Kontaktaufnahme mit der Familie

Nach Eingang und Annahme des Anliegens zur Untersuchung versucht der Untersuchungsbearbeiter, Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern, den Eltern oder dem Vormund, den möglicherweise ermittelten Personen, die zusätzliche Informationen liefern können, und gegebenenfalls dem mutmaßlichen Täter aufzunehmen. Der Untersuchungsbearbeiter nutzt die Kontaktverwaltung zur Protokollierung der Kontakte. Abhängig von den Richtlinien der Behörde muss der Untersuchungsbearbeiter möglicherweise innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens persönlich Kontakt mit Beteiligten, beispielsweise dem mutmaßlichen Opfer, aufnehmen. Das Pflegen von Kontaktprotokollen umfasst das Dokumentieren von Interaktionsdetails, wie den Folgenden:

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Kontaktverwaltung.