Übermitteln eines Falls zur Genehmigung

In dieser Phase wird der Fall zur Genehmigung übermittelt. Ein Fall wird zur Genehmigung übermittelt, wenn der betreuende Fallbearbeiter davon überzeugt ist, dass alle Falldetails korrekt eingegeben wurden und der Fall in die Zahlungs- oder Aktivierungsphase übergehen kann. Die Phase besteht aus zwei Teilen: Übermittlung des Falls zur Genehmigung und Genehmigung bzw. Ablehnung des Falls. Im ersten Teil übermittelt ein Fallbearbeiter einen Fall zur Genehmigung. Zur Genehmigung übermittelte Fälle haben den Status "Übermittelt". Wenn ein Fall zur Genehmigung übermittelt wird, dann wird die Anspruchsberechtigung festgestellt, wobei es sich um eine Momentaufnahme der Anspruchsberechtigung des Kunden zum gegebenen Zeitpunkt handelt.