Die folgenden Finanzanweisungsposten können auf eine Verbindlichkeitsanweisung angewendet werden.
Anweisungsposten |
Beschreibung |
Anwendung als Ergebnis von Prozess |
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Zahlungseingang zugeteilt - Anweisungsposten |
Ein Zahlungseingang kann vollständig oder teilweise auf die gesamte Verbindlichkeitsanweisung oder einzelne Verbindlichkeitsanweisungsposten angewendet werden. | Prozess: Zahlungseingang zuteilen |
Überzuteilungsanweisungsposten | Wenn für eine Verbindlichkeit die Überzuteilung aktiviert ist, kann ein Zahlungseingangsbetrag, der über dem Fälligkeitsbetrag der Verbindlichkeitsanweisung liegt, dem Ausgleich einer Verbindlichkeit zugeteilt werden. Der Verbindlichkeitsabstimmungsprozess gleicht den empfangenen Betrag mit dem ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag ab. | Prozess: Zahlungseingang zuteilen |
Abschreibungsanweisungsposten |
Eine Verbindlichkeitsanweisung kann vollständig abgeschrieben werden; Verbindlichkeitsanweisungsposten können vollständig oder teilweise abgeschrieben werden. Ein abgeschriebener Betrag führt zu einer Reduzierung des auf einer Rechnung ausgewiesenen, ausstehenden Betrags. |
Prozess: Verbindlichkeit abschreiben |
Stornierungsanweisungsposten |
Eine Verbindlichkeitsanweisung kann vollständig storniert werden; Verbindlichkeitsanweisungsposten können vollständig oder teilweise storniert werden. Ein stornierter Betrag führt zu einer Reduzierung des auf einer Rechnung ausgewiesenen, ausstehenden Betrags. | Prozess: Verbindlichkeit stornieren |
Zuteilung stornieren - Anweisungsposten |
Wenn Zuteilungen zum Ausgleich einer Verbindlichkeit gemacht wurden und die Verbindlichkeit storniert wird, werden Anweisungsposten zum Stornieren der Zuteilung erstellt. Mit diesen Anweisungsposten kann der Zuteilungsbetrag für die Anwendung auf zukünftige Verbindlichkeiten verfügbar gemacht werden. |
Prozess: Verbindlichkeit stornieren |