Zusammengefasste Anweisungsposten

Die folgenden Finanzanweisungsposten können zu einer einzigen Zahlungsanweisung zusammengefasst werden.

Tabelle 1. Zusammengefasste Finanzanweisungsposten für Zahlungsanweisungen.

In dieser Tabelle werden die Finanzanweisungsposten beschrieben, die zu einer einzigen Zahlungsanweisung zusammengefasst werden können.

Anweisungsposten

Beschreibung

Erstellt aus Prozess

Leistungsanweisungsposten, z. B. Max. persönlich oder Kinderfreibetrag

Eine Zahlung, die in Verbindung mit einer anspruchsberechtigten Fallkomponente vom Typ "Leistung" erfolgt.

Primäre Finanzkomponente bei der Zahlungserstellung

Abzugsanweisungsposten

Ein Betrag, der für einen ausgeführten oder nicht ausgeführten Abzug bzw. für einen Abzug für Dritte von einer Zahlung abgezogen wird.

Sekundärer Finanzkomponente bei der Zahlungserstellung
Adhoc-Bonusanweisungsposten Eine einmalige Bonuszahlung, die in direktem Zusammenhang mit der Leistung steht. Adhoc-Boni werden mit der damit zusammenhängenden Leistung zusammengefasst. Adhoc-Bonus-Finanzkomponente bei der Zahlungserstellung
Steueranweisungsposten Ein Betrag, der aus steuerlichen Gründen zu einem festen Satz von einer Zahlung abgezogen wird. Prozess: Steuern verarbeiten bei der Zahlungserstellung
Anweisungsposten für eine Unterzahlung Situationsänderungen in einem Fall können dazu führen, dass ein anspruchsberechtigter Kunde eine Über- oder Unterzahlung erhält. Unterzahlungen können automatisch zu Zahlungsanweisungen zusammengefasst werden, um den Betrag der Zahlungsanweisung zu erhöhen. Diese automatische Zusammenfassung ist bei Überzahlungen jedoch nicht möglich. Die automatische Verarbeitung von Überzahlungen für eine Leistung führt zu einem Überzahlungsfall. Neubewertungsvorgang