Beteiligter

Den Personen, die an dem Anliegen beteiligt sind, werden Rollen zugewiesen. Die Rollen definieren, welche Rolle oder Verantwortlichkeit der Beteiligte an dem Anliegen zum Zeitpunkt der Prüfung des Anliegens bekanntermaßen hat, z. B. Kind, Elternteil/Vormund, mutmaßliches Opfer, mutmaßlicher Gefährder oder Aufsichtsperson. Ein Beteiligter kann mehrere Rollen in Verbindung mit dem Anliegen haben. Rollen unterscheiden sich von Beziehungen insoweit, dass sie die Rolle der Person beim Prüfungsverfahren für das Anliegen angeben Während des Prüfungsverfahrens für das Anliegen können auch die Beziehungen erfasst werden. Nachstehend sind einige Rollen aufgeführt, die im Prüfungsverfahren für das Anliegen wichtig sind.

Frühere Informationen zu Beteiligten werden gespeichert. Die CCS-Lösung ermöglicht es anzugeben, dass ein Suchergebnis eine "potenzielle" Übereinstimmung mit einem bekannten Beteiligten darstellt. Diese Informationen werden dem Bearbeiter des Anliegens oder dem Untersuchungsbearbeiter verfügbar gemacht, damit diese sie später bestätigen können.