Übertragen von Anweisungsposten für eine Steueranpassung

In einer integrierten Finanzumgebung werden alle Anweisungsposten des Typs Steuerabzug zusammen mit den Anweisungsposten für den Fall, für den sie erstellt wurden, an das ERP-System übertragen. Die Übertragung von Zahlungsanweisungsposten für Steuern kann über eine Administrationseigenschaft für weitere Informationen konfiguriert werden. Weitere Details dazu finden Sie im Anhang A.

Wenn beispielsweise eine integrierte Finanzumgebung von einer Nichtregierungsorganisation (NRO) verwendet wird, kann es sich bei der Steuerbehörde auch um eine andere Organisation handeln. In einem solchen Fall verhalten sich die Steuern wie ein Abzug für Dritte, d. h., der Steuerzahlungsabzug wird zur weiteren Verarbeitung an das ERP-Finanzsystem übertragen. Wenn die integrierte Umgebung von der Organisation verwendet wird, die auch für den Steuereinzug zuständig ist, sollten sich die Steuern wie ein nicht ausgeführter Abzug verhalten, d. h., die Zahlungsanweisungsposten für Steuern werden nicht übertragen.