Datenstromberechtigung

In diesem Abschritt wird die Verwendung der Datenstromwarteschlange in Verbindung mit Publish-/Subscribe-Berechtigungsprüfungen in WebSphere MQ Publish/Subscribe beschrieben.

In WebSphere MQ Publish/Subscribe werden alle Überprüfungen von Veröffentlichungs- und Subskribierungsberechtigungen gegen die Datenstromwarteschlange durchgeführt:
  • Veröffentlichende Anwendungen benötigen die Berechtigung zum Einreihen von Nachrichten in die Datenstromwarteschlange.
  • Der WebSphere MQ Publish/Subscribe-Broker überprüft die Berechtigung von subskribierenden Anwendungen, die die Datenstromwarteschlange anzeigen möchten.
  • Subskribierende Anwendungen benötigen die Berechtigung zum Einreihen von Nachrichten in die Warteschlange, die sie für den Empfang ihrer Nachrichten benannt haben.

Eine ähnliche Prüfung wird von WebSphere Event Broker-Brokern vorgenommen, die Berechtigung zum Subskribieren bzw. Anzeigen wird dabei jedoch nicht geprüft. Stattdessen verwendet WebSphere Event Broker Zugriffssteuerungslisten (Access Control Lists, ACLs), die Sie über die Workbench erstellen können, um die erforderlichen Berechtigungen für Einzelthemen bereitzustellen.

Bevor Sie einen WebSphere MQ Publish/Subscribe-Broker nach WebSphere Event Broker migrieren oder Ihre WebSphere MQ Publish/Subscribe-Anwendungen für die Ausführung auf einem WebSphere Event Broker migrieren, müssen Sie die folgenden Sicherheitsauswirkungen prüfen:
  • Veröffentlichende Anwendungen unterliegen denselben Überprüfungen, auch wenn die Themensicherheit auf Ihrem Broker nicht aktiviert ist, denn die Berechtigung zum Einreihen einer Nachricht in den Datenstrom oder die Veröffentlichungswarteschlange wird weiterhin von WebSphere MQ überprüft.

    Allerdings können Datenstromveröffentlichungen von WebSphere Event Broker in jeder Eingabewarteschlange verarbeitet werden, weil Publisher Nachrichten nicht mehr in eine Warteschlange mit demselben Namen wie der Datenstrom einreihen müssen. Konfigurieren Sie deshalb äquivalente ACLs für alle Datenströme unter Verwendung der jeweiligen Qualifikationsmerkmale der Themenebene.

  • Der WebSphere Event Broker-Broker überprüft nicht, ob subskribierende Anwendungen über Anzeigeberechtigung für die Datenstromwarteschlange verfügen. Stattdessen modelliert WebSphere Event Broker Datenströme, indem alle Abschnitte, die nicht Teil des Standarddatenstroms sind, mit dem eindeutigen Präfix '$SYS/STREAM/<Datenstromname>/' versehen werden. Mithilfe dieses Präfixes bleiben die Merkmale zur Partitionierung von Datenströmen erhalten und es können auch datenstromspezifische Zugriffssteuerungslisten eingerichtet werden. Da Themen im Standarddatenstrom vom Broker nicht geändert werden, können Berechtigungen für Themen im Standarddatenstrom über das Stammthema festgelegt werden.
Aus dem folgenden Diagramm geht hervor, welche Datenstromberechtigungen erforderlich sind. Das Beispiel setzt voraus, dass die Standard-ACL für den Themenstamm für den Principal 'PublicGroup' (Öffentliche Gruppe) aktualisiert und die Berechtigungen zum Veröffentlichen, Subskribieren und persistenten Zustellen alle auf deny (Verweigern) gesetzt wurden.
Datenstromberechtigungen. Das Diagramm wird im umliegenden Text erläutert.
Bei diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass die folgenden Gruppen definiert wurden:
  • PDefault: Benutzergruppe, die berechtigt ist, Nachrichten im Standarddatenstrom zu veröffentlichen
  • SDefault: Benutzergruppe, die berechtigt ist, Subskriptionen für den Standarddatenstrom einzurichten
  • PStreamX: Benutzergruppe, die berechtigt ist, Nachrichten im Datenstrom StreamX zu veröffentlichen
  • SStreamX: Benutzergruppe, die berechtigt ist, Subskriptionen für den Datenstrom StreamX einzurichten
  • PStreamY: Benutzergruppe, die berechtigt ist, Nachrichten im Datenstrom StreamY zu veröffentlichen
  • SStreamY: Benutzergruppe, die berechtigt ist, Subskriptionen für den Datenstrom StreamY einzurichten
Sie müssen Berechtigungen erteilen und verweigern, indem Sie folgende ACLs konfigurieren:
  1. PDefault muss Veröffentlichungsberechtigung für das Stammverzeichnis und SDefault muss Subskribierungsberechtigung für das Stammverzeichnis erteilt werden.
  2. PDefault muss Veröffentlichungsberechtigung für $SYS/STREAM/ und SDefault muss Subskribierungsberechtigung für $SYS/STREAM/ verweigert werden.

    Diese Einstellungen stellen sicher, dass Publisher und Subskribenten des Standarddatenstroms nicht in der Lage sind, in anderen Datenströmen zu veröffentlichen oder diese zu subskribieren, ohne dass dies explizit in einer ACL, die die relevante Einstellung überschreibt, festgelegt ist.

  3. PStreamX muss Veröffentlichungsberechtigung für $SYS/STREAM/StreamX/ und SStreamX muss Subskribierungsberechtigung für $SYS/STREAM/StreamX/ erteilt werden.

    Diese Einstellungen überschreiben alle Einstellungen für übergeordnete Themen und begrenzen die Veröffentlichungs- und Subskribierungsberechtigung auf Benutzer innerhalb dieser spezifischen Gruppen.

  4. PStreamY muss Veröffentlichungsberechtigung für $SYS/STREAM/StreamY/ und SStreamY muss Subskribierungsberechtigung für $SYS/STREAM/StreamY/ erteilt werden.

    Diese Einstellungen überschreiben alle Einstellungen für übergeordnete Themen und begrenzen die Veröffentlichungs- und Subskribierungsberechtigung auf Benutzer innerhalb dieser spezifischen Gruppen.

Sie haben die Möglichkeit, Ausnahmen zu diesen Berechtigungen zu konfigurieren, indem Sie am geeigneten Punkt eine ACL einfügen. Wenn Sie beispielsweise Bereitstellern für den Standarddatenstrom (PDefault) auch Veröffentlichungsberechtigung für StreamX erteilen möchten, müssen Sie eine explizite ACL an Punkt (3) erstellen, um diese Berechtigung zu erteilen. Durch diese Einstellung wird die Berechtigungsverweigerung an Punkt (2) überschrieben. In diesem Szenario sind Benutzer in PDefault weiterhin nicht in der Lage, Veröffentlichungen in StreamY vorzunehmen.

Zugehörige Konzepte
Sicherheit für Laufzeitressourcen: Zugriffssteuerungslisten
Zugehörige Tasks
Sicherheit für Domänenkomponenten konfigurieren
Veröffentlichen
Subskriptionen einrichten
Zugehörige Verweise
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