Zugreifen auf die zu bearbeitenden Fälle

Der Arbeitsbereich des Fallbearbeiters bietet Fallbearbeitern die Möglichkeit, schnell auf die von ihnen zu bearbeitenden Fälle zuzugreifen. Fallbearbeiter können auf alle Fälle zugreifen, die ihnen direkt oder ihren Gruppen zugewiesen sind. Das System pflegt automatisch eine Liste der Fälle, deren Eigentümer der Fallbearbeiter ist oder die der Organisationsgruppe gehören, deren Mitglied der Fallbearbeiter ist. Über die Liste der Fälle können Fallbearbeiter auf die Fälle zugreifen, die ihnen momentan zugewiesen sind, sowie auf Fälle, deren Eigentümer andere Organisationsgruppen sind, zu denen die Fallarbeiter gemäß der Definition durch die Behörde im Rahmen der Administration gehören.

Für den Zugriff auf Fälle können Fallbearbeiter die Liste der Fälle filtern, damit nur Fälle angezeigt werden, die ihnen oder ihrer Organisationsgruppe aktuell zugewiesen sind. Die verfügbaren Filteroptionen hängen von der Strategie für die Falleigentümerschaft ab, die im Rahmen der Systemadministration festgelegt wird. Wenn die Falleigentümerschaft beispielsweise Benutzern und Positionen zugewiesen wird, kann der Fallbearbeiter die Liste der Fälle so filtern, dass ein Zugriff auf alle Fälle ermöglicht wird, die seiner Position innerhalb der Organisationsstruktur zugewiesen wurden.

Außerdem besteht die Möglichkeit zur weiteren Filterung der Fälle, sodass die Fälle nur entsprechend ihres aktuellen Status angezeigt werden. Wenn beispielsweise ein Fallbearbeiter nur auf Fälle zugreifen möchte, für die Fortsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, kann der Benutzer angeben, dass nur geöffnete, genehmigte, unterbrochene und aktive Fälle zurückgegeben werden. Die als Filteroption angezeigten Fallstatus entsprechen den Status, die ein Fall haben kann.

Die vom Benutzer angegebenen Filterkriterien werden automatisch gespeichert, sodass der Fallbearbeiter diese beim nächsten Besuch der Seite nicht noch einmal eingeben muss. Der Benutzer kann die angezeigten Kriterien je nach Bedarf ändern.