Festlegen der Prozentsätze für variable Abzüge

Für variable Abzüge werden zwei eingerichtete Prozentsätze benötigt.

Die erste Einstellung ermöglicht es einem Benutzer, einen maximalen Prozentsatz festzulegen, der von einer Leistungszahlung abgezogen wird, wenn ein Abzug des betreffenden Typs bei einem Fall zum Einsatz kommt. Dies ist der maximale Prozentsatz, der beim Erstellen von Abzügen dieses Typs für einen Fall angegeben werden kann. Wenn beispielsweise der maximale Prozentsatz auf "5" festgelegt wird, darf der angegebene Prozentsatz bei einem Fall, bei dem ein Abzug dieses Typs verwendet wird, nicht höher als 5 Prozent sein.

Mit der zweiten Einstellung wird ein Standardprozentwert festgelegt, der von der Leistung abgezogen wird. Wenn als Standardprozentsatz zum Beispiel "20" angegeben wird, werden bei diesem Abzugstyp standardmäßig 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Leistungszahlung abgezogen. Das Feld für den Standardprozentsatz wird beim Erstellen eines Abzugs für einen Fall automatisch mit diesem Wert gefüllt. Durch das Festlegen eines Standardprozentsatzes entfällt die Notwendigkeit, dass für jeden Abzug, der diesen Abzugstyp aufweist, manuell ein einzelner Prozentsatz eingegeben werden muss.