Prüfung der Überweisung

Nachdem ein Anliegen zugelassen wurde, besteht der erste Schritt der Sachverhaltsprüfung darin, die Einzelheiten des Anliegens zu prüfen, die bereits aufgenommen wurden. In diesem Rahmen wird festgestellt, ob eine neue Untersuchung aufgenommen oder ob das Anliegen mit einem bestehenden Anliegen verknüpft werden soll.