Angewendete Anweisungsposten

Die folgenden Finanzanweisungsposten können auf eine Verbindlichkeitsanweisung angewendet werden.

Tabelle 1. Auf Verbindlichkeitsanweisungen angewendete Finanzanweisungsposten.

In dieser Tabelle werden die Finanzanweisungsposten beschrieben, die auf eine Verbindlichkeitsanweisung angewendet werden können.

Anweisungsposten

Beschreibung

Anwendung als Ergebnis von Prozess

Zahlungseingang zugeteilt - Anweisungsposten

Ein Zahlungseingang kann vollständig oder teilweise auf die gesamte Verbindlichkeitsanweisung oder einzelne Verbindlichkeitsanweisungsposten angewendet werden. Prozess: Zahlungseingang zuteilen
Überzuteilungsanweisungsposten Wenn für eine Verbindlichkeit die Überzuteilung aktiviert ist, kann ein Zahlungseingangsbetrag, der über dem Fälligkeitsbetrag der Verbindlichkeitsanweisung liegt, dem Ausgleich einer Verbindlichkeit zugeteilt werden. Der Verbindlichkeitsabstimmungsprozess gleicht den empfangenen Betrag mit dem ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag ab. Prozess: Zahlungseingang zuteilen

Abschreibungsanweisungsposten

Eine Verbindlichkeitsanweisung kann vollständig abgeschrieben werden; Verbindlichkeitsanweisungsposten können vollständig oder teilweise abgeschrieben werden. Ein abgeschriebener Betrag führt zu einer Reduzierung des auf einer Rechnung ausgewiesenen, ausstehenden Betrags.

Prozess: Verbindlichkeit abschreiben

Stornierungsanweisungsposten

Eine Verbindlichkeitsanweisung kann vollständig storniert werden; Verbindlichkeitsanweisungsposten können vollständig oder teilweise storniert werden. Ein stornierter Betrag führt zu einer Reduzierung des auf einer Rechnung ausgewiesenen, ausstehenden Betrags. Prozess: Verbindlichkeit stornieren

Zuteilung stornieren - Anweisungsposten

Wenn Zuteilungen zum Ausgleich einer Verbindlichkeit gemacht wurden und die Verbindlichkeit storniert wird, werden Anweisungsposten zum Stornieren der Zuteilung erstellt. Mit diesen Anweisungsposten kann der Zuteilungsbetrag für die Anwendung auf zukünftige Verbindlichkeiten verfügbar gemacht werden.

Prozess: Verbindlichkeit stornieren