WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgenden zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn Sie das Programm für die produktive Nutzung (nicht zu
Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen
Probezeitraum) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie
die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete.
Wenn Sie das Programm zu Bewertungs-, Test- und
Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung"
bezeichnet) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie
sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch
(ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IPLA kommen automatisch zur Anwendung, wenn Sie sich
dafür entscheiden, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu
behalten (oder zusätzliche Kopien des Programms zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums erwerben) und eine entsprechende
Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag
oder den IBM Passport Advantage Express-Vertrag) abschließen.
Die Probelizenz und die IPLA kommen nicht gleichzeitig zur
Anwendung; sie schränken sich nicht gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig; und sie sind unabhängig voneinander.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von
Programmen
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle
zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms
wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung
gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen
werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann
außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden)
sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-,
Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and-
Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des
Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung
dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser
Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder
Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle
anderen Eigentumshinweise anzubringen.
Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten,
die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des
Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die
Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden
kann.
Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller
Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm
(unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System
aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie
dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der
Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder
2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert.
Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für
das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von IBM nicht
festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das
Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen
nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM
vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses
Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das
Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird.
Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.
2. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite
Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das
Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM
Programmlieferanten.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM
Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies
nicht ausdrücklich angegeben ist.
3. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden;
oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
4. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 2): In der
Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 5)
Rechtsprechung
Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).
ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4
wird Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): Der folgende
Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-5543-03 (01/2003)
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden
Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM Rational ClearQuest 7.1.0
Programmnummer: 5724-G36
Programmname: IBM Rational ClearQuest MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G37
Programmname: IBM Rational ClearQuest and ClearQuest
MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G38
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den
Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 30 Tagen.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses
Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM
Vertriebsbeauftragten.
Weitere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle
eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM
gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme
einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder
unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die
weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die
weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im
Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich
bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem
Programm lizenziert werden:
IBM Installation Manager and Packaging Utility for the
Rational Software Development Platform 1.2.1
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Alfalfa libmsg 2.5
2. Ant
3. Ant 1.6.1
4. Ant 1.6.5
5. Ant 1.7.0
6. Apache Abdera 0.2.2
7. Apache Ant 1.5.4, 1.6.2
8. Apache Avalon
9. Apache Axis 1.2
10. Apache Axis Code 1.1, 1.2.1 and 1.3.0
11. Apache Batik 1.5, 1.5.1 and 1.6.0
12. Apache BCEL
13. Apache Commons fileupload v. 1.1.1
14. Apache Derby 10.1
15. Apache FOP
16. Apache FOP/Avalon 2/27/2003
17. Apache HTTP Server 2.0.47
18. Apache Jakarta Common Discovery 0.2
19. Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
20. Apache Jakarta Commons Collections 2.1 and 2.1.1
21. Apache Jakarta Commons Digester 1.5, 1.6 and 1.7
22. Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3 and 1.0.4
23. Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
24. Apache Jakarta Commons-EL 1.0
25. Apache Jakarta Commons-JXPath 1.2
26. Apache Jakarta Commons-Net 1.1
27. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
28. Apache Jakarta ORO 2.0.7
29. Apache Jakarta Struts 1.1, 1.2.4, 1.2.7 and 1.2.9
30. Apache Jasper2 1.0
31. Apache Log4J 1.2.8
32. Apache Lucene 1.4.3
33. Apache Lucene 2.0
34. Apache Naming 5.5.20
35. Apache Poi 2.5.1
36. Apache Portable Runtime 0.9.4
37. Apache REGEXP
38. Apache Soap 2.3.1
39. Apache Solr 1.2.0
40. Apache Tomcat 3.2.4 and 4.1.30
41. Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
42. Apache WSIL4J 1
43. Apache Xalan
44. Apache Xalan Serializer
45. Apache Xerces (XML4J)
46. Apache Xerxes J. 2.9.0
47. Apache XML4J 4.3 and 4.4
48. Apache xml-commons xml-apis
49. ARM (Application Response Measurement) Java Binding 4.0
v. 2
50. ARM Java Binding 4.0 version 2
51. Aspect J Runtime 1.2.1
52. Aspectjrt.jar
53. Axis 1.3.0
54. Batik 1.6
55. Batik 1.6 (subset)
56. Bean Scripting Framework 2.3
57. C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
58. Cactus 1.7.2
59. Cairo 0.4.0 library
60. Cairo Binding
61. Cairo Binding & Library 1.0.2
62. Cairo Library 1.0.2
63. Case Sensitive ComboBox v. 2
64. CCLog
65. Commons - EL 1.0
66. Commons CLI 1.0
67. Commons Codec 1.3
68. Commons Codec 1.3 (subset)
69. Commons Collection 2.1
70. Commons Collection 2.1.1
71. Commons Collection 3.1
72. Commons Discovery 0.2.0
73. Commons HttpClient 3.0
74. Commons IO 1.0.0
75. Commons Logging 1.0.3
76. Commons Logging 1.0.4
77. Commons Logging 1.0.5
78. Commons-EL 1.0
79. Commons-IO 1.0
80. Commons-logging
81. Component One Chart v. 8.0
82. CPAN Error v. 0.17008
83. CPAN Inline v. 0.44
84. CPAN: Compress-Zlib 1.3.4
85. CPAN: Crypt-SSLeay v. 0.51
86. CPAN: HTML-Parser 3.45
87. CPAN: HTML-Tagset v. 3.04
88. CPAN: Inline-Java v.0.44
89. CPAN: Libwin32 v.0.24
90. CPAN: libwww-perl v.5.803
91. CPAN: MailTools v. 1.66
92. CPAN: Parse-RecDescent v. 1.94
93. CPAN: TermReadKey v.2.30
94. CPAN: TimeDate 1.16
95. CPAN: Tk v804.027
96. CPAN: URI v.1.35
97. CPAN: XML-Parser v. 2.34
98. CPAN: XML-Writer 0.531
99. CS CodeViewer 1.0
100. CSS Styles from Yahoo Widget Library
101. Cup Parser Generator for Java 1.0
102. DataDirect Connect for JDBC v. 3.7
103. DataDirect Connect for ODBC v.5.3
104. DBwin32.exe 1.3.0.0
105. Derby 10.1.2.1
106. Derby 10.3.2.2
107. Derby/Cloudscape
108. DITA Open Toolkit
109. DOJO Toolkit v1.0
110. DOJO Toolkit v1.0.2
111. DOM
112. DOM 2
113. DOM Interfaces
114. DOM SMIL Animation 1.0 Java Binding
115. DOM SVG Animation 1.1.0 Java Binding
116. DOM SVG Java 1.1 Binding
117. DOM2
118. Eclipse 3.1.2 and 3.2.1
119. Eclipse 3.3.1
120. Eclipse 3.3.1.1
121. Eclipse 3.3.2
122. Eclipse 3.3.2 - Platform
123. Eclipse BIRT 2.2.1
124. Eclipse BIRT 2.2.2
125. Eclipse DTP 1.5.1
126. Eclipse DTP 1.5.2
127. Eclipse EMF - Validation Framework 1.1.1
128. Eclipse EMF - Model Query 1.1.0
129. Eclipse EMF 2.2.2
130. Eclipse EMF 2.3.2
131. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.1
132. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.2
133. Eclipse GEF 3.3.1
134. Eclipse Help System 3.0.1
135. Eclipse OCL 1.1.1
136. Eclipse OpenUp/Basic 1.0
137. Eclipse Platform 3.3.1
138. Eclipse SDK 3.1.2
139. Eclipse TPTP 4.4.0.3
140. Eclipse XSD 2.3.1
141. Eclipse XSD 2.3.2
142. eHelp Robo Help
143. EMF 2.1.2 and 2.2.1
144. EMF 2.2.4
145. EMF 2.3.1
146. EMFT 1.0.1
147. EMFT-JET 0.7.1
148. Emma 2.1.5320
149. Epic v. 0.6.13
150. Equinox 3.3.2
151. Expat XML Parser v. 1.95.6
152. FASTCGI 2.4.0
153. FdLibM
154. Firebug Lite Files
155. Flexnet Publisher v. 10.8.5
156. Flexnet Publisher v. 11.1.0
157. Flexnet Publisher v. 11.3.0
158. Flexnet Publisher v. 11.5.0
159. Flute 1.3.0
160. FOP Transcoder 1.0 beta2
161. Ganymed SSH-2 for Java
162. Ganymed SSH-2 for Java build 210
163. GEF 3.1.1 and 3.2.1
164. gen_uuid.c
165. GMF 1.0.1
166. GSKit v. 7d
167. GSKit/ICC 1.2.1
168. HSQLDB 1.7.1
169. IBM Apache Lucene v. 2.2
170. IBM HTTP Server v. 6.1 -- RSW720060007
171. IBM XML4J v. 4.5.0
172. IBM XSLT4C v. 1.10.3
173. ICU4C 3.8
174. ICU4J 3.4.4.1
175. ICU4J 3.6.1
176. ICU4J 3.8
177. ICU4J 3.8.1
178. ICU4J APIs 3.4.4.1
179. ICU4J Jakarta Common Collections
180. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft
181. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft 2/4/1998
182. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
183. InfoZip Code
184. Infozip UnZip versions 5.52,5.51,5.41, 5.40
185. International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8,
2.0 (from XML
186. International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.4
187. iSpell Dictionaries 3.2.10
188. iText 1.5.2
189. iText 1.5.4
190. Jakarta Commons HTTP Client 2.0.2
191. Jakarta OROutil.concurrent
192. Jasper Compiler 5.5.17
193. Java Activation Framework 1.0.2
194. Java API for JavaServer Pages 2.0.0
195. Java API for XML-based RPC (JAX-RPC) 1.1.0
196. Java HL APIs
197. Java Mirror API
198. Java Servlet 2.4.0
199. Java Servlet API 2.4.0
200. Java SSH Applet
201. Java SSH code
202. JavaMail 1.3.2
203. Javascript language helper functions
204. JavaTM SSH Applet Jena
205. JDT 3.0
206. JET
207. Jetty 5.1.11
208. JPEG
209. JSch
210. jSch 0.1.16, and 0.1.18 and 0.1.28
211. JSch 0.1.31
212. Jtidy 47
213. Jtidy R7
214. JUnit 3.8.1
215. JUnit 3.8.2
216. JUnit 4.1.0
217. JUnit 4.3.1
218. Jython 2.1
219. Korn Shell version 5.2.14
220. Libpcap 0.9.4
221. Log4j
222. Log4J 1.2.13
223. Log4J 1.2.8
224. LogJ 1.2.12
225. LPG RUNTIME
226. LPG runtime 1.1
227. Lucene
228. Lucene 1.9.1
229. Lucene 2.1.0
230. Lucene HTML Parser
231. Lucene Subset 1.4.3
232. Lucene Subset 1.9.1
233. MDAC v. 2.7
234. Microsoft C Runtime Libraries, v. 2.11
235. Microsoft MFC Libraries v. 6.0
236. Microsoft Visual Studio.NET 2003 components
237. Microsoft.NET Framework Version 2.0 Redistributable
Package
238. MIT Kerberos 5
239. Mozilla API
240. Mozilla Binding
241. MS Jet 4.0
242. MS Visual Studio components
243. Msgcat
244. MX4J
245. MX4J 1.1.1
246. MX4J 3.0.1
247. Network Authentication Service (NAS) 1.4
248. OASIS XML SCHEMAS
249. Olectra Charts 8.0
250. Open SSL 0.9.7c
251. OpenAjax.js
252. OpenLDAP 2.1
253. OpenSSL 0.9.7c
254. OSGi Materials
255. OSGi Materials 4.0.1
256. OSGi Materials 4.1.0
257. OSS openssl 0.9.7c
258. PDE 3.0
259. PDF Transcoder 1.0 Beta2
260. Perl 5.8.6
261. Pixman 0.1.4
262. Pixman 0.1.6
263. Prototype.js 1.4.0
264. Putty 0.58
265. Quick 1.0.1
266. Regexp
267. Rhino 1.6 R1
268. SAX
269. SAX 2.02
270. SAX Parser
271. SAX2
272. SDO CommonJ Interfaces 1.0.0
273. Sequence Library
274. Sequence Library 1.1.4
275. Service Activator Toolkit 1.1.0
276. Simple API for CSS (SAC) 1.3.0
277. Simple API for CSS 1.3.0
278. SOAP with Attachments API for Java (SAAJ) 1.2.0
279. SP3 AND SP6
280. Spring v. 2.0.1
281. Tomcat
282. Tomcat 3.2.4
283. Tomcat 4.1.30
284. Tomcat 5.5.17
285. Toolkit for iSeries V5R1) and 5.4
286. TPTP 4.0.1.1 and 4.2.1
287. UDDI4J 1.0.3, 2.0, 2.0.3, and 2.0.4 and 2.0.5
288. UML2 1.1.1 and 2.0.1
289. Unicode CLDR Data Files
290. University of Michigan LDAP 3.3
291. UnZipSFX Stub File 5.5.0 (ISMP 5.0.3)
292. unzipSFX stub file from Info-Zip 5.03
293. Visual Editor 1.1.0.1 and 1.2.1
294. W3C XHTML DTDs
295. WAP DTDs
296. WebService Validation Tools (WSVT)
297. WSDL4J 1.4
298. WSDL4J 1.5.1
299. WSIL4J 1.0.0
300. WTP 1.0.2, 1.5.1 and 1.5.2
301. Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
302. Xerces-C 2.4.0
303. Xerces-C 2.6
304. Xerces-J 2.7
305. Xerces-J 2.8.0
306. XHTML DTDs
307. XML Schemas
308. XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), 5.0.0
(for XML
309. XML4C 5.6.3
310. XML4J 4.3
311. XML-APIs 1.3.03
312. XML-Commons Resolver 1.1
313. XSD 2.1.2 and 2.2.1
314. XSLT 2. 7
315. zLIB 1.1.4
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
1. GNOME Binding
2. GTK+ Binding
3. Mozilla Binding
4. JACL 1.3.2
5. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0
Spezifizierte Einsatzbedingungen
Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den
spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-
Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen,
wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit
einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte
nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das
Programm wie folgt nutzen:
MULTIPROGRAMMANGEBOT
Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines
Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich
die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen
nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils
nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software
von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten,
darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder
unabhängig davon genutzt werden.
DB2 ENTERPRISE SERVER EDITION
Eingeschränkte Lizenz für DB2 Enterprise Server Edition:
Sie dürfen eine (1) Kopie der DB2 Enterprise Server Edition nur
in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur
Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von
dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für
andere Datenverwaltungszwecke. Diese DB2 Enterprise Server Edition
mit eingeschränkter Nutzung darf nur von den internen
Komponenten des Programms verwendet werden. Beispielsweise kann die DB2
Enterprise Server Edition als Repository für Konfigurationsdaten
eingesetzt werden, die von dem Programm generiert werden, aber nicht
zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen,
die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Diese Lizenz
berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende
Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von
Berichten herzustellen. Sie dürfen die separat erhältlichen,
gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind, nur installieren,
wenn Sie eine vollständig lizenzierte DB2-Version beziehen.
Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten
DB2 Version 9.5-Datenserver eingesetzt, unterliegt Ihre Nutzung
des Datenservers den mitgelieferten Lizenzbedingungen.
KOMPONENTE WEBSPHERE APPLICATION SERVER:
Zum Lieferumfang des Programms gehört ein Teil des Produkts
WebSphere Application Server (Application Server). Das Programm
enthält die Application Server-Komponenten auf den folgenden CD-
ROMs und/oder DVDs:
- WebSphere Application Server
- WebSphere Application Server Supplements
- WebSphere Application Server Toolkit (nur Windows- und
Linux/Intel-Plattform)
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Handbuch für den Schnelleinstieg (Quick Start Guide)
Jeder Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE)
für einen Programmserver berechtigt Sie zur Installation und
Verwendung einer (1) Kopie jeder WebSphere Application Server-
Komponente, die sich auf den mitgelieferten Datenträgern befindet und
für die Unterstützung Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms
erforderlich ist.
Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen,
Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für Software von Drittherstellern,
die zusammen mit dem Application Server genutzt wird,
eingehalten werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die
Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall
umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie
ohne den Application Server weitergegeben wird.
KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf den Datenträgern des
Application Server können sich mehrere Versionen derselben Application
Server-Komponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für
verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen
übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm
berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version des Application
Server. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben
Application Server-Komponente auf der Basis desselben
Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer
Komponente auf den Datenträgern für den Application Server befinden.
KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den
obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das
Programm das Recht, eine unbegrenzte Anzahl Kopien des folgenden
Application Server auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer
berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des Application Server zu
installieren und zu nutzen. Im Rahmen der Vereinbarung besteht
Gewährleistungsschutz für jeden Berechtigungsnachweis, den Sie für die Komponente
IBM HTTP Server for WebSphere Application Server erwerben.
- IBM HTTP Server for WebSphere Application Server
- Administrative Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor,
Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Application Clients (einschließlich WebServices Thin
Client und Thin Admin Client)
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)
KOMPONENTEN MIT EINGESCHRÄNKTER NUTZUNG: Ihre Nutzung des
folgenden Application Server ist beschränkt auf die nachfolgend
angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung des anderen
Application Server. Sie dürfen den folgenden Application Server zu
keinem anderen Zweck einsetzen.
CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Sie dürfen die IBM Cloudscape-
Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Bewertung und Erprobung von
Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für
Daten einsetzen, die vom Application Server generiert und
verwaltet werden.
Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:
(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP-
Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "session persistence"-Komponente des
Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu
unterstützen;
(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI
Registry-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte
Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Application Server, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen; und
(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Messaging Engine-Komponente des Application Server, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.
Die IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne den
Application Server noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur
Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM
Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen
dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den
IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen
anzufordern.
DATA DIRECT TECHNOLOGIES-KOMPONENTEN: Sie dürfen die Data
Direct-Komponenten des Application Server nur zur Unterstützung
Ihrer berechtigten Nutzung der Application Server-Komponente auf
einer Maschine installieren und nutzen. Die Data Direct-
Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Der Application Server
enthält eine Version der Komponente IBM Integrated Solutions
Console (ISC). Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders
angegeben, dürfen Sie die Integrated Solutions Console, ihre
eingebetteten Komponenten und die Programmierschnittstellen nur zur
Installation, Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.
APPLICATION SERVER TOOLKIT: Sie sind berechtigt, die
Application Server Toolkit-Komponenten des Application Server in
unbegrenzter Anzahl auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer
berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des WebSphere Application
Server zu installieren und zu nutzen. Mit den Application Server
Toolkit-Komponenten des Application Server entwickelte Anwendungen
dürfen nur zusammen mit dem Application Server-Produkt eingesetzt
und genutzt werden, für das Sie einen Berechtigungsnachweis
erworben haben. Die Application Server Toolkit-Komponenten des
Programms dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
DB2 Connect-Komponenten: Der Application Server enthält
Teile der DB2 Connect-Technologie. Sie dürfen eine (1) Kopie
dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten
Nutzung des Application Server zur Anwendungsentwicklung und
Modellierung von Datenobjekten installieren und nutzen, die von DB2 für
z/OS und DB2 für iSeries verwaltet werden. Die mit dem
Application Server bereitgestellte DB2 Connect-Technologie darf nicht
für andere Zwecke verwendet werden. Die DB2 Connect-Technologie
kann nicht verwendet werden, um Konnektivität für andere
Anwendungen außer dem Application Server zur Verfügung zu stellen. Für
umfassende Konnektivität muss eine entsprechende DB2 Connect-Lizenz
erworben werden.
Ihre Nutzung der DB2 Connect-Komponenten unterliegt den
Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung
(mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2
Connect-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt
werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn
Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und
Sie eine Volllizenz für DB2 Connect benötigen.
TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code für
Technologievorschau), der in Application Server-Updates integriert ist oder damit
verteilt wird. Hinweise auf den Technology-Preview-Code sind in der
"Notices-Datei" (oder in einer aktualisierten "Notices-Datei", die
den Updates beigepackt ist), oder in einer Datei oder in
Dateien zu finden, auf die in der "Notices-Datei" verwiesen wird.
Möglicherweise werden Teile des Codes oder auch der gesamte Code von IBM
nie als Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der Einsatz
des Technology-Preview-Codes für produktive Zwecke ist nicht
gestattet. Er darf nur für interne Bewertungs-, Erprobungs- oder
Vorführungszwecke verwendet werden und wird ohne Unterstützung
bereitgestellt. Sie dürfen den Technology-Preview-Code nicht an Dritte
weitergeben. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die
verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter
verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet, die
Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr
ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären,
und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des
Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten
Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei
oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird,
angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende
Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code
automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in
einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt
ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-
Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie
den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen
Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen
nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie
darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview-
Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung
freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser
Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten,
und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht
mehr zur Anwendung.
"HP-UX Java RTE. Dieser Application Server umfasst HP-UX
Java RTE-Software als separat lizenzierten Code, der auf der
Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht
unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP-
UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert, ohne das
Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur
Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE-Software
integriert ist, genutzt werden."
QUELLCODE: Einige Komponenten des Application Server werden
möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet
gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur
für die unveränderten Binärcodeversionen der im Application
Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und
nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen
erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten.
INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen
über von IBM nicht unterstützte Betriebssysteme oder andere
bestimmte Konfigurationen und Versionen von Application Server-
Komponenten wünschen, die Sie benötigen, um Unterstützung für die
Programme zu erwerben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM
Vertriebsbeauftragten.
DATADIRECT CONNECT FOR JDBC
Das Programm enthält Software von DataDirect. Sie dürfen
die mit diesem Programm bereitgestellte DataDirect-Software nur
in Verbindung mit dem Programm und nicht getrennt vom Programm
verwenden.
iText v. 1.5.2
Das Programm beinhaltet iText v. 1.5.2, das Dateien von JAI
Codec enthält, die mit den folgenden Nutzungseinschränkungen
lizenziert werden: Sie bestätigen, dass die Software nicht für die
Verwendung in den folgenden Bereichen konzipiert, vorgesehen oder
lizenziert ist: Entwurf, Konstruktion, Betrieb oder Wartung von
Nuklearanlagen.
IBM TIVOLI DIRECTORY SERVER: Das Programm enthält eine
Kopie von IBM Tivoli Directory Server. Sie sind berechtigt, von
den mitgelieferten Datenträgern eine oder mehrere
Produktionskopien von IBM Tivoli Directory Server nur in Verbindung mit Ihrer
lizenzierten Nutzung des Programms zu installieren und zu verwenden,
wobei die Nutzung des IBM Tivoli Directory Server Proxy-Servers
und der White Pages-Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die IBM Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen auf
derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der die
anderen Komponenten des Programms installiert sind, oder auf einer
anderen Maschine.
Vom Programm dürfen zusätzliche Kopien der IBM Tivoli
Directory Server-Komponenten für Nicht-Produktionsumgebungen genutzt
werden, sofern die Nutzung in Übereinstimmung mit den Bedingungen
der Produktionskopie(n) erfolgt. Ihre Nutzung von IBM Tivoli
Directory Server unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten
bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in
dieser Lizenz). Die Nutzung von IBM Tivoli Directory Server ist
auf den direkten Zugriff durch das Programm beschränkt. Die IBM
Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck
verwendet werden, und der Zugriff über andere Programme oder
Anwendungen ist untersagt.
Falls Sie IBM Tivoli Directory Server ohne das Programm
nutzen und Unterstützung für diese Nutzung in Anspruch nehmen
möchte oder falls Sie den IBM Tivoli Directory Server Proxy-Server
oder die White Pages-Anwendung nutzen und dafür Unterstützung in
Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Lizenz über Passport
Advantage erwerben.
D/N: L-KHUY-7JXLTC
P/N: L-KHUY-7JXLTC
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM Rational ClearQuest 7.1.0
Programmnummer: 5724-G36
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer
weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass
es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
Programmname: IBM Rational ClearQuest MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G37
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer
weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass
es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
Programmname: IBM Rational ClearQuest and ClearQuest
MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G38
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer
weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass
es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses
Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM
Vertriebsbeauftragten.
Weitere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle
eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM
gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme
einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder
unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die
weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die
weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im
Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich
bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem
Programm lizenziert werden:
IBM Installation Manager and Packaging Utility for the
Rational Software Development Platform 1.2.1
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Alfalfa libmsg 2.5
2. Ant
3. Ant 1.6.1
4. Ant 1.6.5
5. Ant 1.7.0
6. Apache Abdera 0.2.2
7. Apache Ant 1.5.4, 1.6.2
8. Apache Avalon
9. Apache Axis 1.2
10. Apache Axis Code 1.1, 1.2.1 and 1.3.0
11. Apache Batik 1.5, 1.5.1 and 1.6.0
12. Apache BCEL
13. Apache Commons fileupload v. 1.1.1
14. Apache Derby 10.1
15. Apache FOP
16. Apache FOP/Avalon 2/27/2003
17. Apache HTTP Server 2.0.47
18. Apache Jakarta Common Discovery 0.2
19. Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
20. Apache Jakarta Commons Collections 2.1 and 2.1.1
21. Apache Jakarta Commons Digester 1.5, 1.6 and 1.7
22. Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3 and 1.0.4
23. Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
24. Apache Jakarta Commons-EL 1.0
25. Apache Jakarta Commons-JXPath 1.2
26. Apache Jakarta Commons-Net 1.1
27. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
28. Apache Jakarta ORO 2.0.7
29. Apache Jakarta Struts 1.1, 1.2.4, 1.2.7 and 1.2.9
30. Apache Jasper2 1.0
31. Apache Log4J 1.2.8
32. Apache Lucene 1.4.3
33. Apache Lucene 2.0
34. Apache Naming 5.5.20
35. Apache Poi 2.5.1
36. Apache Portable Runtime 0.9.4
37. Apache REGEXP
38. Apache Soap 2.3.1
39. Apache Solr 1.2.0
40. Apache Tomcat 3.2.4 and 4.1.30
41. Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
42. Apache WSIL4J 1
43. Apache Xalan
44. Apache Xalan Serializer
45. Apache Xerces (XML4J)
46. Apache Xerxes J. 2.9.0
47. Apache XML4J 4.3 and 4.4
48. Apache xml-commons xml-apis
49. ARM (Application Response Measurement) Java Binding 4.0
v. 2
50. ARM Java Binding 4.0 version 2
51. Aspect J Runtime 1.2.1
52. Aspectjrt.jar
53. Axis 1.3.0
54. Batik 1.6
55. Batik 1.6 (subset)
56. Bean Scripting Framework 2.3
57. C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
58. Cactus 1.7.2
59. Cairo 0.4.0 library
60. Cairo Binding
61. Cairo Binding & Library 1.0.2
62. Cairo Library 1.0.2
63. Case Sensitive ComboBox v. 2
64. CCLog
65. Commons - EL 1.0
66. Commons CLI 1.0
67. Commons Codec 1.3
68. Commons Codec 1.3 (subset)
69. Commons Collection 2.1
70. Commons Collection 2.1.1
71. Commons Collection 3.1
72. Commons Discovery 0.2.0
73. Commons HttpClient 3.0
74. Commons IO 1.0.0
75. Commons Logging 1.0.3
76. Commons Logging 1.0.4
77. Commons Logging 1.0.5
78. Commons-EL 1.0
79. Commons-IO 1.0
80. Commons-logging
81. Component One Chart v. 8.0
82. CPAN Error v. 0.17008
83. CPAN Inline v. 0.44
84. CPAN: Compress-Zlib 1.3.4
85. CPAN: Crypt-SSLeay v. 0.51
86. CPAN: HTML-Parser 3.45
87. CPAN: HTML-Tagset v. 3.04
88. CPAN: Inline-Java v.0.44
89. CPAN: Libwin32 v.0.24
90. CPAN: libwww-perl v.5.803
91. CPAN: MailTools v. 1.66
92. CPAN: Parse-RecDescent v. 1.94
93. CPAN: TermReadKey v.2.30
94. CPAN: TimeDate 1.16
95. CPAN: Tk v804.027
96. CPAN: URI v.1.35
97. CPAN: XML-Parser v. 2.34
98. CPAN: XML-Writer 0.531
99. CS CodeViewer 1.0
100. CSS Styles from Yahoo Widget Library
101. Cup Parser Generator for Java 1.0
102. DataDirect Connect for JDBC v. 3.7
103. DataDirect Connect for ODBC v.5.3
104. DBwin32.exe 1.3.0.0
105. Derby 10.1.2.1
106. Derby 10.3.2.2
107. Derby/Cloudscape
108. DITA Open Toolkit
109. DOJO Toolkit v1.0
110. DOJO Toolkit v1.0.2
111. DOM
112. DOM 2
113. DOM Interfaces
114. DOM SMIL Animation 1.0 Java Binding
115. DOM SVG Animation 1.1.0 Java Binding
116. DOM SVG Java 1.1 Binding
117. DOM2
118. Eclipse 3.1.2 and 3.2.1
119. Eclipse 3.3.1
120. Eclipse 3.3.1.1
121. Eclipse 3.3.2
122. Eclipse 3.3.2 - Platform
123. Eclipse BIRT 2.2.1
124. Eclipse BIRT 2.2.2
125. Eclipse DTP 1.5.1
126. Eclipse DTP 1.5.2
127. Eclipse EMF - Validation Framework 1.1.1
128. Eclipse EMF - Model Query 1.1.0
129. Eclipse EMF 2.2.2
130. Eclipse EMF 2.3.2
131. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.1
132. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.2
133. Eclipse GEF 3.3.1
134. Eclipse Help System 3.0.1
135. Eclipse OCL 1.1.1
136. Eclipse OpenUp/Basic 1.0
137. Eclipse Platform 3.3.1
138. Eclipse SDK 3.1.2
139. Eclipse TPTP 4.4.0.3
140. Eclipse XSD 2.3.1
141. Eclipse XSD 2.3.2
142. eHelp Robo Help
143. EMF 2.1.2 and 2.2.1
144. EMF 2.2.4
145. EMF 2.3.1
146. EMFT 1.0.1
147. EMFT-JET 0.7.1
148. Emma 2.1.5320
149. Epic v. 0.6.13
150. Equinox 3.3.2
151. Expat XML Parser v. 1.95.6
152. FASTCGI 2.4.0
153. FdLibM
154. Firebug Lite Files
155. Flexnet Publisher v. 10.8.5
156. Flexnet Publisher v. 11.1.0
157. Flexnet Publisher v. 11.3.0
158. Flexnet Publisher v. 11.5.0
159. Flute 1.3.0
160. FOP Transcoder 1.0 beta2
161. Ganymed SSH-2 for Java
162. Ganymed SSH-2 for Java build 210
163. GEF 3.1.1 and 3.2.1
164. gen_uuid.c
165. GMF 1.0.1
166. GSKit v. 7d
167. GSKit/ICC 1.2.1
168. HSQLDB 1.7.1
169. IBM Apache Lucene v. 2.2
170. IBM HTTP Server v. 6.1 -- RSW720060007
171. IBM XML4J v. 4.5.0
172. IBM XSLT4C v. 1.10.3
173. ICU4C 3.8
174. ICU4J 3.4.4.1
175. ICU4J 3.6.1
176. ICU4J 3.8
177. ICU4J 3.8.1
178. ICU4J APIs 3.4.4.1
179. ICU4J Jakarta Common Collections
180. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft
181. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft 2/4/1998
182. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
183. InfoZip Code
184. Infozip UnZip versions 5.52,5.51,5.41, 5.40
185. International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8,
2.0 (from XML
186. International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.4
187. iSpell Dictionaries 3.2.10
188. iText 1.5.2
189. iText 1.5.4
190. Jakarta Commons HTTP Client 2.0.2
191. Jakarta OROutil.concurrent
192. Jasper Compiler 5.5.17
193. Java Activation Framework 1.0.2
194. Java API for JavaServer Pages 2.0.0
195. Java API for XML-based RPC (JAX-RPC) 1.1.0
196. Java HL APIs
197. Java Mirror API
198. Java Servlet 2.4.0
199. Java Servlet API 2.4.0
200. Java SSH Applet
201. Java SSH code
202. JavaMail 1.3.2
203. Javascript language helper functions
204. JavaTM SSH Applet Jena
205. JDT 3.0
206. JET
207. Jetty 5.1.11
208. JPEG
209. JSch
210. jSch 0.1.16, and 0.1.18 and 0.1.28
211. JSch 0.1.31
212. Jtidy 47
213. Jtidy R7
214. JUnit 3.8.1
215. JUnit 3.8.2
216. JUnit 4.1.0
217. JUnit 4.3.1
218. Jython 2.1
219. Korn Shell version 5.2.14
220. Libpcap 0.9.4
221. Log4j
222. Log4J 1.2.13
223. Log4J 1.2.8
224. LogJ 1.2.12
225. LPG RUNTIME
226. LPG runtime 1.1
227. Lucene
228. Lucene 1.9.1
229. Lucene 2.1.0
230. Lucene HTML Parser
231. Lucene Subset 1.4.3
232. Lucene Subset 1.9.1
233. MDAC v. 2.7
234. Microsoft C Runtime Libraries, v. 2.11
235. Microsoft MFC Libraries v. 6.0
236. Microsoft Visual Studio.NET 2003 components
237. Microsoft.NET Framework Version 2.0 Redistributable
Package
238. MIT Kerberos 5
239. Mozilla API
240. Mozilla Binding
241. MS Jet 4.0
242. MS Visual Studio components
243. Msgcat
244. MX4J
245. MX4J 1.1.1
246. MX4J 3.0.1
247. Network Authentication Service (NAS) 1.4
248. OASIS XML SCHEMAS
249. Olectra Charts 8.0
250. Open SSL 0.9.7c
251. OpenAjax.js
252. OpenLDAP 2.1
253. OpenSSL 0.9.7c
254. OSGi Materials
255. OSGi Materials 4.0.1
256. OSGi Materials 4.1.0
257. OSS openssl 0.9.7c
258. PDE 3.0
259. PDF Transcoder 1.0 Beta2
260. Perl 5.8.6
261. Pixman 0.1.4
262. Pixman 0.1.6
263. Prototype.js 1.4.0
264. Putty 0.58
265. Quick 1.0.1
266. Regexp
267. Rhino 1.6 R1
268. SAX
269. SAX 2.02
270. SAX Parser
271. SAX2
272. SDO CommonJ Interfaces 1.0.0
273. Sequence Library
274. Sequence Library 1.1.4
275. Service Activator Toolkit 1.1.0
276. Simple API for CSS (SAC) 1.3.0
277. Simple API for CSS 1.3.0
278. SOAP with Attachments API for Java (SAAJ) 1.2.0
279. SP3 AND SP6
280. Spring v. 2.0.1
281. Tomcat
282. Tomcat 3.2.4
283. Tomcat 4.1.30
284. Tomcat 5.5.17
285. Toolkit for iSeries V5R1) and 5.4
286. TPTP 4.0.1.1 and 4.2.1
287. UDDI4J 1.0.3, 2.0, 2.0.3, and 2.0.4 and 2.0.5
288. UML2 1.1.1 and 2.0.1
289. Unicode CLDR Data Files
290. University of Michigan LDAP 3.3
291. UnZipSFX Stub File 5.5.0 (ISMP 5.0.3)
292. unzipSFX stub file from Info-Zip 5.03
293. Visual Editor 1.1.0.1 and 1.2.1
294. W3C XHTML DTDs
295. WAP DTDs
296. WebService Validation Tools (WSVT)
297. WSDL4J 1.4
298. WSDL4J 1.5.1
299. WSIL4J 1.0.0
300. WTP 1.0.2, 1.5.1 and 1.5.2
301. Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
302. Xerces-C 2.4.0
303. Xerces-C 2.6
304. Xerces-J 2.7
305. Xerces-J 2.8.0
306. XHTML DTDs
307. XML Schemas
308. XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), 5.0.0
(for XML
309. XML4C 5.6.3
310. XML4J 4.3
311. XML-APIs 1.3.03
312. XML-Commons Resolver 1.1
313. XSD 2.1.2 and 2.2.1
314. XSLT 2. 7
315. zLIB 1.1.4
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
1. GNOME Binding
2. GTK+ Binding
3. Mozilla Binding
4. JACL 1.3.2
5. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0
Spezifizierte Einsatzbedingungen
Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den
spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-
Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen,
wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit
einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte
nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das
Programm wie folgt nutzen:
Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:
Diese Lizenz beinhaltet die Programmnutzung, einschließlich
der Installation des Programms auf mehreren Clients oder
Servern, sofern die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten
Benutzer nicht die Gesamtzahl der für das Programm erworbenen
Floating-Benutzerlizenzen überschreitet. Sie müssen IBM auf
Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur
Verfügung stellen.
Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:
Für jede Einzelperson, die in irgendeiner Weise auf das
Programm zugreift, muss eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer
erworben werden. Diese Lizenz ist ausschließlich einer einzigen
Person zugeordnet. Eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer
darf nur zur langfristigen Nutzung an eine andere Person
übertragen werden. Ein auf der Basis von Lizenzen für berechtigte
Benutzer lizenziertes Programm darf auf einem einzelnen Computer
installiert werden, wobei mehrere Benutzer auf das Programm zugreifen
dürfen, sofern für jeden dieser Benutzer eine solche Lizenz
erworben wurde. Das Programm darf auf einem Server installiert und
genutzt werden, sofern für jeden Benutzer, der auf das Programm
zugreift, eine separate Lizenz für einen berechtigten Benutzer
erworben wurde. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über
die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.
LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT
Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm
erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist
begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit ist in Ihrem
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) angegeben. Am Ende der festen
Laufzeit endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms und Sie
erklären sich damit einverstanden, die Nutzung des Programms
einzustellen und alle Programmkopien zu vernichten. IBM kann die feste
Laufzeit eventuell gegen Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie
die Nutzung des Programms über die feste Laufzeit hinweg
fortsetzen möchten, wenden Sie sich vor Ablauf der Laufzeit an IBM
oder einen Rational Reseller.
MULTIPROGRAMMANGEBOT
Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines
Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich
die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen
nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils
nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software
von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten,
darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder
unabhängig davon genutzt werden.
DB2 ENTERPRISE SERVER EDITION
Eingeschränkte Lizenz für DB2 Enterprise Server Edition:
Sie dürfen eine (1) Kopie der DB2 Enterprise Server Edition nur
in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur
Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von
dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für
andere Datenverwaltungszwecke. Diese DB2 Enterprise Server Edition
mit eingeschränkter Nutzung darf nur von den internen
Komponenten des Programms verwendet werden. Beispielsweise kann die DB2
Enterprise Server Edition als Repository für Konfigurationsdaten
eingesetzt werden, die von dem Programm generiert werden, aber nicht
zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen,
die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Diese Lizenz
berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende
Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von
Berichten herzustellen. Sie dürfen die separat erhältlichen,
gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind, nur installieren,
wenn Sie eine vollständig lizenzierte DB2-Version beziehen.
Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten
DB2 Version 9.5-Datenserver eingesetzt, unterliegt Ihre Nutzung
des Datenservers den mitgelieferten Lizenzbedingungen.
KOMPONENTE WEBSPHERE APPLICATION SERVER:
Zum Lieferumfang des Programms gehört ein Teil des Produkts
WebSphere Application Server (Application Server). Das Programm
enthält die Application Server-Komponenten auf den folgenden CD-
ROMs und/oder DVDs:
- WebSphere Application Server
- WebSphere Application Server Supplements
- WebSphere Application Server Toolkit (nur Windows- und
Linux/Intel-Plattform)
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Handbuch für den Schnelleinstieg (Quick Start Guide)
Jeder Berechtigungsnachweis für einen Programmserver
berechtigt Sie zur Installation und Verwendung einer (1) Kopie jeder
WebSphere Application Server-Komponente, die sich auf den
mitgelieferten Datenträgern befindet und für die Unterstützung Ihrer
lizenzierten Nutzung des Programms erforderlich ist.
Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen,
Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für Software von Drittherstellern,
die zusammen mit dem Application Server genutzt wird,
eingehalten werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die
Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall
umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie
ohne den Application Server weitergegeben wird.
KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf den Datenträgern des
Application Server können sich mehrere Versionen derselben Application
Server-Komponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für
verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen
übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm
berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version des Application
Server. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben
Application Server-Komponente auf der Basis desselben
Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer
Komponente auf den Datenträgern für den Application Server befinden.
KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den
obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das
Programm das Recht, eine unbegrenzte Anzahl Kopien des folgenden
Application Server auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer
berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des Application Server zu
installieren und zu nutzen. Im Rahmen der Vereinbarung besteht
Gewährleistungsschutz für jeden Berechtigungsnachweis, den Sie für die Komponente
IBM HTTP Server for WebSphere Application Server erwerben.
- IBM HTTP Server for WebSphere Application Server
- Administrative Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor,
Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Application Clients (einschließlich WebServices Thin
Client und Thin Admin Client)
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)
KOMPONENTEN MIT EINGESCHRÄNKTER NUTZUNG: Ihre Nutzung des
folgenden Application Server ist beschränkt auf die nachfolgend
angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung des anderen
Application Server. Sie dürfen den folgenden Application Server zu
keinem anderen Zweck einsetzen.
CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Sie dürfen die IBM Cloudscape-
Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Bewertung und Erprobung von
Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für
Daten einsetzen, die vom Application Server generiert und
verwaltet werden.
Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:
(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP-
Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "session persistence"-Komponente des
Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu
unterstützen;
(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI
Registry-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte
Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Application Server, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen; und
(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Messaging Engine-Komponente des Application Server, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.
Die IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne den
Application Server noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur
Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM
Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen
dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den
IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen
anzufordern.
DATA DIRECT TECHNOLOGIES-KOMPONENTEN: Sie dürfen die Data
Direct-Komponenten des Application Server nur zur Unterstützung
Ihrer berechtigten Nutzung der Application Server-Komponente auf
einer Maschine installieren und nutzen. Die Data Direct-
Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Der Application Server
enthält eine Version der Komponente IBM Integrated Solutions
Console (ISC). Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders
angegeben, dürfen Sie die Integrated Solutions Console, ihre
eingebetteten Komponenten und die Programmierschnittstellen nur zur
Installation, Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.
APPLICATION SERVER TOOLKIT: Sie sind berechtigt, die
Application Server Toolkit-Komponenten des Application Server in
unbegrenzter Anzahl auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer
berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des WebSphere Application
Server zu installieren und zu nutzen. Mit den Application Server
Toolkit-Komponenten des Application Server entwickelte Anwendungen
dürfen nur zusammen mit dem Application Server-Produkt eingesetzt
und genutzt werden, für das Sie einen Berechtigungsnachweis
erworben haben. Die Application Server Toolkit-Komponenten des
Programms dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
DB2 Connect-Komponenten: Der Application Server enthält
Teile der DB2 Connect-Technologie. Sie dürfen eine (1) Kopie
dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten
Nutzung des Application Server zur Anwendungsentwicklung und
Modellierung von Datenobjekten installieren und nutzen, die von DB2 für
z/OS und DB2 für iSeries verwaltet werden. Die mit dem
Application Server bereitgestellte DB2 Connect-Technologie darf nicht
für andere Zwecke verwendet werden. Die DB2 Connect-Technologie
kann nicht verwendet werden, um Konnektivität für andere
Anwendungen außer dem Application Server zur Verfügung zu stellen. Für
umfassende Konnektivität muss eine entsprechende DB2 Connect-Lizenz
erworben werden.
Ihre Nutzung der DB2 Connect-Komponenten unterliegt den
Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung
(mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2
Connect-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt
werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn
Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und
Sie eine Volllizenz für DB2 Connect benötigen.
TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code für
Technologievorschau), der in Application Server-Updates integriert ist oder damit
verteilt wird. Hinweise auf den Technology-Preview-Code sind in der
"Notices-Datei" (oder in einer aktualisierten "Notices-Datei", die
den Updates beigepackt ist), oder in einer Datei oder in
Dateien zu finden, auf die in der "Notices-Datei" verwiesen wird.
Möglicherweise werden Teile des Codes oder auch der gesamte Code von IBM
nie als Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der Einsatz
des Technology-Preview-Codes für produktive Zwecke ist nicht
gestattet. Er darf nur für interne Bewertungs-, Erprobungs- oder
Vorführungszwecke verwendet werden und wird ohne Unterstützung
bereitgestellt. Sie dürfen den Technology-Preview-Code nicht an Dritte
weitergeben. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die
verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter
verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet, die
Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr
ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären,
und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des
Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten
Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei
oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird,
angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende
Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code
automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in
einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt
ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-
Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie
den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen
Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen
nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie
darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview-
Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung
freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser
Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten,
und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht
mehr zur Anwendung.
"HP-UX Java RTE. Dieser Application Server umfasst HP-UX
Java RTE-Software als separat lizenzierten Code, der auf der
Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht
unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP-
UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert, ohne das
Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur
Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE-Software
integriert ist, genutzt werden."
QUELLCODE: Einige Komponenten des Application Server werden
möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet
gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur
für die unveränderten Binärcodeversionen der im Application
Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und
nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen
erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten.
INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen
über von IBM nicht unterstützte Betriebssysteme oder andere
bestimmte Konfigurationen und Versionen von Application Server-
Komponenten wünschen, die Sie benötigen, um Unterstützung für die
Programme zu erwerben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM
Vertriebsbeauftragten.
DATADIRECT CONNECT FOR JDBC
Das Programm enthält Software von DataDirect. Sie dürfen
die mit diesem Programm bereitgestellte DataDirect-Software nur
in Verbindung mit dem Programm und nicht getrennt vom Programm
verwenden.
iText v. 1.5.2
Das Programm beinhaltet iText v. 1.5.2, das Dateien von JAI
Codec enthält, die mit den folgenden Nutzungseinschränkungen
lizenziert werden: Sie bestätigen, dass die Software nicht für die
Verwendung in den folgenden Bereichen konzipiert, vorgesehen oder
lizenziert ist: Entwurf, Konstruktion, Betrieb oder Wartung von
Nuklearanlagen.
IBM TIVOLI DIRECTORY SERVER: Das Programm enthält eine
Kopie von IBM Tivoli Directory Server. Sie sind berechtigt, von
den mitgelieferten Datenträgern eine oder mehrere
Produktionskopien von IBM Tivoli Directory Server nur in Verbindung mit Ihrer
lizenzierten Nutzung des Programms zu installieren und zu verwenden,
wobei die Nutzung des IBM Tivoli Directory Server Proxy-Servers
und der White Pages-Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die IBM Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen auf
derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der die
anderen Komponenten des Programms installiert sind, oder auf einer
anderen Maschine.
Vom Programm dürfen zusätzliche Kopien der IBM Tivoli
Directory Server-Komponenten für Nicht-Produktionsumgebungen genutzt
werden, sofern die Nutzung in Übereinstimmung mit den Bedingungen
der Produktionskopie(n) erfolgt. Ihre Nutzung von IBM Tivoli
Directory Server unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten
bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in
dieser Lizenz). Die Nutzung von IBM Tivoli Directory Server ist
auf den direkten Zugriff durch das Programm beschränkt. Die IBM
Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck
verwendet werden, und der Zugriff über andere Programme oder
Anwendungen ist untersagt.
Falls Sie IBM Tivoli Directory Server ohne das Programm
nutzen und Unterstützung für diese Nutzung in Anspruch nehmen
möchte oder falls Sie den IBM Tivoli Directory Server Proxy-Server
oder die White Pages-Anwendung nutzen und dafür Unterstützung in
Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Lizenz über Passport
Advantage erwerben.
D/N: L-KHUY-7JXLTC
P/N: L-KHUY-7JXLTC