Abbrechen und neues Erstellen von Zahlungen an Dritte

Zahlungen an Dritte können abgebrochen und neu erstellt werden. Zahlungen an Dritte werden als Ergebnis von Abzügen für Dritte ausgegeben. Beim Abbruch einer Zahlung wird der Grund für diesen Zahlungsabbruch angegeben, z. B. "Irrtümlich ausgegeben".

Abgebrochene Zahlungen können erneut erstellt werden. Bei der Neuerstellung einer Zahlung wird die abgebrochene Zahlung an Dritte wie in der ursprünglichen Transaktion vorgesehen erneut ausgestellt. So wird sichergestellt, dass der ursprüngliche Leistungsempfänger die Zahlung erhält, die ihm von der Organisation zusteht.