Annullieren von Zahlungen

An Kunden ausgegebene Zahlungen können annulliert werden. Der Unterschied zwischen der Annullierung und dem Abbruch einer Zahlung besteht darin, dass eine abgebrochene Zahlung erneut ausgegeben werden kann. Eine annullierte Zahlung wird bei der Systemverarbeitung nicht mehr berücksichtigt. Dadurch wird die Neuerstellung einer Ersatzzahlung ermöglicht, falls bei der ursprünglichen Zahlung zum Beispiel der falsche Betrag ausgegeben wurde. Die Zahlung kann gleichzeitig abgebrochen und annulliert werden. Dies wird vom System zum Zeitpunkt des Abbruchs oder in zwei Phasen ermöglicht: erst abbrechen, später annullieren.

Beispiel: Thomas Schmidt erhält Leistungszahlungen in Höhe von 70 Euro pro Woche jeweils vorschüssig am Montag. Er fängt an einem Dienstag wieder an zu arbeiten , das heißt, er ist nur für den Montag leistungsberechtigt. Ihm stehen in der betreffenden Woche demnach nur 10 Euro zu. Er erhält einen Scheck über 70 Euro, ruft aber bei der Organisation an und informiert sie über die geänderten Umstände. Die Zahlung wird abgebrochen, da er den Scheck über 70 Euro nicht einlösen wird. Außerdem wird sie annulliert, da die Organisation eine Ersatzzahlung ausgeben will. Die Zertifizierung des Leistungsfalls wird geändert, um die Zahlungen an Thomas Schmidt am Montag zu beenden. Dadurch wird eine Ersatzzahlung in Höhe von 10 Euro an ihn ausgegeben.

Wenn zudem fraglich ist, an welchem Tag Thomas Schmidt wieder angefangen hat zu arbeiten, nachdem er die Organisation über die geänderte Situation informiert hat, kann die Organisation fordern, dass er den Antritt seiner neuen Beschäftigung nachweist. In diesem Fall kann die Organisation die Zahlung an Thomas Schmidt abbrechen, ohne sie zu annullieren, bis der Nachweis vom neuen Arbeitgeber vorliegt.

Beim Annullieren einer Zahlung werden alle verknüpften Komponenten ebenfalls annulliert.