Nächstes Verarbeitungsdatum

Am 08. Februar wird ein weiterer Anweisungsposten mit dem Abdeckungszeitraum 08.  bis 14. Februar erstellt. Als nächstes Verarbeitungsdatum wird der 15. Februar festgesetzt.

Für den neuen Anweisungsposten werden eine Finanzanweisung, ein Instrument und ein Zahlungsbeleg erstellt.

Dieses Verarbeitungsverfahren wird an jedem Verarbeitungsdatum wiederholt, bis die wiederkehrende Finanzkomponente abgelaufen ist.