Einführung

Rechtsverfahren werden auf Fallebene verwaltet. Zur Verwaltung von Rechtsverfahren gehören in der Regel das Ersuchen um eine Anhörung mittels Antrag bei Gericht, die Durchführung der Anhörung und der Beschluss. Der Anhörungsbeschluss kann zu einer gerichtlichen Anordnung führen.

Beispiel: Die Organisation erhält eine Meldung über ein verlassenes Kind, das alleine und weinend auf der Straße unterwegs ist. Ein Fallbearbeiter nimmt das Kind ins Büro der Organisation mit und bringt in Erfahrung, dass das Kind Heinz heißt, seinen Nachnamen aber nicht kennt. Heinz erzählt dem Fallbearbeiter, dass er sich in der Obhut seiner Mutter Doris befand, die ihn aber allein ließ und mit seinem Onkel ausging. Die Organisation kann den Aufenthaltsort der Mutter nicht ermitteln. Bei den Recherchen ergibt sich aber, dass Heinz eine Tante Anne hat, die im benachbarten Bundesland lebt. Tante Anne ist bereit, Heinz bei sich aufzunehmen, und die Organisation hält dies für die am besten geeignete Vorgehensweise. Die Organisation übermittelt dem Gericht einen Antrag auf vorübergehende Obhut für Tante Anne. Als Ergebnis setzt das Gericht eine Anhörung in Bezug auf die vorübergehende Obhut für den nächsten Tag an. Die beiden Rechtsverfahren werden von der Organisation erfasst und miteinander verknüpft.

Die Verwaltung von Rechtsverfahren ist vollkommen flexibel und kann an die Anforderungen der Organisation angepasst werden. Beispielsweise kann eine gerichtliche Anordnung direkt von einem Antrag bei Gericht aus erstellt werden, ohne dass die Organisation zuvor eine gerichtliche Anhörung erstellen muss. Dieses Kapitel enthält eine Übersicht über die Verwaltung von Anträgen bei Gericht, Anhörungen vor Gericht und gerichtlichen Anordnungen.