Erstellen von Anweisungsposten für eine Steueranpassung

Beim Ausführen der Batchverarbeitung "Anweisungsposten erstellen" oder bei der Online-Zahlungserstellung bestimmt das System, ob die betreffende Leistung steuerpflichtig ist. Ist dies der Fall, werden vom System zwei Anweisungsposten erstellt. Der erste wird als "Steuerabzug" bezeichnet und stellt einen Lastschriftbetrag in Bezug auf die Leistung dar. Der zweite wird als "Steuerzahlung" bezeichnet und dient der Abführung an die Steuerbehörde.

Die beiden für eine Steueranpassung erstellten Anweisungsposten werden durch einen Beziehungsdatensatz miteinander verknüpft. Dadurch kann zurückverfolgt werden, wer der Leistungsempfänger eines Falls ist, dessen Zahlung durch die Steueranpassung gemindert wurde.