Verwenden von Adressen für die Kommunikation mit Beteiligten

Kommunikationen zwischen Beteiligten und der Organisation können auf verschiedene Arten erfasst, gesendet und empfangen werden. Bei der Kommunikation mit einem Beteiligten können Fallbearbeiter eine geeignete Adresse aus der Liste der für den Beteiligten erfassten Adressen auswählen. Wenn für einen Beteiligten eine Kommunikationsausnahme vorhanden ist, können Fallbearbeiter keine Kommunikation an den in der Kommunikationsausnahme angegebenen Adresstyp schicken. Eine Kommunikationsausnahme wird verwendet, um anzugeben, dass ein Beteiligter keine Kommunikationen im angegebenen Format von der Organisation erhalten möchte oder kann. Wenn ein Kommunikationspartner eine Kommunikationsausnahme aktiviert hat, kann keine Kommunikation mit dieser Methode erstellt werden.

Kommunikationen, die die Organisation an einen Beteiligten sendet oder von einem Beteiligten erhält, können auf der Kommunikationsseite des Beteiligtenmanagers erfasst werden. Auf der Seite für erfasste Kommunikationen kann in einem separaten Popupfenster anhand von Adressen nach Beteiligten gesucht werden. Beim Erstellen von Microsoft Word-, Proforma- und E-Mail-Kommunikationen für registrierte Beteiligte können auf einer Popup-Adresslistenseite Adressdaten von Beteiligten ausgewählt werden. Für Kommunikationen an nicht registrierte Empfänger müssen Adressen manuell eingegeben werden.