Erstellen der Finanzanweisungsposten

Bei der Ausführung der Batchverarbeitung "Anweisungsposten erstellen" werden die Finanzkomponenten zu Finanzanweisungsposten verarbeitet. Die Finanzkomponenten für einen einzelnen Leistungsfall können auch im Rahmen der Online-Zahlungserstellung zu Anweisungsposten verarbeitet werden. Vor der Verarbeitung einer Finanzkomponente wird immer eine Neubewertung durchgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hauptbeteiligte weiterhin anspruchsberechtigt und die Finanzkomponente noch gültig ist. Bei der Verarbeitung einer einmaligen Finanzkomponente wird ein einzelner Finanzanweisungsposten erstellt. Im Gegensatz dazu wird im Fall einer wiederkehrenden Finanzkomponente bei jeder Verarbeitung ein Finanzanweisungsposten erstellt.

Bevor eine Finanzkomponente in einen Anweisungsposten verarbeitet wird, überprüft das System die festgelegten Zahlungsausschlusstage für die Lieferungsmethode. Falls solche gefunden werden, wird das Verarbeitungsdatum des Anweisungspostens entsprechend angepasst. Wenn beispielsweise als Lieferungsmethode Barzahlung angegeben ist und das Fälligkeitsdatum der Finanzkomponente auf einen Zahlungsausschlusstag für die Lieferungsmethode Barzahlung fällt, ändert das System das Verarbeitungsdatum des Finanzanweisungspostens zu einem gültigen Datum.

Anmerkung: Wenn in Ihrer Organisation eine integrierte Umgebung zum Einsatz kommt, wird die restliche Verarbeitung nach Erstellung und Übertragung der Anweisungsposten vom ERP-Finanzsystem ausgeführt. Weitere Informationen enthält das Technische Übersichtshandbuch zu Cúram Financial Adapter.