Zeugen

Ein Zeuge steht bei einer Anhörung unter Eid. Zeugen können im Namen aller Beschwerdeführer eines Widerspruchsfalls zur Aussage bei einer Anhörung einberufen werden. Wenn die Zeugenaussage gerichtlich angeordnet wurde, erhält der Zeuge eine Vorladung für die Anhörung; andernfalls wird ihm eine Mitteilung zur geplanten Anhörung übersandt. Zeugen können Ärzte, Mitarbeiter von Gesundheitsbehörden oder andere Personen sein, die über die Bedürfnisse des Beschwerdeführers informiert sind. Bei einem Zeugen kann es sich um eine registrierte Person oder einen nicht registrierten Beteiligten handeln, der für den Widerspruch im System nachträglich als Repräsentant registriert wird.