Einführung

Bei Gesundheits- und Sozialdienstbehörden ist es üblich, vertragliche Vereinbarungen mit anderen Serviceanbietern abzuschließen. Darin werden die Bedingungen festgelegt, zu denen diese Anbieter die Dienste für die Kunden der Behörde erbringen können. Behörden gehen hauptsächlich aus folgenden Gründen Verträge mit Anbietern ein:

Ein Anbieter oder eine Anbietergruppe (im Namen von Anbietern) kann einen Vertrag mit der Behörde über die Erbringung von Diensten für Kunden abschließen. Ein Ressourcenmanager überwacht die Erstellung und Verwaltung von Verträgen mit Anbietern und Anbietergruppen.