Anwenden obligatorischer Verifizierungen auf einen integrierten Fall und zur gemeinsamen Verwendung freigeben

Lisa ist eine registrierte Person mit zwei integrierten Fällen. Für beide integrierten Fälle ist eine Verifizierung des Einkommens als Voraussetzung zwingend erforderlich. Bei Fall A ist zur Verifizierung die Vorlage einer Gehaltsabrechnung erforderlich, für Fall B muss die Verifizierung anhand eines Schreibens des Arbeitgebers sowie einer Gehaltsabrechnung erfolgen. Lisa legt Paul, dem Bearbeiter des Anliegens, neue Angaben zum Einkommen vor.

  1. Bei einem vereinbarten Treffen liefert Lisa Paul Informationen zu neuem Einkommen.
  2. Paul fügt diese Einkommensangaben zu Fall A hinzu. Wenn diese Einkommensangaben hinzugefügt werden, wird für Fall A eine obligatorische ausstehende Verifizierung erstellt, die besagt, dass die Verifizierung per Gehaltsabrechnung erforderlich ist. Lisa legt Paul die Gehaltsabrechnung vor.
  3. Paul fügt das Dokument für die Verifizierung der Gehaltsabrechnung zu Fall A hinzu, wodurch die Verifizierungsvoraussetzung erfüllt ist, und aktiviert dann diese Einkommensangaben.
  4. Der Evidence Broker gibt dann diese neuen Einkommensangaben und das verknüpfte Verifizierungsdokument zur gemeinsamen Verwendung an Fall B frei. Hierbei wird vorausgesetzt, dass zwischen diesen beiden integrierten Falltypen für den Angabentyp "Einkommen" die Bereitstellung durch den Broker konfiguriert und auch die gemeinsame Verwendung der Verifizierungen mit diesen Angaben festgelegt wurde.
  5. Die Einkommensangaben werden als eingehende Angaben für Fall B angezeigt. Paul akzeptiert diese eingehenden Angaben, die auch das Gehaltsabrechnungsdokument umfassen. Die Verifizierungsverarbeitung führt zu den folgenden Ergebnissen:
    • Das Verifizierungselement "Gehaltsabrechnung" ist eine Voraussetzung zum Nachweis von Einkommensangaben für Fall B. Da diese durch die gemeinsame Verwendung von Fall A übernommen und für Fall B akzeptiert wurden, ist diese Voraussetzung erfüllt.
    • Das Verifizierungselement "Schreiben des Arbeitgebers" ist ebenfalls eine Voraussetzung zum Nachweis von Einkommensangaben für Fall B. Da es für Fall A nicht erforderlich war, wurde es an diesem Punkt nicht erfasst. Daher steht für Fall B noch eine Verifizierung aus, damit die vollständige Verifizierung der Einkommensangaben gegeben ist. Die Angaben können erst aktiviert werden, wenn Lisa ein Schreiben ihres Arbeitgebers vorgelegt hat.
  6. Lisa kehrt am Folgetag mit einem Schreiben ihres Arbeitgebers zur Behörde zurück. Paul fügt dieses Verifizierungsdokument zu den Einkommensangaben für Fall B hinzu. Nun sind beide Verifizierungsvoraussetzungen erfüllt und die Angaben können aktiviert werden.