Wenn Sie eine Brokerdatenbank erstellt haben, müssen Sie der Komponente, die Eigner der Datenbank ist, Zugriffsberechtigungen für die Datenbank erteilen. Wenn Sie den Befehl mqsicreatebroker aufrufen, müssen Sie mindestens eine ID für die Laufzeitberechtigung angeben. Sie können eine zweite ID speziell für die Berechtigung zum Herstellen einer Verbindung zur Datenbank angeben. Wenn Sie keine zweite ID angeben, verwendet die Komponente die Laufzeit-ID (die Servicebenutzer-ID) auch für den Datenbankzugriff.
Sie geben die Servicebenutzer-ID und das zugehörige Kennwort mit den Attributen -i und -a und die optionale ID für die Datenbankverbindung und das zugehörige Kennwort mit den Attributen -u und -p an.
Die Art der Zugriffsberechtigung hängt von der verwendeten Datenbank und der Plattform ab, auf der Sie die Datenbank erstellt haben.
Gehen Sie wie unten beschrieben vor, um Zugriffsberechtigungen für DB2-Datenbanken unter Windows zu erteilen:
Sie können auch die unten angezeigten Befehle für UNIX-Plattformen in Befehlszeilen ausführen (für eine Brokerdatenbank); unter Windows werden dieselben Befehle verwendet.
So autorisieren Sie unter Linux und UNIX den Zugriff auf eine DB2-Datenbank:
db2 connect to broker_db user SysAd_id
db2 grant connect, createtab, bindadd, create_external_routine on database to user mqsiuid
Wenn Sie weitere Informationen zu einer der zuvor beschriebenen Tasks benötigen, verwenden Sie die Onlinehilfefunktion der DB2-Steuerzentrale. Möglicherweise kann Ihnen Ihr Datenbankadministrator behilflich sein.
Gehen Sie wie unten beschrieben vor, um Zugriffsberechtigungen für Oracle-Datenbanken zu erteilen:
Wenn Sie Nachrichtenflüsse einsetzen möchten, die in koordinierten Transaktionen für einen Broker verwendet werden, müssen Sie zusätzliche Berechtigungen erteilen. Diese Task wird im Abschnitt Datenbanken für koordinierte Nachrichtenflüsse konfigurieren beschrieben.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sehen Sie in der Oracle-Dokumentation nach, oder wenden Sie sich an Ihren Datenbankadministrator.