Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational Developer for System z Version 7.5.1
Programmnummer: 5724-T07
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
========================================
***Rational Developer for System z with EGL***
========================================
----IBM(R) 32-bit Runtime Environment for Windows (R), Java (TM)2 Technology Edition, Version 5.0
----IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
----IBM DB2 Connect Personal Edition Version 9.5
----IBM Installation Manager Version 1.2.0
----IBM Rational Business Developer Version 7.5
----IBM Rational Host Access Transformation Services Version 7.5
----IBM TXSeries for Multiplatforms Version 7.1
========================================
***Rational Developer for System z with Java***
========================================
----IBM(R) 32-bit Runtime Environment for Windows (R), Java (TM)2 Technology Edition, Version 5.0
----IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
----IBM DB2 Connect Personal Edition Version 9.5
----IBM Installation Manager Version 1.2.0
----IBM Rational Application Developer Version 7.5
----IBM Rational Host Access Transformation Services Version 7.5
----IBM TXSeries for Multiplatforms Version 7.1


Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Apache:
-Lucene 1.4.3
-Xalan V2.5.2
-Apache Ant V1.5.4
-Jakarta ORO V2.0.8
-Apache Woden (level: Milestone 7)
-Apache Commons XMLSchema 1.2
-Apache Xerces-J 2.8
Apache Harmony:
-Annotation (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-Beans (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-jndi (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-lang-management (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-logging (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-security (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-sql (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-java.util (part of luni) (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
Browser Launcher V1.4b1
C/C++ Development Tools (CDT) V3.1
CICS Explorer:
- Commons Collections V2.1.1
- Commons-EL V1.0
- Commons Logging V1.0.4
- Eclipse V3.3.1.1
- ICU4J V3.6.1
- Jasper Compiler V5.1.17
- Java API for JavaServer Pages V2.0.0
- Java Servlet API V2.4.0
- Jetty V5.1.11
- OSGi Materials V4.0.1
- OSGi Materials V4.1.0
- Putty V0.58
Constellation v3.0:
-Batik 1.6.0
-Lucene 2.3.1
-Eclipse Process Framework (Rich Text Client) 1.2.0.4
-JTidy 8.0
-Eclipse TPTP 4.5.1
-Eclipse Platform 3.x derivative classes
-XALAN 2.7
-XML-APIS 1.3
-BCEL 5.0
-RegExp 1.2
-JavaCup v.10k
-XERCES 4.4
-FlexLM 11.5
LPEX V3.4:
-com.ibm.lpex.alef.LpexRevisionPainter.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewer.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewerHoverManager.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexHyperlinkManager.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAnnotationBarHoverManager.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAnnotationRulerColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexLineNumberChangeRulerColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexOverviewRuler.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexSourceViewer.java
-com.ibm.lpex.alef.DefaultEncodingSupport.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexTextEditor.java
-com.ibm.lpex.alef.AnnotationColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LineNumberColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractDecoratedTextEditor.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractTextEditor.java
-com.ibm.lpex.alef.EditorStatusLine.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexStatusTextEditor.java
-package com.ibm.lpex.alef.contentassist
Eclipse Code:
-Eclipse 3.4.0
-Eclipse CDT 5.0
-Eclipse DTP 1.6
-Eclipse EMF 2.4.0
-Eclipse EMF-Model Transaction 1.2.0
-Eclipse GEF 3.4.0
-Eclipse GMF 2.1.0
-Eclipse TPTP 4.5.0
-Eclipse UML2 2.2.0
-Eclipse WTP 3.0
-Eclipse XSD 2.4.0
HSQLDB V1.7.1
IPL Code:
-ICU4C V3.4
-ICU4J V1.2
InfoZip Unzip stub file V5.40 & V5.42
JTOpen V4.4
Quick 1.0.1

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
GNOME Binding
GTK+ Binding

Informationen zur Weitergabe des Programms

Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
1) Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode weitergegeben werden.
2) Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
3) Sie dürfen für diese Dateien oder Module nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden.
4) Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwenden.
5) IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien oder Module ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfügung, d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.
6) In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur Aktivierung der Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.

BIN\ARZLITE.DLL
BIN\CPPOBI36.DLL
BIN\CPPRMI36.DLL
BIN\CPPRWM36.DLL
BIN\ICUDT34.DLL
BIN\ICUIN34.DLL
BIN\ICUUC34.DLL
BIN\IWZCCPM.DLL
BIN\IWZCJAVA.DLL
BIN\IWZDMLE.DLL
BIN\IWZODBC.DLL
BIN\IWZRFBTR.DLL
BIN\IWZRFSTL.DLL
BIN\IWZRFVSA.DLL
BIN\IWZRLIB.DLL
BIN\IWZRLIBM.DLL
BIN\IWZRMGUX.DLL
BIN\IWZRMSTL.DLL
BIN\HEPWM20.DLL
BIN\HEPWS20.DLL
BIN\IBMPBTRV.DLL
BIN\IBMRTENU.DLL
BIN\IBMRTJPN.DLL
BIN\IBMWM20.DLL
BIN\IBMWM20F.DLL
BIN\IBMWM20G.DLL
BIN\IBMWMTB.DLL
BIN\IBMWS20.DLL
BIN\IBMWS20F.DLL
BIN\IBMWS20G.DLL
BIN\IBMWSTB.DLL

Wenn Ihre Anwendung eine Kopie der oben aufgeführten Dateien/Module enthält, muss dies wie folgt gekennzeichnet werden:

"ENTHÄLT

Laufzeitmodule von
IBM Rational Developer for System z Version 7.5.1

(c) Copyright IBM Corporation 2005-2009
All Rights Reserved"

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme- Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das oben unter "Programmname" angegebene "Programm" die Komponenten auf der Rational Developer for System z CD-ROM (oder die Komponenten des elektronischen Downloads). Ausgenommen sind die Komponenten von Drittherstellern, die wie oben unter "SEPARAT LIZENZIERTER CODE" angegeben auf der Basis separater Bedingungen bereitgestellt werden. Diese Lizenzinformation übernimmt durch Bezugnahme die Vertragsbedingungen der geltenden IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Benutzer, die Rational Developer for System z with EGL beziehen, dürfen nur die folgenden, im Produktpaket enthaltenen anderen IBM Programme nutzen und sind auch nur zu Supportleistungen für diese Programme berechtigt:

- IBM(R) 32-bit Runtime Environment for Windows(R), Java(TM) 2 Technology Edition, Version 5.0
- IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
- IBM DB2 Connect Personal Edition Version 9.5
- IBM Rational Business Developer Version 7.5
- IBM Rational Host Access Transformation Services Version 7.5
- IBM TXSeries for Multiplatforms Version 7.1

Benutzer, die Rational Developer for System z with Java beziehen, dürfen die folgenden, im Produktpaket enthaltenen anderen IBM Programme nutzen und sind zu Supportleistungen für diese Programme berechtigt:

- IBM(R) 32-bit Runtime Environment for Windows(R), Java(TM) 2 Technology Edition, Version 5.0
- IBM DB2 Workgroup Server Edition Version 9.5
- IBM DB2 Connect Personal Edition Version 9.5
- IBM Rational Application Developer Version 7.5
- IBM Rational Host Access Transformation Services Version 7.5
- IBM TXSeries for Multiplatforms Version 7.1

QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung werden Programmservices nur für die unveränderten Binärcodeversionen dieser im Programmpaket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder für von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten. Für jeden Benutzer mit lokalem oder Fernzugriff auf das Programm oder einen beliebigen Teil des Programms ist eine separate Berechtigung erforderlich. Die komplette Gruppe der Komponenten und Features dieses Programms darf ausschließlich für die Entwicklung von Anwendungen genutzt werden, die dieses Programm verwenden. Teile des Programms können unter S/390- oder z/OS-Betriebssystemen zur Verwendung mit Anwendungen installiert werden, die (i) mit dem Programm entwickelt wurden und (ii) unter S/390- und z/OS-Betriebssystemen ausgeführt werden.

KOMPONENTEN MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf den Datenträgern der anderen IBM Programme können sich mehrere Programmversionen befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version der anderen IBM Programme. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Komponente eines der anderen IBM Programme auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen dieser Komponente auf dem Datenträger für die anderen Programme befinden.

IBM gewährt Ihnen das Recht, die UML-Elemente dieses Programms in COBOL-Komponenten zu ändern. Die Änderungen werden von IBM nicht unterstützt; ferner sind Sie nicht berechtigt, diese Änderungen weiterzugeben.

KOMPONENTE BMS PARSER

Sie dürfen die Komponente BMS Parser nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms installieren und nutzen. Diese Komponente darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

CICS Explorer

IBM 32-bit Runtime Environment for Windows, Java2 Technology Edition, Version 5.0

Das Programm enthält eine Kopie der IBM 32-bit Runtime Environment for Windows, Java2 Technology Edition, Version 5.0 ("JRE"), die als eines der "anderen IBM Programme" angegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die JRE abweichend von den Bedingungen unter "Andere IBM Programme" möglicherweise nicht separat bei IBM erhältlich ist.

IBM DB2 Workgroup Server Edition

Dieses Programm wird zusammen mit der Datenserverkomponente der IBM DB2-Edition(en), die im Abschnitt "Andere IBM Programme" dieser Lizenzinformation angegeben ist/sind, als Produktpaket geliefert ("Bundled DB2 Edition"), das der folgenden eingeschränkten Lizenz unterliegt.

Sie dürfen nur eine (1) Instanz der Bundled DB2 Edition in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms und nur zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Bundled DB2 Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Sie darf als Repository für die von dem Programm generierten Konfigurationsdaten verwendet werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Sie sind nicht dazu berechtigt, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Bundled DB2 Edition- Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Mit der Bundled DB2 Edition dürfen nur bis zu maximal 4 GB des Instanzspeichers belegt werden.

Die Bundled DB2 Edition darf nur dann auf einer anderen Maschine installiert werden als das Programm, wenn das Programm nach der Gebührenmetrik auf der Basis von Prozessor-Value-Units (PVUs) oder berechtigten Benutzern lizenziert ist; andernfalls muss die Bundled DB2 Edition auf derselben Maschine installiert werden, auf der das Programm installiert ist. Wenn Sie die Bundled DB2 Edition auf einer anderen Maschine installieren als das Programm, darf Ihre Nutzung der Bundled DB2 Edition die Anzahl der Prozessor-Value-Units oder der berechtigten Benutzer (je nach Art der Lizenzierung), die Sie im Rahmen des Berechtigungsnachweises erworben haben, nicht überschreiten. Wenn Sie zum Beispiel 500 Prozessor- Value-Units für das Programm erworben haben, ist dies die Obergrenze für Ihre Nutzung der Bundled DB2 Edition. Es ist Ihnen nicht gestattet, DB2-Prozessor-Value-Units oder Berechtigungen für berechtigte Benutzer, die Sie über andere IBM Programme oder andere Lizenzen für IBM DB2-Editionen erworben haben, mit den PVU-Berechtigungen oder Berechtigungen für berechtigte Benutzer der oben beschriebenen Bundled DB2 Edition zu kombinieren oder zusammenzufassen. Eine Beschreibung des PVU- Lizenzierungsmodells finden Sie unter http://www-306.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html.

Wird die Bundled DB2 Edition auf derselben Maschine installiert wie das Programm, dann darf Ihre Nutzung der Bundled DB2 Edition die maximale Ressourcenkapazität oder Anzahl der Gebühreneinheiten, für die Sie gemäß Berechtigungsnachweis für das Programm lizenziert sind, nicht überschreiten.

Sie dürfen die Komponente High Availability and Disaster Recovery (HADR) nur zusammen mit der Einzelinstanz der Bundled DB2 Edition einsetzen, zu deren Installation und Nutzung Sie gemäß der obigen Erläuterung berechtigt sind. Die Installation und Nutzung der HADR-Komponente müssen auf derselben Maschine erfolgen, auf der die Bundled DB2 Edition installiert ist. Wenn Sie weitere 100 DB2-Prozessor-Value-Units erwerben, sind Sie berechtigt, die HADR-Komponente auf einem zweiten Server zu nutzen, aber nur in einer Idle-Standby-Konfiguration. In einer "Idle- Standby"-Konfiguration ist DB2 auf den Idle-Standby-Servern installiert, die Server verarbeiten aber keine Benutzertransaktionen oder Abfrageworkloads. Ein DB2-Server wird als "inaktiv" (idle) angesehen, wenn er ausschließlich für Verwaltungsaktionen in Funktionsübernahmesituationen genutzt wird; z. B. zur Unterstützung von Protokollübertragungen, wenn sich eine Datenbank im Wartestatus für aktualisierende Recovery befindet, oder bei der Erstellung einer Flashkopie einer DB2-Datenbank und dem anschließenden Backup dieser Datenbankkopie auf einem anderen Server, oder bei der Synchronisierung einer Standby-Datenbank mit der HADR-Komponente.

Darüber hinaus dürfen die folgenden Funktionen oder Features zusammen mit der Bundled DB2 Edition eingesetzt werden:
- pureXML

Die folgenden Funktionen oder Features dürfen nicht zusammen mit der Bundled DB2 Edition eingesetzt werden:
- DB2 Database Partitioning Feature
- Table Partitioning
- Backup Compression
- Materialized Query Tables (MQT)
- Multi-dimensional Clustering (MDC)

Sofern oben in dieser Lizenzinformation nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, sind Sie nicht berechtigt, separate Features, die für die vollständig lizenzierte Version der IBM DB2- Edition erhältlich sind, zu installieren oder zu nutzen, es sei denn, Sie erwerben eine vollständig lizenzierte Version.

Wird das Programm zusammen mit einer separat lizenzierten IBM DB2-Edition eingesetzt, unterliegt Ihre Nutzung der Bundled DB2 Edition den Lizenzbedingungen der betreffenden Edition, und nicht den Bedingungen dieser eingeschränkten Lizenz.

KOMPONENTE IBM LPEX

IBM hat bestimmte Bearbeitungen am Eclipse-Code für die LPEX-Komponente vorgenommen, die als "Eclipse Platform Classes" bezeichnet werden. Die Eclipse Platform Classes wurden nicht als Beitrag an die Eclipse Foundation zurückgeleitet, da sie eine spezielle Entwicklung für dieses Programm und seine LPEX-Komponente darstellen. Der Quellcode für die Eclipse Platform Classes kann bei IBM über eine E-Mail an die folgende Adresse angefordert werden: mcgrawk@us.ibm.com

KOMPONENTE IBM SWT HOST ACCESS BEANS

Sie dürfen die Komponente IBM SWT Host Access Beans nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms installieren und nutzen. Diese Komponente darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

IBM TXSeries for Multiplatforms

Das Programm enthält eine Kopie von IBM TXSeries for Multiplatforms Version 7.1, die für Entwicklungs- und Erprobungszwecke auf der Workstation eines einzigen Anwendungsentwicklers eingesetzt werden darf. Sie dürfen maximal eine (1) Kopie von IBM TXSeries Server for Multiplatforms Version 7.1 zur Entwicklung von Anwendungen, die mit CICS kommunizieren müssen, installieren und nutzen, aber nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms und auf derselben Maschine wie das Programm.

MUSTERSAMMLUNG

Das Programm kann Musterquellcode oder Musterprogramme enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster befinden sich in der Mustersammlung. Sie dürfen diese Muster oder Bearbeitungen der Muster in jeder beliebigen Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM stellt die Muster ohne Wartung (auf "as- is"-Basis) und vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden. Die Copyrightvermerke in den Mustern dürfen weder geändert noch gelöscht werden.

AKTUALISIERUNG ALLGEMEINER KOMPONENTEN

Bestimmte Teile dieses Programms wurden von IBM intern als allgemeine Komponenten gekennzeichnet, die von mehreren IBM Programmen gemeinsam nutzbar sind. Sie bestätigen hiermit, dass die Installation dieses Programms, zukünftiger Programmupdates oder anderer IBM Programme, die die allgemeinen Komponenten nutzen, unter Umständen dazu führt, dass die allgemeinen Komponenten in mehreren IBM Programmen aktualisiert werden.



D/N: L-DCWN-7NQNLE
P/N: L-DCWN-7NQNLE