Abändern von Verträgen

Bisweilen kann es Änderungen an den Vertragsbedingungen geben, die im Vertrag vereinbart wurden, beispielsweise geänderte Anbietersätze. Solche Änderungen werden durch Abänderung des Vertrags gehandhabt, wenn der Vertrag bereits aktiviert ist.

Meist bezieht sich die Änderung der Vertragsbestimmungen nur auf den Satz. Da bei einem Pauschalvertrag nur ein Satz festgelegt ist, besteht nicht die Möglichkeit, den Vertrag zu bearbeiten und den Satz zu ändern. Der Vertrag muss beendet und ein neuer muss erstellt werden, der ab dem Datum der Änderung des Satzes gültig ist.

Bei Nutzungsverträgen können jedoch Sätze für unterschiedliche Zeiträume innerhalb der Vertragslaufzeit verwaltet werden. Wenn ein Satz geändert wird, kann der Vertrag unter Berücksichtigung des neuen Satzes abgeändert werden, ohne dass die Vertragslaufzeit geändert wird. Durch Abänderung des Vertrags wird eine neue Version erstellt. Der abgeänderte Vertrag wird dann ausgegeben und aktiviert. Die Bedingungen im neuen Vertrag ersetzen die des vorherigen Vertrags.