der zum Lieferumfang von IBM Lotus Domino gehört;

3. Nutzung des IBM WebSphere Portal Server, der zum Lieferumfang von IBM Lotus Domino gehört;

4. Nutzung des IBM Lotus Sametime Instant Messaging, das zum Lieferumfang von IBM Lotus Domino gehört;

5. Nutzung des IBM Tivoli Directory Integrator, der zum Lieferumfang von IBM Lotus Domino gehört;

6. Nutzung der IBM DB2 Restricted Enterprise Edition, die zum Lieferumfang von IBM Lotus Domino gehört;

7. Nutzung der folgenden Verwaltungsfunktionen:

Erweiterte Zugriffssteuerungslisten
Gestaffelte Verzeichnisse
Verzeichniskataloge
Verzeichnisverwaltung
Zentrales Verzeichnis (Namens- und Adressbuch ohne Benutzer)

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Die folgenden Bedingungen gelten für das Programm und alle anderen IBM Programme:

Weitergabe von DXL-Schemadateien für Lotus Notes und Domino: Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung von den IBM Lotus Notes- und Domino-Dokumenttypdefinitions- oder XML-Schemadatentypdateien (gemeinsam als DXL-Schemadateien bezeichnet) abhängig, gelten für die Weitergabe der DXL-Schemadateien zusammen mit Ihrer Anwendung die folgenden Bedingungen:

1) Die DXL-Schemadateien dürfen nicht verändert werden.

2) Die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwendet werden.

3) Die DXL-Schemadateien werden von IBM ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, übernimmt IBM im Hinblick auf die mit Ihrer Anwendung weitergegebenen DXL-Dateien keine Gewährleistung, einschließlich der Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen sind IBM, ihre Programmentwickler und Lieferanten nicht haftbar für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich Verlust oder Beschädigung von Daten, oder andere wirtschaftliche Schäden, entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen, die in irgendeiner Weise aus der Weitergabe oder Nutzung der DXL-Schemadateien entstehen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

4) Für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich. IBM kann die Nutzung der DXL-Schemadateien in der Zukunft ohne Vorankündigung ändern oder einstellen.

5) Sie sind damit einverstanden, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten, von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.

6) In der Endbenutzerlizenzvereinbarung für Ihre Anwendung müssen Sie darauf bestehen, dass die DXL-Schemadateien 1) nur zur Aktivierung der Anwendung und sonst zu keinem anderen Zweck verwendet werden, 2) nicht kopiert werden (außer für Sicherungszwecke) und 3) nicht weitergegeben werden. Ihre Anwendung, die eine Kopie der DXL-Schemadateien enthält, muss folgendermaßen gekennzeichnet sein: "Enthält Datendateien von IBM Lotus Domino (c) Copyright IBM Corporation Alle Rechte vorbehalten".

7) Eine Weitergabe der DXL-Schemadateien ist nur im Rahmen der obigen Bedingungen zulässig.

Sie dürfen die Programme oder deren Komponenten nur mit schriftlicher Genehmigung von IBM zur Bereitstellung von Hosting-Services für Einzelpersonen, Maschinen oder Programme außerhalb Ihres Unternehmens einsetzen.

Sie können Ihre IT-Services gänzlich durch Dritte verwalten lassen; als Lizenznehmer bleiben Sie jedoch verantwortlich für die Einhaltung aller Vertragsbedingungen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf den Erwerb und die Verwaltung einer ausreichenden Anzahl von Lizenzen, wie in dieser Lizenzinformation beschrieben. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen in Teilen oder vollständig diesen Dritten zu überlassen, auf diese zu übertragen, zu delegieren oder diesen eine Unterlizenz zu erteilen, ohne zuvor die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von IBM einzuholen.

Wenn ein oder alle Programme beim Kauf Ihres Computers vorinstalliert waren ("OEM-Programm"), dürfen die OEM-Programme (oder die zugehörigen Datenträger) nicht getrennt von diesem Computer gegen Gebühr weitergegeben werden.

Sie dürfen die Programme nicht in einer Lösung oder in einem anderen Produkt verwenden oder Dritten die Berechtigung dazu erteilen, wenn die Nutzung, die Unmöglichkeit der Nutzung oder das Versagen der Programme zum Tod oder zu Schäden an Personen und Gegenständen führen kann ("risikoreiche Aktivitäten"), einschließlich, aber nicht begrenzt auf den Entwurf, die Konstruktion und die direkte Kontrolle oder Wartung von nuklearen Einrichtungen, Massentransportsystemen, Flugzeugsteuerungen, bei der Flugzeugnavigation, Flugverkehrssicherheit oder der Kommunikation beim Flugverkehr, in Waffensystemen, lebenserhaltenden Geräten oder in gefährlichen Umgebungen, die eine fehlerfreie Ausführung verlangen. IBM übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung für die Eignung bei risikoreichen Aktivitäten.

Das Programm kann Verschlüsselungsalgorithmen enthalten, die besonderen Exportbestimmungen des US-Handelsministeriums oder anderer Länder unterliegen. Sollten Sie Einzelheiten über die verfügbare Verschlüsselungsstufe benötigen, lesen Sie die Programmdokumentation oder wenden Sie sich an den zuständigen IBM Ansprechpartner.

Das Programm enthält Teile von IBM Lotus Expeditor. Für jede lizenzierte Programmkopie sind Sie berechtigt, IBM Lotus Expeditor in Verbindung mit Ihrer Lizenz für das Programm zu installieren und zu nutzen. IBM Lotus Expeditor darf nur als Plattform für die mit dem Programm bereitgestellten Anwendungen und nicht für andere Anwendungen oder andere Zwecke eingesetzt werden. Wenn IBM Lotus Expeditor als Plattform für andere Anwendungen oder andere Zwecke genutzt werden soll, müssen Sie eine separate, uneingeschränkte Lizenz erwerben, die Sie zu einer solchen Nutzung berechtigt.

Sicherheitskomponenten

Wenn Sie das Programm IBM Lotus Foundations Start Entry bezogen haben, dürfen Sie die AV/AS-Komponenten nur nutzen, wenn Sie für jede Komponente einen separaten Berechtigungsnachweis besitzen.

Das Programm IBM Lotus Foundations Start enthält Komponenten, die Viren- und Spamschutz im Rahmen des Berechtigungsnachweises für dieses Programm bereitstellen, und lizenziert Sie zur Nutzung dieser Komponenten.

Wenn Sie eine Lizenz für die Viren- und Spamschutzkomponenten sowie einen gültigen Maintenance-Vertrag, der Viren- und Spamschutz einschließt, für das Programm besitzen, wird IBM Sicherheitskomponenten bereitstellen, die Virus- und Spamdefinitionen sowie Spamregeln enthalten können, die entweder Eigentum von IBM sind oder von IBM lizenziert werden und als vertrauliche IBM Informationen und als geistiges Eigentum von IBM anzusehen sind. Die Sicherheitskomponenten dürfen nur in Verbindung mit diesem Programm und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung genutzt werden.

Ihr Zugriff auf die Sicherheitskomponenten erfolgt über ein Internet-Update unter Verwendung des Programms. Wenn Sie keinen gültigen Maintenance-Vertrag für das Programm haben, werden keine Sicherheitskomponenten bereitgestellt.

IBM LanguageWare-Komponenten:

Das Programm enthält IBM 'LanguageWare'-Technologie und -Komponenten ("LW-Code"), die Sie nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms verwenden dürfen.

Sie sind nicht berechtigt, den LW-Code für andere Zwecke einzusetzen, zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, Funktionen des LW-Codes direkt zu nutzen; der LW-Code darf nur über die dokumentierten, vom Programm bereitgestellten Features, APIs und Tools verwendet werden.

Wenn der LW-Code für eine Nutzung lizenziert werden soll, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist (Nutzung des gesamten Leistungsspektrums des Features einschließlich der Anpassungsfunktionen), wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, von der Sie das Programm bezogen haben, um die entsprechenden Volllizenzen anzufordern.

Mit dem Bezug des Programms erhalten Sie möglicherweise gleichzeitig die Berechtigung zur Nutzung von Suchservices oder webbasierten Softwarekomponenten von Drittherstellern (gemeinsam als "Komponenten und Suchservices von Drittherstellern" bezeichnet). Die Komponenten und Suchservices von Drittherstellern sowie deren zugehörige Markenbezeichnungen (so genannte Brand-Features) werden ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Die Dritthersteller können den Zugriff auf ihre Komponenten und Suchservices jederzeit und nach eigenem Ermessen sperren. Ihre Nutzung der Komponenten und Suchservices von Drittherstellern kann den Servicebestimmungen (Terms of Service) oder der Endbenutzerlizenzvereinbarung für die betreffenden Suchservices unterliegen, wobei IBM an einer solchen Vereinbarung nicht beteiligt ist.

Wenn Sie das Programmfeature Google Desktop Search einsetzen, müssen Sie die Nutzungsbedingungen unter der genannten Adresse prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://desktop.google.com/eula.html). Wenn durch Ihre Nutzung des Programms "Google Gadgets" auf Webseiten platziert werden, müssen Sie die "Syndicated Google Gadgets Terms of Service for Webmasters" unter der genannten Adresse prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://www.google.com/webmasters/gadgets/terms.html).

Wenn Sie das Programmfeature Google Web Search einsetzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Google, Inc. alle Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, am Google Web Search Service (unter Einbeziehung der Google Suchmaschinentechnologie und der Google Brand-Features, aber unter Ausschluss von Services, die Google von Drittherstellern lizenziert) besitzt und dass Sie durch die Nutzung dieses Features keine Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche am Google Web Search Service (unter Einbeziehung der Google Suchmaschinentechnologie und der Google Brand-Features) erwerben.

Wenn Sie das Programmfeature Yahoo! Web Search einsetzen, müssen Sie die Servicebedingungen unter der genannten Adresse prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://info.yahoo.com/legal/us/yahoo/utos/utos-173.html). Bei Nutzung dieses Features in einem Land außerhalb der USA müssen Sie die für das jeweilige Land geltenden Servicebedingungen, die unter der genannten Adresse zu finden sind, prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://world.yahoo.com/).

Wenn Sie mit den Programmfunktionen Websites oder Anwendungen starten und/oder darauf zugreifen, gelangen Sie unter Umständen auf Websites oder Anwendungen von Drittherstellern. Für den Zugriff auf die Webseiten von Drittherstellern gelten deren Nutzungsbedingungen, und IBM ist für die dort bereitgestellten Inhalte und Services nicht verantwortlich. Wenn Sie auf Anwendungen von Drittherstellern zugreifen, liegt die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen in Ihrer Verantwortung. Der Zugriff auf eine IBM Anwendung oder Website unterliegt der für die betreffende Anwendung geltenden IBM Lizenz oder den für die Website geltenden IBM Nutzungsbedingungen.

Es ist Ihnen nicht gestattet, das Programm in automatischen, halbautomatischen oder manuellen Tools einzusetzen, mit denen Viruskennungen, Virenprüfroutinen, andere Daten oder Code zur Erkennung von bösartigen Daten oder bösartigem Code erstellt werden.



D/N: L-JCOK-7J4LFD
P/N: L-JCOK-7J4LFD