WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN

Es folgenden zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn Sie das Programm für die produktive Nutzung (nicht zu Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete.

Wenn Sie das Programm zu Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IPLA kommen automatisch zur Anwendung, wenn Sie sich dafür entscheiden, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Kopien des Programms zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums erwerben) und eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-Vertrag) abschließen.

Die Probelizenz und die IPLA kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich nicht gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig; und sie sind unabhängig voneinander.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.


Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden) sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-, Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and- Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden kann.

Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder 2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert. Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von IBM nicht festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird. Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.

2. Gewährleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung.

Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM Programmlieferanten.

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

3. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

4. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 2): In der Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 5)

Rechtsprechung

Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).

ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-5543-03 (01/2003)



Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational ClearQuest 7.1.0
Programmnummer: 5724-G36

Programmname: IBM Rational ClearQuest MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G37

Programmname: IBM Rational ClearQuest and ClearQuest MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G38

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 30 Tagen.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Installation Manager and Packaging Utility for the Rational Software Development Platform 1.2.1

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Alfalfa libmsg 2.5
2. Ant
3. Ant 1.6.1
4. Ant 1.6.5
5. Ant 1.7.0
6. Apache Abdera 0.2.2
7. Apache Ant 1.5.4, 1.6.2
8. Apache Avalon
9. Apache Axis 1.2
10. Apache Axis Code 1.1, 1.2.1 and 1.3.0
11. Apache Batik 1.5, 1.5.1 and 1.6.0
12. Apache BCEL
13. Apache Commons fileupload v. 1.1.1
14. Apache Derby 10.1
15. Apache FOP
16. Apache FOP/Avalon 2/27/2003
17. Apache HTTP Server 2.0.47
18. Apache Jakarta Common Discovery 0.2
19. Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
20. Apache Jakarta Commons Collections 2.1 and 2.1.1
21. Apache Jakarta Commons Digester 1.5, 1.6 and 1.7
22. Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3 and 1.0.4
23. Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
24. Apache Jakarta Commons-EL 1.0
25. Apache Jakarta Commons-JXPath 1.2
26. Apache Jakarta Commons-Net 1.1
27. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
28. Apache Jakarta ORO 2.0.7
29. Apache Jakarta Struts 1.1, 1.2.4, 1.2.7 and 1.2.9
30. Apache Jasper2 1.0
31. Apache Log4J 1.2.8
32. Apache Lucene 1.4.3
33. Apache Lucene 2.0
34. Apache Naming 5.5.20
35. Apache Poi 2.5.1
36. Apache Portable Runtime 0.9.4
37. Apache REGEXP
38. Apache Soap 2.3.1
39. Apache Solr 1.2.0
40. Apache Tomcat 3.2.4 and 4.1.30
41. Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
42. Apache WSIL4J 1
43. Apache Xalan
44. Apache Xalan Serializer
45. Apache Xerces (XML4J)
46. Apache Xerxes J. 2.9.0
47. Apache XML4J 4.3 and 4.4
48. Apache xml-commons xml-apis
49. ARM (Application Response Measurement) Java Binding 4.0 v. 2
50. ARM Java Binding 4.0 version 2
51. Aspect J Runtime 1.2.1
52. Aspectjrt.jar
53. Axis 1.3.0
54. Batik 1.6
55. Batik 1.6 (subset)
56. Bean Scripting Framework 2.3
57. C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
58. Cactus 1.7.2
59. Cairo 0.4.0 library
60. Cairo Binding
61. Cairo Binding & Library 1.0.2
62. Cairo Library 1.0.2
63. Case Sensitive ComboBox v. 2
64. CCLog
65. Commons - EL 1.0
66. Commons CLI 1.0
67. Commons Codec 1.3
68. Commons Codec 1.3 (subset)
69. Commons Collection 2.1
70. Commons Collection 2.1.1
71. Commons Collection 3.1
72. Commons Discovery 0.2.0
73. Commons HttpClient 3.0
74. Commons IO 1.0.0
75. Commons Logging 1.0.3
76. Commons Logging 1.0.4
77. Commons Logging 1.0.5
78. Commons-EL 1.0
79. Commons-IO 1.0
80. Commons-logging
81. Component One Chart v. 8.0
82. CPAN Error v. 0.17008
83. CPAN Inline v. 0.44
84. CPAN: Compress-Zlib 1.3.4
85. CPAN: Crypt-SSLeay v. 0.51
86. CPAN: HTML-Parser 3.45
87. CPAN: HTML-Tagset v. 3.04
88. CPAN: Inline-Java v.0.44
89. CPAN: Libwin32 v.0.24
90. CPAN: libwww-perl v.5.803
91. CPAN: MailTools v. 1.66
92. CPAN: Parse-RecDescent v. 1.94
93. CPAN: TermReadKey v.2.30
94. CPAN: TimeDate 1.16
95. CPAN: Tk v804.027
96. CPAN: URI v.1.35
97. CPAN: XML-Parser v. 2.34
98. CPAN: XML-Writer 0.531
99. CS CodeViewer 1.0
100. CSS Styles from Yahoo Widget Library
101. Cup Parser Generator for Java 1.0
102. DataDirect Connect for JDBC v. 3.7
103. DataDirect Connect for ODBC v.5.3
104. DBwin32.exe 1.3.0.0
105. Derby 10.1.2.1
106. Derby 10.3.2.2
107. Derby/Cloudscape
108. DITA Open Toolkit
109. DOJO Toolkit v1.0
110. DOJO Toolkit v1.0.2
111. DOM
112. DOM 2
113. DOM Interfaces
114. DOM SMIL Animation 1.0 Java Binding
115. DOM SVG Animation 1.1.0 Java Binding
116. DOM SVG Java 1.1 Binding
117. DOM2
118. Eclipse 3.1.2 and 3.2.1
119. Eclipse 3.3.1
120. Eclipse 3.3.1.1
121. Eclipse 3.3.2
122. Eclipse 3.3.2 - Platform
123. Eclipse BIRT 2.2.1
124. Eclipse BIRT 2.2.2
125. Eclipse DTP 1.5.1
126. Eclipse DTP 1.5.2
127. Eclipse EMF - Validation Framework 1.1.1
128. Eclipse EMF - Model Query 1.1.0
129. Eclipse EMF 2.2.2
130. Eclipse EMF 2.3.2
131. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.1
132. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.2
133. Eclipse GEF 3.3.1
134. Eclipse Help System 3.0.1
135. Eclipse OCL 1.1.1
136. Eclipse OpenUp/Basic 1.0
137. Eclipse Platform 3.3.1
138. Eclipse SDK 3.1.2
139. Eclipse TPTP 4.4.0.3
140. Eclipse XSD 2.3.1
141. Eclipse XSD 2.3.2
142. eHelp Robo Help
143. EMF 2.1.2 and 2.2.1
144. EMF 2.2.4
145. EMF 2.3.1
146. EMFT 1.0.1
147. EMFT-JET 0.7.1
148. Emma 2.1.5320
149. Epic v. 0.6.13
150. Equinox 3.3.2
151. Expat XML Parser v. 1.95.6
152. FASTCGI 2.4.0
153. FdLibM
154. Firebug Lite Files
155. Flexnet Publisher v. 10.8.5
156. Flexnet Publisher v. 11.1.0
157. Flexnet Publisher v. 11.3.0
158. Flexnet Publisher v. 11.5.0
159. Flute 1.3.0
160. FOP Transcoder 1.0 beta2
161. Ganymed SSH-2 for Java
162. Ganymed SSH-2 for Java build 210
163. GEF 3.1.1 and 3.2.1
164. gen_uuid.c
165. GMF 1.0.1
166. GSKit v. 7d
167. GSKit/ICC 1.2.1
168. HSQLDB 1.7.1
169. IBM Apache Lucene v. 2.2
170. IBM HTTP Server v. 6.1 -- RSW720060007
171. IBM XML4J v. 4.5.0
172. IBM XSLT4C v. 1.10.3
173. ICU4C 3.8
174. ICU4J 3.4.4.1
175. ICU4J 3.6.1
176. ICU4J 3.8
177. ICU4J 3.8.1
178. ICU4J APIs 3.4.4.1
179. ICU4J Jakarta Common Collections
180. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft
181. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft 2/4/1998
182. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
183. InfoZip Code
184. Infozip UnZip versions 5.52,5.51,5.41, 5.40
185. International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8, 2.0 (from XML
186. International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.4
187. iSpell Dictionaries 3.2.10
188. iText 1.5.2
189. iText 1.5.4
190. Jakarta Commons HTTP Client 2.0.2
191. Jakarta OROutil.concurrent
192. Jasper Compiler 5.5.17
193. Java Activation Framework 1.0.2
194. Java API for JavaServer Pages 2.0.0
195. Java API for XML-based RPC (JAX-RPC) 1.1.0
196. Java HL APIs
197. Java Mirror API
198. Java Servlet 2.4.0
199. Java Servlet API 2.4.0
200. Java SSH Applet
201. Java SSH code
202. JavaMail 1.3.2
203. Javascript language helper functions
204. JavaTM SSH Applet Jena
205. JDT 3.0
206. JET
207. Jetty 5.1.11
208. JPEG
209. JSch
210. jSch 0.1.16, and 0.1.18 and 0.1.28
211. JSch 0.1.31
212. Jtidy 47
213. Jtidy R7
214. JUnit 3.8.1
215. JUnit 3.8.2
216. JUnit 4.1.0
217. JUnit 4.3.1
218. Jython 2.1
219. Korn Shell version 5.2.14
220. Libpcap 0.9.4
221. Log4j
222. Log4J 1.2.13
223. Log4J 1.2.8
224. LogJ 1.2.12
225. LPG RUNTIME
226. LPG runtime 1.1
227. Lucene
228. Lucene 1.9.1
229. Lucene 2.1.0
230. Lucene HTML Parser
231. Lucene Subset 1.4.3
232. Lucene Subset 1.9.1
233. MDAC v. 2.7
234. Microsoft C Runtime Libraries, v. 2.11
235. Microsoft MFC Libraries v. 6.0
236. Microsoft Visual Studio.NET 2003 components
237. Microsoft.NET Framework Version 2.0 Redistributable Package
238. MIT Kerberos 5
239. Mozilla API
240. Mozilla Binding
241. MS Jet 4.0
242. MS Visual Studio components
243. Msgcat
244. MX4J
245. MX4J 1.1.1
246. MX4J 3.0.1
247. Network Authentication Service (NAS) 1.4
248. OASIS XML SCHEMAS
249. Olectra Charts 8.0
250. Open SSL 0.9.7c
251. OpenAjax.js
252. OpenLDAP 2.1
253. OpenSSL 0.9.7c
254. OSGi Materials
255. OSGi Materials 4.0.1
256. OSGi Materials 4.1.0
257. OSS openssl 0.9.7c
258. PDE 3.0
259. PDF Transcoder 1.0 Beta2
260. Perl 5.8.6
261. Pixman 0.1.4
262. Pixman 0.1.6
263. Prototype.js 1.4.0
264. Putty 0.58
265. Quick 1.0.1
266. Regexp
267. Rhino 1.6 R1
268. SAX
269. SAX 2.02
270. SAX Parser
271. SAX2
272. SDO CommonJ Interfaces 1.0.0
273. Sequence Library
274. Sequence Library 1.1.4
275. Service Activator Toolkit 1.1.0
276. Simple API for CSS (SAC) 1.3.0
277. Simple API for CSS 1.3.0
278. SOAP with Attachments API for Java (SAAJ) 1.2.0
279. SP3 AND SP6
280. Spring v. 2.0.1
281. Tomcat
282. Tomcat 3.2.4
283. Tomcat 4.1.30
284. Tomcat 5.5.17
285. Toolkit for iSeries V5R1) and 5.4
286. TPTP 4.0.1.1 and 4.2.1
287. UDDI4J 1.0.3, 2.0, 2.0.3, and 2.0.4 and 2.0.5
288. UML2 1.1.1 and 2.0.1
289. Unicode CLDR Data Files
290. University of Michigan LDAP 3.3
291. UnZipSFX Stub File 5.5.0 (ISMP 5.0.3)
292. unzipSFX stub file from Info-Zip 5.03
293. Visual Editor 1.1.0.1 and 1.2.1
294. W3C XHTML DTDs
295. WAP DTDs
296. WebService Validation Tools (WSVT)
297. WSDL4J 1.4
298. WSDL4J 1.5.1
299. WSIL4J 1.0.0
300. WTP 1.0.2, 1.5.1 and 1.5.2
301. Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
302. Xerces-C 2.4.0
303. Xerces-C 2.6
304. Xerces-J 2.7
305. Xerces-J 2.8.0
306. XHTML DTDs
307. XML Schemas
308. XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), 5.0.0 (for XML
309. XML4C 5.6.3
310. XML4J 4.3
311. XML-APIs 1.3.03
312. XML-Commons Resolver 1.1
313. XSD 2.1.2 and 2.2.1
314. XSLT 2. 7
315. zLIB 1.1.4

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1. GNOME Binding
2. GTK+ Binding
3. Mozilla Binding
4. JACL 1.3.2
5. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme- Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

MULTIPROGRAMMANGEBOT

Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

DB2 ENTERPRISE SERVER EDITION

Eingeschränkte Lizenz für DB2 Enterprise Server Edition: Sie dürfen eine (1) Kopie der DB2 Enterprise Server Edition nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Diese DB2 Enterprise Server Edition mit eingeschränkter Nutzung darf nur von den internen Komponenten des Programms verwendet werden. Beispielsweise kann die DB2 Enterprise Server Edition als Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem Programm generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen die separat erhältlichen, gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind, nur installieren, wenn Sie eine vollständig lizenzierte DB2-Version beziehen.

Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten DB2 Version 9.5-Datenserver eingesetzt, unterliegt Ihre Nutzung des Datenservers den mitgelieferten Lizenzbedingungen.

KOMPONENTE WEBSPHERE APPLICATION SERVER:

Zum Lieferumfang des Programms gehört ein Teil des Produkts WebSphere Application Server (Application Server). Das Programm enthält die Application Server-Komponenten auf den folgenden CD- ROMs und/oder DVDs:

- WebSphere Application Server
- WebSphere Application Server Supplements
- WebSphere Application Server Toolkit (nur Windows- und Linux/Intel-Plattform)
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Handbuch für den Schnelleinstieg (Quick Start Guide)

Jeder Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) für einen Programmserver berechtigt Sie zur Installation und Verwendung einer (1) Kopie jeder WebSphere Application Server- Komponente, die sich auf den mitgelieferten Datenträgern befindet und für die Unterstützung Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms erforderlich ist.

Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen, Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für Software von Drittherstellern, die zusammen mit dem Application Server genutzt wird, eingehalten werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie ohne den Application Server weitergegeben wird.

KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf den Datenträgern des Application Server können sich mehrere Versionen derselben Application Server-Komponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version des Application Server. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Application Server-Komponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf den Datenträgern für den Application Server befinden.

KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das Programm das Recht, eine unbegrenzte Anzahl Kopien des folgenden Application Server auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des Application Server zu installieren und zu nutzen. Im Rahmen der Vereinbarung besteht Gewährleistungsschutz für jeden Berechtigungsnachweis, den Sie für die Komponente IBM HTTP Server for WebSphere Application Server erwerben.

- IBM HTTP Server for WebSphere Application Server
- Administrative Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor, Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Application Clients (einschließlich WebServices Thin Client und Thin Admin Client)
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)

KOMPONENTEN MIT EINGESCHRÄNKTER NUTZUNG: Ihre Nutzung des folgenden Application Server ist beschränkt auf die nachfolgend angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung des anderen Application Server. Sie dürfen den folgenden Application Server zu keinem anderen Zweck einsetzen.

CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Sie dürfen die IBM Cloudscape- Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Bewertung und Erprobung von Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für Daten einsetzen, die vom Application Server generiert und verwaltet werden.

Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:

(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP- Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "session persistence"-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI Registry-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen; und

(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging Engine-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.

Die IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne den Application Server noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

DATA DIRECT TECHNOLOGIES-KOMPONENTEN: Sie dürfen die Data Direct-Komponenten des Application Server nur zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der Application Server-Komponente auf einer Maschine installieren und nutzen. Die Data Direct- Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Der Application Server enthält eine Version der Komponente IBM Integrated Solutions Console (ISC). Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders angegeben, dürfen Sie die Integrated Solutions Console, ihre eingebetteten Komponenten und die Programmierschnittstellen nur zur Installation, Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.

APPLICATION SERVER TOOLKIT: Sie sind berechtigt, die Application Server Toolkit-Komponenten des Application Server in unbegrenzter Anzahl auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des WebSphere Application Server zu installieren und zu nutzen. Mit den Application Server Toolkit-Komponenten des Application Server entwickelte Anwendungen dürfen nur zusammen mit dem Application Server-Produkt eingesetzt und genutzt werden, für das Sie einen Berechtigungsnachweis erworben haben. Die Application Server Toolkit-Komponenten des Programms dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

DB2 Connect-Komponenten: Der Application Server enthält Teile der DB2 Connect-Technologie. Sie dürfen eine (1) Kopie dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Application Server zur Anwendungsentwicklung und Modellierung von Datenobjekten installieren und nutzen, die von DB2 für z/OS und DB2 für iSeries verwaltet werden. Die mit dem Application Server bereitgestellte DB2 Connect-Technologie darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die DB2 Connect-Technologie kann nicht verwendet werden, um Konnektivität für andere Anwendungen außer dem Application Server zur Verfügung zu stellen. Für umfassende Konnektivität muss eine entsprechende DB2 Connect-Lizenz erworben werden.

Ihre Nutzung der DB2 Connect-Komponenten unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2 Connect-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und Sie eine Volllizenz für DB2 Connect benötigen.

TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code für Technologievorschau), der in Application Server-Updates integriert ist oder damit verteilt wird. Hinweise auf den Technology-Preview-Code sind in der "Notices-Datei" (oder in einer aktualisierten "Notices-Datei", die den Updates beigepackt ist), oder in einer Datei oder in Dateien zu finden, auf die in der "Notices-Datei" verwiesen wird. Möglicherweise werden Teile des Codes oder auch der gesamte Code von IBM nie als Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der Einsatz des Technology-Preview-Codes für produktive Zwecke ist nicht gestattet. Er darf nur für interne Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke verwendet werden und wird ohne Unterstützung bereitgestellt. Sie dürfen den Technology-Preview-Code nicht an Dritte weitergeben. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären, und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird, angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices- Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview- Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten, und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht mehr zur Anwendung.

"HP-UX Java RTE. Dieser Application Server umfasst HP-UX Java RTE-Software als separat lizenzierten Code, der auf der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP- UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert, ohne das Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE-Software integriert ist, genutzt werden."

QUELLCODE: Einige Komponenten des Application Server werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Application Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten.

INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen über von IBM nicht unterstützte Betriebssysteme oder andere bestimmte Konfigurationen und Versionen von Application Server- Komponenten wünschen, die Sie benötigen, um Unterstützung für die Programme zu erwerben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.

DATADIRECT CONNECT FOR JDBC

Das Programm enthält Software von DataDirect. Sie dürfen die mit diesem Programm bereitgestellte DataDirect-Software nur in Verbindung mit dem Programm und nicht getrennt vom Programm verwenden.

iText v. 1.5.2

Das Programm beinhaltet iText v. 1.5.2, das Dateien von JAI Codec enthält, die mit den folgenden Nutzungseinschränkungen lizenziert werden: Sie bestätigen, dass die Software nicht für die Verwendung in den folgenden Bereichen konzipiert, vorgesehen oder lizenziert ist: Entwurf, Konstruktion, Betrieb oder Wartung von Nuklearanlagen.

IBM TIVOLI DIRECTORY SERVER: Das Programm enthält eine Kopie von IBM Tivoli Directory Server. Sie sind berechtigt, von den mitgelieferten Datenträgern eine oder mehrere Produktionskopien von IBM Tivoli Directory Server nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zu installieren und zu verwenden, wobei die Nutzung des IBM Tivoli Directory Server Proxy-Servers und der White Pages-Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die IBM Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen auf derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der die anderen Komponenten des Programms installiert sind, oder auf einer anderen Maschine.

Vom Programm dürfen zusätzliche Kopien der IBM Tivoli Directory Server-Komponenten für Nicht-Produktionsumgebungen genutzt werden, sofern die Nutzung in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Produktionskopie(n) erfolgt. Ihre Nutzung von IBM Tivoli Directory Server unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die Nutzung von IBM Tivoli Directory Server ist auf den direkten Zugriff durch das Programm beschränkt. Die IBM Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden, und der Zugriff über andere Programme oder Anwendungen ist untersagt.

Falls Sie IBM Tivoli Directory Server ohne das Programm nutzen und Unterstützung für diese Nutzung in Anspruch nehmen möchte oder falls Sie den IBM Tivoli Directory Server Proxy-Server oder die White Pages-Anwendung nutzen und dafür Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Lizenz über Passport Advantage erwerben.



D/N: L-KHUY-7JXLTC
P/N: L-KHUY-7JXLTC



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational ClearQuest 7.1.0
Programmnummer: 5724-G36
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Rational ClearQuest MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G37
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Rational ClearQuest and ClearQuest MultiSite 7.1.0
Programmnummer: 5724-G38
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Installation Manager and Packaging Utility for the Rational Software Development Platform 1.2.1

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Alfalfa libmsg 2.5
2. Ant
3. Ant 1.6.1
4. Ant 1.6.5
5. Ant 1.7.0
6. Apache Abdera 0.2.2
7. Apache Ant 1.5.4, 1.6.2
8. Apache Avalon
9. Apache Axis 1.2
10. Apache Axis Code 1.1, 1.2.1 and 1.3.0
11. Apache Batik 1.5, 1.5.1 and 1.6.0
12. Apache BCEL
13. Apache Commons fileupload v. 1.1.1
14. Apache Derby 10.1
15. Apache FOP
16. Apache FOP/Avalon 2/27/2003
17. Apache HTTP Server 2.0.47
18. Apache Jakarta Common Discovery 0.2
19. Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
20. Apache Jakarta Commons Collections 2.1 and 2.1.1
21. Apache Jakarta Commons Digester 1.5, 1.6 and 1.7
22. Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3 and 1.0.4
23. Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
24. Apache Jakarta Commons-EL 1.0
25. Apache Jakarta Commons-JXPath 1.2
26. Apache Jakarta Commons-Net 1.1
27. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
28. Apache Jakarta ORO 2.0.7
29. Apache Jakarta Struts 1.1, 1.2.4, 1.2.7 and 1.2.9
30. Apache Jasper2 1.0
31. Apache Log4J 1.2.8
32. Apache Lucene 1.4.3
33. Apache Lucene 2.0
34. Apache Naming 5.5.20
35. Apache Poi 2.5.1
36. Apache Portable Runtime 0.9.4
37. Apache REGEXP
38. Apache Soap 2.3.1
39. Apache Solr 1.2.0
40. Apache Tomcat 3.2.4 and 4.1.30
41. Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
42. Apache WSIL4J 1
43. Apache Xalan
44. Apache Xalan Serializer
45. Apache Xerces (XML4J)
46. Apache Xerxes J. 2.9.0
47. Apache XML4J 4.3 and 4.4
48. Apache xml-commons xml-apis
49. ARM (Application Response Measurement) Java Binding 4.0 v. 2
50. ARM Java Binding 4.0 version 2
51. Aspect J Runtime 1.2.1
52. Aspectjrt.jar
53. Axis 1.3.0
54. Batik 1.6
55. Batik 1.6 (subset)
56. Bean Scripting Framework 2.3
57. C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
58. Cactus 1.7.2
59. Cairo 0.4.0 library
60. Cairo Binding
61. Cairo Binding & Library 1.0.2
62. Cairo Library 1.0.2
63. Case Sensitive ComboBox v. 2
64. CCLog
65. Commons - EL 1.0
66. Commons CLI 1.0
67. Commons Codec 1.3
68. Commons Codec 1.3 (subset)
69. Commons Collection 2.1
70. Commons Collection 2.1.1
71. Commons Collection 3.1
72. Commons Discovery 0.2.0
73. Commons HttpClient 3.0
74. Commons IO 1.0.0
75. Commons Logging 1.0.3
76. Commons Logging 1.0.4
77. Commons Logging 1.0.5
78. Commons-EL 1.0
79. Commons-IO 1.0
80. Commons-logging
81. Component One Chart v. 8.0
82. CPAN Error v. 0.17008
83. CPAN Inline v. 0.44
84. CPAN: Compress-Zlib 1.3.4
85. CPAN: Crypt-SSLeay v. 0.51
86. CPAN: HTML-Parser 3.45
87. CPAN: HTML-Tagset v. 3.04
88. CPAN: Inline-Java v.0.44
89. CPAN: Libwin32 v.0.24
90. CPAN: libwww-perl v.5.803
91. CPAN: MailTools v. 1.66
92. CPAN: Parse-RecDescent v. 1.94
93. CPAN: TermReadKey v.2.30
94. CPAN: TimeDate 1.16
95. CPAN: Tk v804.027
96. CPAN: URI v.1.35
97. CPAN: XML-Parser v. 2.34
98. CPAN: XML-Writer 0.531
99. CS CodeViewer 1.0
100. CSS Styles from Yahoo Widget Library
101. Cup Parser Generator for Java 1.0
102. DataDirect Connect for JDBC v. 3.7
103. DataDirect Connect for ODBC v.5.3
104. DBwin32.exe 1.3.0.0
105. Derby 10.1.2.1
106. Derby 10.3.2.2
107. Derby/Cloudscape
108. DITA Open Toolkit
109. DOJO Toolkit v1.0
110. DOJO Toolkit v1.0.2
111. DOM
112. DOM 2
113. DOM Interfaces
114. DOM SMIL Animation 1.0 Java Binding
115. DOM SVG Animation 1.1.0 Java Binding
116. DOM SVG Java 1.1 Binding
117. DOM2
118. Eclipse 3.1.2 and 3.2.1
119. Eclipse 3.3.1
120. Eclipse 3.3.1.1
121. Eclipse 3.3.2
122. Eclipse 3.3.2 - Platform
123. Eclipse BIRT 2.2.1
124. Eclipse BIRT 2.2.2
125. Eclipse DTP 1.5.1
126. Eclipse DTP 1.5.2
127. Eclipse EMF - Validation Framework 1.1.1
128. Eclipse EMF - Model Query 1.1.0
129. Eclipse EMF 2.2.2
130. Eclipse EMF 2.3.2
131. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.1
132. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.2
133. Eclipse GEF 3.3.1
134. Eclipse Help System 3.0.1
135. Eclipse OCL 1.1.1
136. Eclipse OpenUp/Basic 1.0
137. Eclipse Platform 3.3.1
138. Eclipse SDK 3.1.2
139. Eclipse TPTP 4.4.0.3
140. Eclipse XSD 2.3.1
141. Eclipse XSD 2.3.2
142. eHelp Robo Help
143. EMF 2.1.2 and 2.2.1
144. EMF 2.2.4
145. EMF 2.3.1
146. EMFT 1.0.1
147. EMFT-JET 0.7.1
148. Emma 2.1.5320
149. Epic v. 0.6.13
150. Equinox 3.3.2
151. Expat XML Parser v. 1.95.6
152. FASTCGI 2.4.0
153. FdLibM
154. Firebug Lite Files
155. Flexnet Publisher v. 10.8.5
156. Flexnet Publisher v. 11.1.0
157. Flexnet Publisher v. 11.3.0
158. Flexnet Publisher v. 11.5.0
159. Flute 1.3.0
160. FOP Transcoder 1.0 beta2
161. Ganymed SSH-2 for Java
162. Ganymed SSH-2 for Java build 210
163. GEF 3.1.1 and 3.2.1
164. gen_uuid.c
165. GMF 1.0.1
166. GSKit v. 7d
167. GSKit/ICC 1.2.1
168. HSQLDB 1.7.1
169. IBM Apache Lucene v. 2.2
170. IBM HTTP Server v. 6.1 -- RSW720060007
171. IBM XML4J v. 4.5.0
172. IBM XSLT4C v. 1.10.3
173. ICU4C 3.8
174. ICU4J 3.4.4.1
175. ICU4J 3.6.1
176. ICU4J 3.8
177. ICU4J 3.8.1
178. ICU4J APIs 3.4.4.1
179. ICU4J Jakarta Common Collections
180. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft
181. IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft 2/4/1998
182. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
183. InfoZip Code
184. Infozip UnZip versions 5.52,5.51,5.41, 5.40
185. International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8, 2.0 (from XML
186. International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.4
187. iSpell Dictionaries 3.2.10
188. iText 1.5.2
189. iText 1.5.4
190. Jakarta Commons HTTP Client 2.0.2
191. Jakarta OROutil.concurrent
192. Jasper Compiler 5.5.17
193. Java Activation Framework 1.0.2
194. Java API for JavaServer Pages 2.0.0
195. Java API for XML-based RPC (JAX-RPC) 1.1.0
196. Java HL APIs
197. Java Mirror API
198. Java Servlet 2.4.0
199. Java Servlet API 2.4.0
200. Java SSH Applet
201. Java SSH code
202. JavaMail 1.3.2
203. Javascript language helper functions
204. JavaTM SSH Applet Jena
205. JDT 3.0
206. JET
207. Jetty 5.1.11
208. JPEG
209. JSch
210. jSch 0.1.16, and 0.1.18 and 0.1.28
211. JSch 0.1.31
212. Jtidy 47
213. Jtidy R7
214. JUnit 3.8.1
215. JUnit 3.8.2
216. JUnit 4.1.0
217. JUnit 4.3.1
218. Jython 2.1
219. Korn Shell version 5.2.14
220. Libpcap 0.9.4
221. Log4j
222. Log4J 1.2.13
223. Log4J 1.2.8
224. LogJ 1.2.12
225. LPG RUNTIME
226. LPG runtime 1.1
227. Lucene
228. Lucene 1.9.1
229. Lucene 2.1.0
230. Lucene HTML Parser
231. Lucene Subset 1.4.3
232. Lucene Subset 1.9.1
233. MDAC v. 2.7
234. Microsoft C Runtime Libraries, v. 2.11
235. Microsoft MFC Libraries v. 6.0
236. Microsoft Visual Studio.NET 2003 components
237. Microsoft.NET Framework Version 2.0 Redistributable Package
238. MIT Kerberos 5
239. Mozilla API
240. Mozilla Binding
241. MS Jet 4.0
242. MS Visual Studio components
243. Msgcat
244. MX4J
245. MX4J 1.1.1
246. MX4J 3.0.1
247. Network Authentication Service (NAS) 1.4
248. OASIS XML SCHEMAS
249. Olectra Charts 8.0
250. Open SSL 0.9.7c
251. OpenAjax.js
252. OpenLDAP 2.1
253. OpenSSL 0.9.7c
254. OSGi Materials
255. OSGi Materials 4.0.1
256. OSGi Materials 4.1.0
257. OSS openssl 0.9.7c
258. PDE 3.0
259. PDF Transcoder 1.0 Beta2
260. Perl 5.8.6
261. Pixman 0.1.4
262. Pixman 0.1.6
263. Prototype.js 1.4.0
264. Putty 0.58
265. Quick 1.0.1
266. Regexp
267. Rhino 1.6 R1
268. SAX
269. SAX 2.02
270. SAX Parser
271. SAX2
272. SDO CommonJ Interfaces 1.0.0
273. Sequence Library
274. Sequence Library 1.1.4
275. Service Activator Toolkit 1.1.0
276. Simple API for CSS (SAC) 1.3.0
277. Simple API for CSS 1.3.0
278. SOAP with Attachments API for Java (SAAJ) 1.2.0
279. SP3 AND SP6
280. Spring v. 2.0.1
281. Tomcat
282. Tomcat 3.2.4
283. Tomcat 4.1.30
284. Tomcat 5.5.17
285. Toolkit for iSeries V5R1) and 5.4
286. TPTP 4.0.1.1 and 4.2.1
287. UDDI4J 1.0.3, 2.0, 2.0.3, and 2.0.4 and 2.0.5
288. UML2 1.1.1 and 2.0.1
289. Unicode CLDR Data Files
290. University of Michigan LDAP 3.3
291. UnZipSFX Stub File 5.5.0 (ISMP 5.0.3)
292. unzipSFX stub file from Info-Zip 5.03
293. Visual Editor 1.1.0.1 and 1.2.1
294. W3C XHTML DTDs
295. WAP DTDs
296. WebService Validation Tools (WSVT)
297. WSDL4J 1.4
298. WSDL4J 1.5.1
299. WSIL4J 1.0.0
300. WTP 1.0.2, 1.5.1 and 1.5.2
301. Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
302. Xerces-C 2.4.0
303. Xerces-C 2.6
304. Xerces-J 2.7
305. Xerces-J 2.8.0
306. XHTML DTDs
307. XML Schemas
308. XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), 5.0.0 (for XML
309. XML4C 5.6.3
310. XML4J 4.3
311. XML-APIs 1.3.03
312. XML-Commons Resolver 1.1
313. XSD 2.1.2 and 2.2.1
314. XSLT 2. 7
315. zLIB 1.1.4

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1. GNOME Binding
2. GTK+ Binding
3. Mozilla Binding
4. JACL 1.3.2
5. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme- Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:

Diese Lizenz beinhaltet die Programmnutzung, einschließlich der Installation des Programms auf mehreren Clients oder Servern, sofern die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer nicht die Gesamtzahl der für das Programm erworbenen Floating-Benutzerlizenzen überschreitet. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:

Für jede Einzelperson, die in irgendeiner Weise auf das Programm zugreift, muss eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben werden. Diese Lizenz ist ausschließlich einer einzigen Person zugeordnet. Eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer darf nur zur langfristigen Nutzung an eine andere Person übertragen werden. Ein auf der Basis von Lizenzen für berechtigte Benutzer lizenziertes Programm darf auf einem einzelnen Computer installiert werden, wobei mehrere Benutzer auf das Programm zugreifen dürfen, sofern für jeden dieser Benutzer eine solche Lizenz erworben wurde. Das Programm darf auf einem Server installiert und genutzt werden, sofern für jeden Benutzer, der auf das Programm zugreift, eine separate Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben wurde. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT

Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit ist in Ihrem Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) angegeben. Am Ende der festen Laufzeit endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms und Sie erklären sich damit einverstanden, die Nutzung des Programms einzustellen und alle Programmkopien zu vernichten. IBM kann die feste Laufzeit eventuell gegen Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie die Nutzung des Programms über die feste Laufzeit hinweg fortsetzen möchten, wenden Sie sich vor Ablauf der Laufzeit an IBM oder einen Rational Reseller.

MULTIPROGRAMMANGEBOT

Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

DB2 ENTERPRISE SERVER EDITION

Eingeschränkte Lizenz für DB2 Enterprise Server Edition: Sie dürfen eine (1) Kopie der DB2 Enterprise Server Edition nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Diese DB2 Enterprise Server Edition mit eingeschränkter Nutzung darf nur von den internen Komponenten des Programms verwendet werden. Beispielsweise kann die DB2 Enterprise Server Edition als Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem Programm generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen die separat erhältlichen, gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind, nur installieren, wenn Sie eine vollständig lizenzierte DB2-Version beziehen.

Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten DB2 Version 9.5-Datenserver eingesetzt, unterliegt Ihre Nutzung des Datenservers den mitgelieferten Lizenzbedingungen.

KOMPONENTE WEBSPHERE APPLICATION SERVER:

Zum Lieferumfang des Programms gehört ein Teil des Produkts WebSphere Application Server (Application Server). Das Programm enthält die Application Server-Komponenten auf den folgenden CD- ROMs und/oder DVDs:

- WebSphere Application Server
- WebSphere Application Server Supplements
- WebSphere Application Server Toolkit (nur Windows- und Linux/Intel-Plattform)
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Handbuch für den Schnelleinstieg (Quick Start Guide)

Jeder Berechtigungsnachweis für einen Programmserver berechtigt Sie zur Installation und Verwendung einer (1) Kopie jeder WebSphere Application Server-Komponente, die sich auf den mitgelieferten Datenträgern befindet und für die Unterstützung Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms erforderlich ist.

Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen, Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für Software von Drittherstellern, die zusammen mit dem Application Server genutzt wird, eingehalten werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie ohne den Application Server weitergegeben wird.

KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf den Datenträgern des Application Server können sich mehrere Versionen derselben Application Server-Komponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version des Application Server. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Application Server-Komponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf den Datenträgern für den Application Server befinden.

KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das Programm das Recht, eine unbegrenzte Anzahl Kopien des folgenden Application Server auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des Application Server zu installieren und zu nutzen. Im Rahmen der Vereinbarung besteht Gewährleistungsschutz für jeden Berechtigungsnachweis, den Sie für die Komponente IBM HTTP Server for WebSphere Application Server erwerben.

- IBM HTTP Server for WebSphere Application Server
- Administrative Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor, Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Application Clients (einschließlich WebServices Thin Client und Thin Admin Client)
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)

KOMPONENTEN MIT EINGESCHRÄNKTER NUTZUNG: Ihre Nutzung des folgenden Application Server ist beschränkt auf die nachfolgend angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung des anderen Application Server. Sie dürfen den folgenden Application Server zu keinem anderen Zweck einsetzen.

CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Sie dürfen die IBM Cloudscape- Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Bewertung und Erprobung von Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für Daten einsetzen, die vom Application Server generiert und verwaltet werden.

Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:

(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP- Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "session persistence"-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI Registry-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen; und

(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging Engine-Komponente des Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.

Die IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne den Application Server noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

DATA DIRECT TECHNOLOGIES-KOMPONENTEN: Sie dürfen die Data Direct-Komponenten des Application Server nur zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der Application Server-Komponente auf einer Maschine installieren und nutzen. Die Data Direct- Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Der Application Server enthält eine Version der Komponente IBM Integrated Solutions Console (ISC). Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders angegeben, dürfen Sie die Integrated Solutions Console, ihre eingebetteten Komponenten und die Programmierschnittstellen nur zur Installation, Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.

APPLICATION SERVER TOOLKIT: Sie sind berechtigt, die Application Server Toolkit-Komponenten des Application Server in unbegrenzter Anzahl auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des WebSphere Application Server zu installieren und zu nutzen. Mit den Application Server Toolkit-Komponenten des Application Server entwickelte Anwendungen dürfen nur zusammen mit dem Application Server-Produkt eingesetzt und genutzt werden, für das Sie einen Berechtigungsnachweis erworben haben. Die Application Server Toolkit-Komponenten des Programms dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

DB2 Connect-Komponenten: Der Application Server enthält Teile der DB2 Connect-Technologie. Sie dürfen eine (1) Kopie dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Application Server zur Anwendungsentwicklung und Modellierung von Datenobjekten installieren und nutzen, die von DB2 für z/OS und DB2 für iSeries verwaltet werden. Die mit dem Application Server bereitgestellte DB2 Connect-Technologie darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die DB2 Connect-Technologie kann nicht verwendet werden, um Konnektivität für andere Anwendungen außer dem Application Server zur Verfügung zu stellen. Für umfassende Konnektivität muss eine entsprechende DB2 Connect-Lizenz erworben werden.

Ihre Nutzung der DB2 Connect-Komponenten unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2 Connect-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und Sie eine Volllizenz für DB2 Connect benötigen.

TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code für Technologievorschau), der in Application Server-Updates integriert ist oder damit verteilt wird. Hinweise auf den Technology-Preview-Code sind in der "Notices-Datei" (oder in einer aktualisierten "Notices-Datei", die den Updates beigepackt ist), oder in einer Datei oder in Dateien zu finden, auf die in der "Notices-Datei" verwiesen wird. Möglicherweise werden Teile des Codes oder auch der gesamte Code von IBM nie als Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der Einsatz des Technology-Preview-Codes für produktive Zwecke ist nicht gestattet. Er darf nur für interne Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke verwendet werden und wird ohne Unterstützung bereitgestellt. Sie dürfen den Technology-Preview-Code nicht an Dritte weitergeben. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären, und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird, angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices- Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview- Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten, und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht mehr zur Anwendung.

"HP-UX Java RTE. Dieser Application Server umfasst HP-UX Java RTE-Software als separat lizenzierten Code, der auf der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP- UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert, ohne das Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE-Software integriert ist, genutzt werden."

QUELLCODE: Einige Komponenten des Application Server werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Application Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten.

INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen über von IBM nicht unterstützte Betriebssysteme oder andere bestimmte Konfigurationen und Versionen von Application Server- Komponenten wünschen, die Sie benötigen, um Unterstützung für die Programme zu erwerben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.

DATADIRECT CONNECT FOR JDBC

Das Programm enthält Software von DataDirect. Sie dürfen die mit diesem Programm bereitgestellte DataDirect-Software nur in Verbindung mit dem Programm und nicht getrennt vom Programm verwenden.

iText v. 1.5.2

Das Programm beinhaltet iText v. 1.5.2, das Dateien von JAI Codec enthält, die mit den folgenden Nutzungseinschränkungen lizenziert werden: Sie bestätigen, dass die Software nicht für die Verwendung in den folgenden Bereichen konzipiert, vorgesehen oder lizenziert ist: Entwurf, Konstruktion, Betrieb oder Wartung von Nuklearanlagen.

IBM TIVOLI DIRECTORY SERVER: Das Programm enthält eine Kopie von IBM Tivoli Directory Server. Sie sind berechtigt, von den mitgelieferten Datenträgern eine oder mehrere Produktionskopien von IBM Tivoli Directory Server nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zu installieren und zu verwenden, wobei die Nutzung des IBM Tivoli Directory Server Proxy-Servers und der White Pages-Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die IBM Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen auf derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der die anderen Komponenten des Programms installiert sind, oder auf einer anderen Maschine.

Vom Programm dürfen zusätzliche Kopien der IBM Tivoli Directory Server-Komponenten für Nicht-Produktionsumgebungen genutzt werden, sofern die Nutzung in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Produktionskopie(n) erfolgt. Ihre Nutzung von IBM Tivoli Directory Server unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die Nutzung von IBM Tivoli Directory Server ist auf den direkten Zugriff durch das Programm beschränkt. Die IBM Tivoli Directory Server-Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden, und der Zugriff über andere Programme oder Anwendungen ist untersagt.

Falls Sie IBM Tivoli Directory Server ohne das Programm nutzen und Unterstützung für diese Nutzung in Anspruch nehmen möchte oder falls Sie den IBM Tivoli Directory Server Proxy-Server oder die White Pages-Anwendung nutzen und dafür Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Lizenz über Passport Advantage erwerben.



D/N: L-KHUY-7JXLTC
P/N: L-KHUY-7JXLTC