Stornierungsanweisungen

Mit Stornierungsanweisungen können vorhandene Finanzanweisungen vollständig oder teilweise annulliert werden. Bei einer Stornierung kann es sich, abhängig vom Typ der stornierten Finanzanweisung, entweder um ein Guthaben oder um eine Lastschrift handeln. Bei der Stornierung einer Verbindlichkeitsanweisung (oder von Verbindlichkeitsanweisungsposten) oder bei der Stornierung einer Zahlungsanweisung über die Zahlungsstornierung handelt es sich bei der Stornierung um eine Gutschrift. Bei der Stornierung eines Zahlungseingangs durch den Abbruch des Zahlungseingangs handelt es sich bei der Stornierung um eine Lastschrift.