Stornieren von Verbindlichkeitsanweisungsposten

Ein Verbindlichkeitsanweisungsposten kann storniert werden, sodass der Leistungsempfänger nicht länger für den Verbindlichkeitsbetrag verantwortlich ist. Wenn z. B. ein Arbeitgeber eine fehlerhafte Rechnung erhält, kann der falsche Verbindlichkeitsanweisungsposten storniert werden, sodass der Arbeitgeber den Betrag der Verbindlichkeit nicht länger schuldet.

Beim Stornieren einer Verbindlichkeit wird der geschuldete Betrag nicht aus dem System gelöscht, sondern annulliert. Dies geschieht aus Gründen der Rechenschaftspflicht und der Rückverfolgbarkeit. Für jeden Anweisungsposten, der in der Verbindlichkeit enthalten ist, wird ein Stornierungsanweisungsposten erstellt.

In einer integrierten Finanzumgebung entspricht der Vorgang zum Abbrechen einer Verbindlichkeit dem bereits beschriebenen Prozess zum Abbrechen einer Zahlung.

Falls vor der Stornierung des Verbindlichkeitsanweisungspostens bereits eine Zuteilung desselben erfolgte, ist das ERP-Finanzsystem dafür zuständig, dass diese Zuteilung wieder verfügbar gemacht und zum Ausgleichen anderer offener Verbindlichkeiten verwendet wird.