Erstellen der Zahlungsanweisungen für den Abzug für Dritte und die Steuerbehörde

Die Zahlungsanweisungsposten für die Steuer und den Abzug für Dritte werden in Zahlungsanweisungen für die Steuerbehörde und den Stromversorger zusammengefasst. Dies erfolgt bei Ausführung der Batchverarbeitung "Zahlungen an Betroffene leisten". (Beachten Sie, dass diese Batchverarbeitung in der Regel für zahlreiche Fälle gleichzeitig ausgeführt wird, sodass die Steuerbehörde und die Drittpartei jeweils einmalige Zahlungen für alle im betreffenden Zeitraum vorgenommenen Abzüge erhalten.) Bei der Batchverarbeitung "Zahlungen an Betroffene leisten" werden auch Zahlungsinstrumente und Zahlungsbelege für die Drittpartei und die Steuerbehörde erstellt.

Anmerkung: Wenn in Ihrer Organisation eine integrierte Umgebung zum Einsatz kommt, werden Zahlungsanweisungen für Dritte und für die Steuerbehörde nicht wie oben beschrieben erstellt. Die entsprechende Verarbeitung wird vom ERP-Finanzsystem durchgeführt. Weitere Informationen enthält das Technische Übersichtshandbuch zu Cúram Financial Adapter.