Festlegen einer Nachlauffrist für Zertifizierung

Mit der Einstellung "Nachlauffrist für Zertifizierung" kann einem Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, die Anspruchsberechtigung für eine angegebene Anzahl an Tagen nach Ablauf der Zertifizierung noch beizubehalten. Beachten Sie, dass auch diese Einstellung nicht standardmäßig direkt in allen Prozessen zur Feststellung der Anspruchsberechtigung verwendet wird; sie kann aber beispielsweise bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung für einen Kunden in einem Regelwerk verwendet werden.