Erneutes Planen einer Anhörung für eine Anhörungsprüfung

Bei Planungskonflikten innerhalb der Organisation kann eine Anhörung für eine Anhörungsprüfung erneut geplant werden. Dazu gehören Konflikte hinsichtlich des Anhörungsdatums, der Uhrzeit oder des Orts, z. B. wenn der Anhörungsort nicht verfügbar ist. Anhörungen können nur von der Organisation erneut geplant werden, nicht auf Antrag eines Fallbeteiligten. Fallbeteiligte müssen eine Fortführung beantragen.

Wenn eine Anhörung erneut geplant wird, werden vom System alle Informationen zu Beteiligten und Benutzern in die neu geplante Anhörung kopiert. Dabei werden auch alle Anträge auf Abschriften kopiert. Alle Anhörungsbeteiligten werden über die neu geplante Anhörung informiert.