Klärung von Behauptungen

Auf der Basis der Interviews mit dem mutmaßlichen Opfer, (gegebenenfalls) dem mutmaßlichen Gefährder, den Eltern/dem Vormund und anderen zusätzlichen Kontakten ermittelt der Untersuchungsbearbeiter, ob die Behauptungen zutreffen. Der Untersuchungsbearbeiter prüft und bestätigt auch weiteres Beweismaterial, das verfügbar sein könnte (z. B. Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, Krankenakten, Schulzeugnisse usw.).