Abschließen eines Falls

Ein Fall kann bei Ablauf des Zertifizierungszeitraums oder bei einem negativen Ergebnis der Ermittlung der Anspruchsberechtigung automatisch vom System abgeschlossen werden und das System wurde so konfiguriert, dass es nicht anspruchsberechtigte Fälle automatisch abschließt. Ein Fall kann außerdem in jeder Phase des Lebenszyklus manuell abgeschlossen werden, oder es kann ein Datum in der Zukunft für den Abschluss des Falls festgelegt werden. Das Abschlussdatum für den Fall, das tatsächliche Ergebnis des Falls und die Begründung für den Abschluss des Falls werden angegeben.

Wenn ein Fall abgeschlossen ist, wird die Neubewertung initiiert und bei Bedarf eine neue Feststellung erstellt, um die finalen Entscheidungen für den Fall widerzuspiegeln. Wenn z. B. ein Fall ein offenes Ende hat und kein erwartetes Enddatum angegeben ist, wird bei Abschluss des Falls eine neue Feststellung erstellt mit einer finalen positiven Entscheidung bezüglich der Anspruchsberechtigung, die bis zum Abschlussdatum des Falls Gültigkeit hat.

Wenn das System so konfiguriert ist, dass es bis zum Abschlussdatum des Falls Zahlungen ausgibt, werden die Finanzkomponenten auf der Grundlage des bereitgestellten Abschlussdatums neu berechnet. Andernfalls werden vorhandene Finanzkomponenten ausgeschlossen und es werden keine weiteren Zahlungen getätigt. Eine Behörde kann unter Verwendung einer Anwendungseigenschaft in der Verwaltungsanwendung konfigurieren, ob Zahlungen bis zum Abschlussdatum eines Falls ausgegeben werden sollen oder nicht. Weitere Informationen zu dieser Eigenschaft enthält das Cúram-Konfigurationshandbuch zur Verwaltung integrierter Fälle.

Alle mit dem Fall verknüpften Informationen und Ereignisse (z. B. Fallprüfungen und Fallüberweisungen) werden ebenfalls abgeschlossen, und für den Hauptbeteiligten wird eine Fallkommunikation ausgedruckt. Eine Fallkommunikation ist eine Mitteilung an die oder von der Behörde, die innerhalb eines Falls erstellt wird. Weitere Kommunikationen zum Abschluss des Falls können für andere Fallbeteiligte erstellt werden, z. B. als Dienstleister zu einer Fallüberweisung.

Wird für einen Fall festgelegt, dass er an einem Datum in der Zukunft abgeschlossen werden soll, beginnt eine Nachlauffrist für den Abschluss des Falls, in deren Verlauf neue Feststellungen erstellt und weiterhin Neubewertungen durchgeführt werden können. Der Fall erhält in dieser Zeit den Status "Abschluss ausstehend". Dieser Status bleibt, bis das Abschlussdatum erreicht ist und der Batchprozess 'Fälle mit ausstehendem Abschluss schließen' ausgeführt wird oder bis ein Fallbearbeiter dieses Datum ändert. Falls der Batchprozess 'Fälle mit ausstehendem Abschluss schließen' nach dem erwarteten Abschlussdatum ausgeführt wird, ändert sich das Abschlussdatum in das Datum, an dem der Fall tatsächlich abgeschlossen wurde. Ist ein Fall bereits abgeschlossen, kann das Abschlussdatum für den Fall nicht weiter in die Zukunft verschoben werden.

Beachten Sie, dass standardmäßig ein Fall, dem offene Aufgaben zugewiesen sind, nicht geschlossen werden kann. Die Behörde kann zulassen, dass Fälle geschlossen werden können, denen offene Aufgaben zugewiesen sind, indem im Rahmen der Administration eine Anwendungseigenschaft eingestellt wird. Weitere Informationen zu dieser Eigenschaft enthält das Cúram-Konfigurationshandbuch zur Verwaltung integrierter Fälle.