Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (11/2002)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: WebSphere Business Integration Message
Broker with Rules and Formatter Extension for Multiplatforms V5.0
Programmnummer: 5724-E73
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: 2
Erläuterung der Vertragsbedingungen:
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine
und einer anderen Maschine installiert werden darf,
vorausgesetzt, dass das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig
ausgeführt wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen
anderen Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne
zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Ausgeschlossene Komponenten
Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung
zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen
Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als
"IBM" bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen für alle
"Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a) Alle
ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur
Verfügung gestellt; (b) IBM übernimmt keine Haftung für die
Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck
oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c) IBM übernimmt keine
Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der
ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten; und (d) IBM haftet nicht
für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden
hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
ICU 1.8
XML4C 3.3.1
XML4J V3.2.1
WorkBench 2.02
infozip as supplied by ISMP V4.5.3
New Era of Networks - Rules and Formatter
Programmspezifische Bedingungen
Gebührenberechnung und Lizenznutzungsverwaltung (License
Use Management)
Die Gebühren für die berechtigte Nutzung des Programms
basieren auf 'Processor License Units' (PLUs, so genannte
Prozessorlizenzgebühreneinheiten). Für die Nutzung des Programms auf einer beliebigen
Servermaschine müssen Sie eine PLU für jeden Prozessor oder symmetrischen
Multiprozessor in der Servermaschine, auf der eine Programmkopie
ausgeführt werden soll, erwerben (bei IBM oder einem IBM Business
Partner). PLUs sind für jede Servermaschine erforderlich, auf der die
Broker-Komponente des Programms installiert wird. Sie müssen
außerdem eine entsprechende Anzahl zusätzlicher PLUs erwerben, wenn
die Programminstallation auf eine Servermaschine mit mehr
Prozessoren umgezogen wird oder wenn der Servermaschine, auf der das
Programm installiert ist, weitere Prozessoren hinzugefügt werden.
Bei Nichteinhaltung der erforderlichen Anzahl an PLUs
werden die Lizenzbedingungen ungültig. Mit der License Use
Management-Software wird die Einhaltung dieser Bedingungen überwacht.
Für die Lizenzierung weiterer Komponenten des Programms
werden keine separaten Serverberechtigungen benötigt.
Sie sollten das Originalprodukt und alle Passport Advantage-
Dokumente als Berechtigungsnachweis aufbewahren.
Für einige Komponenten des Programms gelten spezifische
Einschränkungen, die nachfolgend beschrieben sind.
WebSphere MQ
Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie von IBM
WebSphere MQ. Für jeden Berechtigungsnachweis sind Sie berechtigt,
WebSphere MQ in Verbindung mit Ihrer Nutzungslizenz für das Programm
für folgende Zwecke zu installieren und zu nutzen:
Sie dürfen zwei Kopien von WebSphere MQ zur Nutzung mit dem
Programm installieren.
Sie dürfen WebSphere MQ nur mit Nachrichten nutzen, die für
das Programm generiert werden, und nicht für andere Zwecke. (Um
WebSphere MQ für andere Zwecke nutzen zu dürfen, müssen Sie einen
separaten (uneingeschränkten) Berechtigungsnachweis erwerben, der zu
einer solchen Nutzung eines WebSphere MQ-Softwareprodukts
berechtigt.)
DB2-Komponenten
Zum Lieferumfang des Programms gehören Teile der IBM DB2
Universal Database ("DB2"). Für jeden Berechtigungsnachweis dürfen
Sie zwei Kopien der DB2-Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer
Nutzungslizenz für das Programm zur Speicherung und Verwaltung von Daten
installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert
werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Nutzung
für Anwendungsdaten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese
Lizenz berechtigt z. B. nicht dazu, von anderen Anwendungen aus
eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung
von Berichten herzustellen. Sie dürfen eine (1) Kopie dieser
DB2-Komponenten nur auf derselben Workstation wie die mit dem
Programm gelieferte Komponente Configuration Manager installieren
und nutzen. Die zweite Kopie der DB2-Komponenten darf nur
zusammen mit der Broker-Komponente des Programms genutzt werden.
Microsoft(R) Data Access Components
Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie der
Microsoft Data Access Components ("MDAC"). Ihre Nutzung der MDAC
unterliegt den Bedingungen des "End User License Agreement for
Microsoft Software". Eine Kopie dieser Bedingungen finden Sie auf der
mit dem Programm gelieferten Ergänzungs-CD-ROM.
Sie erhalten insbesondere keine Berechtigung oder Lizenz
zur Weitergabe der MDAC. Falls Sie die Berechtigung oder Lizenz
zur Weitergabe der MDAC erwerben möchten, sollten Sie sich an
die Microsoft Corporation wenden. Zum Zeitpunkt dieser
Veröffentlichung ist folgender Webseiten-Link für die Kontaktaufnahme mit
der Microsoft Corporation zu diesem Zweck gültig: "http://www.
microsoft.com/data/download.htm".
HINWEIS: Die Microsoft Corporation behält sich das Recht
vor, den MDAC-Download zu jedem beliebigen Zeitpunkt und nach
eigenem Ermessen zu löschen oder die angegebene Webseite zu ändern,
zu versetzen oder zu entfernen.
Nutzung von Hewlett Packard Java RTE V1.3 (nur für HP-UX)
Die HP-UX-Version des Programms beinhaltet eine Java
Runtime Environment ("RTE"), die von Hewlett Packard ("HP") zur
Verfügung gestellt wird. Die Nutzung der HP RTE unterliegt den HP
Softwarelizenzierungs- und Gewährleistungsbedingungen. Die Benutzer des Programms
werden bei der Programminstallation aufgefordert, die HP Lizenz-
und Gewährleistungsbedingungen zu bestätigen.
Sind die HP Lizenz- und Gewährleistungsbedingungen für Sie
nicht akzeptabel, sollten Sie das Programm sofort an Ihren
Lieferanten zurückgeben. Der Kaufpreis wird Ihnen in vollem Umfang
zurückerstattet.
DataDirect ODBC Driver Manager-Komponenten
Teile dieses Programms sind urheberrechtlich geschützt von
DataDirect Technologies, 1991 - 2002.
IBM Rules and Formatter
Der WebSphere Business Integration Message Broker mit Rules
and Formatter Extension beinhaltet bestimmte 'Rules and
Formatter', die unter Lizenz von Sybase, Inc. ("R+F-Code")
bereitgestellt werden.
Folgende Bedingungen gelten für den R+F-Code:
- Sie dürfen R+F-Code nicht an andere Endbenutzer
übertragen oder weitergeben.
- Sybase, Inc. übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung
hinsichtlich der Nutzung des in dem Programm enthaltenen R+F-Codes,
einschließlich der Handelsüblichkeit oder der Verwendungsfähigkeit für
einen bestimmten Zweck.
- die Gesamthaftung von Sybase, Inc. für sämtliche
Schadensansprüche hinsichtlich des R+F-Codes Ihnen gegenüber wird den von
Ihnen für das Programm gezahlten Betrag nicht überschreiten.
Einschränkungen bei WebSphere MQ Transport
Jede Lizenz für WebSphere Business Integration Event
Broker, WebSphere Business Integration Message Broker berechtigt
den Lizenznehmer dazu,
1. eine Verbindung zu bis zu 500 WebSphere MQ Telemetry
Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen;
2. eine Verbindung zu bis zu 5 WebSphere MQ Multicast
Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen;
3. eine Verbindung zu bis zu 10 WebSphere MQ Real-Time
Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen;
4. eine Verbindung zu bis zu 25 WebSphere MQ Services
Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen.
Ein WebSphere MQ Telemetry Transport-Endpunkt ist als
Einheit definiert, die für die Nutzung der Telemetry-Transporte
konfiguriert ist, um mit dem Broker, einschließlich der Einheiten, die
über einen Router, einen Gateway, eine Einheit oder einen Server
angeschlossen sind, zu interagieren.
Ein WebSphere MQ Real-Time Transport-Endpunkt ist als
Server oder Workstation definiert, die bzw. der den mit dem
Produkt gelieferten Real-Time-Client benutzt, um mit dem Broker zu
interagieren.
Ein WebSphere MQ Multicast Transport-Endpunkt ist als
Einheit, Server oder Workstation definiert, die bzw. der für die
Nutzung des Reliable Multicast Messaging-Protokolls oder eines
anderes Multicast-Protokolls konfiguriert ist, um mit dem Broker,
einschließlich der Einheiten, die über einen Router, einen Gateway, eine
Einheit oder einen Server angeschlossen sind, zu interagieren.
Ein WebSphere MQ Web Services Transport-Endpunkt ist als
Anwendung definiert, die für die Nutzung nativer HTTP-
Nachrichtenprotokolle konfiguriert ist, um mit dem Broker, einschließlich der
Einheiten, die über einen Router, einen Gateway, eine Einheit oder
einen Server angeschlossen sind, zu interagieren.
WebSphere Business Integration Connection Pack -
Lizenzerweiterungen
Lizenzierte Benutzer des Programms, die die Anzahl der
Verbindungen für den lizenzierten WebSphere MQ Transport-Endpunkt
erhöhen möchten, können zu diesem Zweck ein WebSphere Business
Integration Connection Pack erwerben.
1. WebSphere MQ Telemetry Transport Lizenzerweiterung -
Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Telemetry Transport
berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 1.000 Telemetry-
Endpunkte Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms
hinzuzufügen.
2. WebSphere MQ Multicast Transport Lizenzerweiterung -
Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Multicast Transport
berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 10 Multicast-Endpunkte
Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms hinzuzufügen.
3. WebSphere MQ Real-Time Transport Lizenzerweiterung -
Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Real-Time Transport
berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 20 Real-Time-Endpunkte
Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms hinzuzufügen.
4. WebSphere MQ Web Services Transport Lizenzerweiterung -
Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Web Services Transport
berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 50 Endpunkte
Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms hinzuzufügen.
Jedes Lizenzerweiterungspaket kann jeweils nur für Web
Services-Endpunkte, Real-Time-Endpunkte, Multicast-Endpunkte oder
Telemetry-Endpunkte eingesetzt werden; ein Kombinieren der
verschiedenen Endpunkte ist nicht möglich.
Nutzung von Komponenten auf separaten Maschinen
Das Programm umfasst mehrere Komponenten:
1. Message Broker (Nachrichtenbroker)
2. Configuration Manager (Konfigurationsmanager)
3. User Name Server (Namensserver)
4. Database Manager (Datenbankmanager)
5. Message Broker Toolkit for WebSphere Studio
Jede Komponente darf jeweils nur auf einer einzigen
Maschine installiert werden, mit Ausnahme des Message Broker Toolkit
for WebSphere Studio, das auf mehreren Maschinen installiert
werden kann, wenn diese Maschinen alle in Verbindung mit derselben
Nachrichtenbrokermaschine eingesetzt werden.
Sie dürfen den Konfigurationsmanager des Programms auf
derselben Servermaschine wie die Broker-Komponente oder auf einer
einzelnen Intel-basierten (*) Maschine einsetzen. * Intel-Maschinen
beinhalten kompatible Prozessoren, wie z. B. Cyrix und AMD. (Intel ist
in gewissen Ländern eine Marke der Intel Corporation.)
Einheitentest
Die Programmlizenz berechtigt einen einzelnen Entwickler,
jede Komponente des Programms auf einer einzelnen Microsoft (R)
Windows-Maschine für "Einheitentests" zu installieren, wobei der
Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler
geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem
Entwurf funktioniert. Die Lizenz beinhaltet nicht den Einsatz des
Programms für folgende Zwecke:
1. Testen von Anwendungen auf anderen Servern als der
Maschine des Entwicklers
2. Austausch von Nachrichten mit Produktionsanwendungen
oder -systemen
3. Simulation von Produktionsworkloads
4. Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder
Systemen
HINWEISE
Microsoft und Windows sind in gewissen Ländern Marken der
Microsoft Corporation.
Andere Namen von Unternehmen, Produkten oder Services
können Marken oder Servicemarken anderer Unternehmen sein.
Message Brokers Toolkit for WebSphere Studio
Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie des
Message Brokers Toolkit for WebSphere Studio, die
i) Software beinhaltet, die von der Apache Software
Foundation entwickelt wurde (http://www.apache.org/);
ii) auf Technologie des Eclipse-Projekts basiert (besuchen
Sie http://www.eclipse.org ); und
iii) der folgenden Softwarenutzungsvereinbarung von Eclipse.
org unterliegt
Eclipse.org Software User Agreement
17th June, 2002
ECLIPSE.ORG MAKES AVAILABLE SOFTWARE, DOCUMENTATION,
INFORMATION AND/OR OTHER MATERIALS FOR OPEN SOURCE PROJECTS
(COLLECTIVELY "CONTENT"). USE OF THE CONTENT IS GOVERNED BY THE TERMS AND
CONDITIONS OF THIS AGREEMENT AND/OR THE TERMS AND CONDITIONS OF
LICENSE AGREEMENTS OR NOTICES INDICATED OR REFERENCED BELOW. BY
USING THE CONTENT, YOU AGREE THAT YOUR USE OF THE CONTENT IS
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BELOW. IF YOU DO NOT AGREE TO THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS
AGREEMENT AND THE TERMS AND CONDITIONS OF ANY APPLICABLE LICENSE
AGREEMENTS OR NOTICES INDICATED OR REFERENCED BELOW, THEN YOU MAY NOT
USE THE CONTENT.
Unless otherwise indicated, all Content made available by
Eclipse.org is provided to you under the terms and conditions of
the Common Public License Version 1.0 ("CPL"). A copy of the
CPL is provided with this Content and is also available at http:
//www.eclipse.org/legal/cpl-v10.html. For purposes of the CPL,
"Program" will mean the Content.
Content includes, but is not limited to, source code,
object code, documentation and other files maintained in the
Eclipse.org CVS repository ("Repository") in CVS modules
("Modules") and made available as downloadable archives ("Downloads").
Content may be apportioned into plug-ins ("Plug-ins"), plug-
in fragments ("Fragments"), and features ("Features"). A
Feature is a bundle of one or more Plug-ins and/or Fragments and
associated material. Files named "feature.xml" may contain a list of
the names and version numbers of the Plug-ins and/or Fragments
associated with a Feature. Plug-ins and Fragments are located in
directories named "plugins" and Features are located in directories
named "features".
Features may also include other Features ("Included
Features"). Files named "feature.xml" may contain a list of the names
and version numbers of Included Features.
The terms and conditions governing Plug-ins and Fragments
should be contained in files named "about.html" ("Abouts"). The
terms and conditions governing Features and Included Features
should be contained in files named "license.html" ("Feature
Licenses"). Abouts and Feature Licenses may be located in any directory
of a Download or Module including, but not limited to the
following locations:
The top-level (root) directory
Plug-in and Fragment directories
Subdirectories of the directory named "src" of certain Plug-
ins
Feature directories
Note: if a Feature made available by Eclipse.org is
installed using the Eclipse Update Manager, you must agree to a
license ("Feature Update License") during the installation process.
If the Feature contains Included Features, the Feature Update
License should either provide you with the terms and conditions
governing the Included Features or inform you where you can locate
them. Feature Update Licenses may be found in the "license"
property of files named "feature.properties". Such Abouts, Feature
Licenses and Feature Update Licenses contain the terms and
conditions (or references to such terms and conditions) that govern
your use of the associated Content in that directory. The
Abouts, Feature Licenses and Feature Update Licenses may refer to
the CPL or other license agreements, notices or terms and
conditions . It is your obligation to read and accept all such all
terms and conditions prior to use of the Content. If no About,
Feature License or Feature Update License is provided, please
contact Eclipse.org to determine what terms and conditions govern
that particular Content.
Content may contain encryption software. The country in
which you are currently may have restrictions on the import,
possession, and use, and/or re-export to another country, of encryption
software. BEFORE using any encryption software, please check the
country's laws, regulations and policies concerning the import,
possession, or use, and re-export of encryption software, to see if
this is permitted.
Treeview
Dieses Programm enthält eine Kopie des Treeview JavaScript,
das unter www.Treeview.net zu finden ist. Ihre Nutzung des
Treeview JavaScript im Rahmen dieses Programms unterliegt den
Bedingungen des IPLA und dieser Lizenzinformation. Sie dürfen das
Treeview JaveScript nicht extrahieren und in einer anderen Anwendung
oder einem anderen Programm benutzen.
D/N: L-TMAN-5JFEQG
P/N: L-TMAN-5JFEQG