Erstellen von Anweisungsposten für eine Gebührenanpassung

In einer integrierten Finanzumgebung werden bei jeder Ausführung der Batchverarbeitung "Anweisungsposten übertragen" alle bestehenden Anweisungsposten mit einem offenen Betrag über Null durch eine Suche ermittelt. Anschließend werden die einzelnen Anweisungsposten daraufhin analysiert, ob eine Gebührenanpassungsverarbeitung erforderlich ist und ob ein Anweisungsposten für die Gebührenverarbeitung fällig ist. Wenn diese drei Voraussetzungen zutreffen, wird der Gebührensatz auf den nicht verarbeiteten Betrag der Verbindlichkeit angewendet, um den Gebührenbetrag zu ermitteln. Anschließend wird ein Anweisungsposten zur Gebührenanpassung erstellt.