Anweisen von Zahlungen an eine Anbietergruppe

Wie oben beschrieben, ist eine Anbietergruppe nicht direkt an der Diensterbringung beteiligt. Daher wird sie von der Organisation nicht für die Erbringung einer Dienstleistung bezahlt. Es kann jedoch Situationen geben, in den der Anbieter wünscht, dass all seine Zahlungen an die Anbietergruppe, zu der er gehört, geleitet werden. Diese Informationen, ob die Zahlungen an die Anbietergruppe angewiesen werden sollen, können bei der Einrichtung der Verbindung zwischen dem Anbieter und der Anbietergruppe konfiguriert werden. Beim Entrichten von Zahlungen für eine Diensterbringung wird diese Konfiguration berücksichtigt, und die entsprechende Partei erhält die Zahlung. Ein Verlauf dieser Konfiguration wird außerdem gespeichert, damit jederzeit bestimmt werden kann, ob der Zahlungsempfänger ein Anbieter oder eine Anbietergruppe ist. Diese Informationen werden auch bei einer Neubewertung von Zahlungen aufgrund einer rückwirkenden Änderung von Angaben verwendet, z. B. geänderter Satz für das Dienstleistungsangebot.