Abzug für Dritte

Bei einem Abzug für Dritte handelt es sich um einen Betrag, der von der Leistungszahlung einer Person abgezogen wird, um Gebühren, Kosten oder Verbindlichkeiten gegenüber einem anderen Beteiligten zu begleichen. Eine Person kann sich entschließen, die erhaltenen Leistungen auf diese Weise aufzuteilen, um Haushaltsausgaben einzuplanen oder eine offene Rechnung zu begleichen.

Abzüge für Dritte können für registrierte Personen, Arbeitgeber, Dienstleister, Produktanbieter, Informationsanbieter, Versorgungsbetriebe und Repräsentanten ausgestellt werden. Abzüge für Dritte können zum Begleichen von Benzinkosten, Wohnkosten, offenen Gemeindesteuern oder Kosten für Wasser und Abwasser aufgewendet werden. Beispielsweise kann eine Person so einen Teil ihrer Leistungszahlung für die Begleichung der Stromrechnung zuteilen. Abzüge für Dritte können auch verwendet werden, um unbezahlte Geldstrafen zu begleichen, Schadenersatz zu leisten oder den Kindesunterhalt zu bezahlen.

Empfänger von Abzügen für Dritte werden automatisch als Fallbeteiligte für einen Fall hinzugefügt.

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