Übertragen von Finanzanweisungsposten für Abzüge

In einer integrierten Finanzumgebung werden alle Anweisungsposten des Typs Abzugsposten zusammen mit den Anweisungsposten für den Fall, für den sie erstellt wurden, an das ERP-System übertragen. Die Übertragung von Zahlungsanweisungsposten für Abzüge kann jedoch abhängig von der Abzugskategorie variieren.

Beispielsweise werden Zahlungsanweisungsposten für ausgeführte Abzüge bzw. für Abzüge für Dritte immer übertragen. Zahlungsanweisungsposten für nicht ausgeführte Abzüge werden nicht übertragen, da vorausgesetzt wird, dass es sich um Rückzahlungen an die Behörde handelt. Andernfalls könnten Schwierigkeiten bezüglich des Kontosaldos auftreten.