Unterbringung bei Verwandten/Bekannten

Verwandte sind Familienmitglieder, die verfügbar und geeignet für die Unterbringung des Kindes sind. Bekannte gehören nicht zur Familie, haben jedoch eine emotionale Bindung zu dem Kind, beispielsweise Nachbarn oder Gemeindemitglieder. Die Unterbringung bei Verwandten/Bekannten wird in der Regel bevorzugt, da das Kind durch diese Art der Unterbringung am wenigsten belastet wird. Wenn die Möglichkeit zur Unterbringung bei Verwandten/Bekannten festgestellt wird, muss der Fallbearbeiter, Untersuchungsbearbeiter oder eine sonstige bezeichnete Person sicherstellen, dass die Unterbringung sicher und angemessen ist.

Wenn für die Unterbringung bei Verwandten/Bekannten eine Ressource ermittelt wurde, die die Behörde noch nie eingesetzt hat, muss diese Ressource zuerst durch die Behörde geprüft werden, bevor das Kind dort untergebracht werden kann. Dieses Verfahren umfasst Interviews mit der Familie und Hintergrundprüfungen. Eine Reihe von Faktoren, beispielsweise die Beziehung des Kindes zu der Ressource, Vorstrafen, Zustand der Wohnung usw., werden berücksichtigt, um zu ermitteln, ob die Ressource für die Unterbringung eines bestimmten Kindes geeignet ist oder nicht.