Definieren von Prüfungen

Einige Behörden führen für ihre Kunden nur einen bestimmten Prüfungstyp durch, andere wiederum führen mehrere Prüfungen durch. Um diesen unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, bietet CCI die Möglichkeit, das System für eine oder mehrere Prüfungen zu konfigurieren. Wurden mehrere Prüfungen im System konfiguriert, besteht der erste Schritt des Prüfungsprozesses in der Auswahl der Prüfungskategorie (z. B. Prüfung auf Einkommensunterstützung oder auf Arbeitslosenunterstützung). Wurde im System nur eine Prüfung konfiguriert, überspringt das System die Auswahl der Prüfungskategorie und wechselt sofort in die Programmauswahl. Dort kann der Sachbearbeiter das Programm auswählen, das für den Kunden geprüft werden soll. CCI bietet außerdem die Möglichkeit, die mit den einzelnen Programmkategorien verknüpften Programme zu konfigurieren.

Die Prüfungsdaten werden wie bei der Triage über ein IEG-Skript erfasst. Im Abschnitt IEG-Administration kann die Behörde die Fragen und den Aufbau des Prüfungsskripts konfigurieren.

Basierend auf den Antworten des Kunden auf die Prüfungsfragen zeigt das System die Ergebnisliste der Programme an, für die der Kunde aufgrund der Prüfung potenziell anspruchsberechtigt ist. Es können auch Warnhinweise angezeigt werden, die auf wichtige Informationen hinweisen. Die Ergebnisse werden anhand eines CER-Regelsatzes abgeleitet, der ausgeführt wird, sobald der Antragssachbearbeiter das Prüfungsskript übermittelt.