Erneutes Öffnen von Anbietern

Geschlossene Anbieter können erneut geöffnet werden, so dass sie wieder Dienste erbringen können. Nach der erneuten Öffnung muss ein Anbieter wieder den Genehmigungsprozess durchlaufen, bevor er zur Erbringung von Dienstleistungen autorisiert wird. In dem Beispiel hat Tinas Tagesstätte einige Monate nach der Schließung die Zeit gefunden, um das Personalproblem zu lösen. Tinas Tagesstätte informiert den Ressourcenmanager, dass sie wieder Kinderbetreuungsdienste im Auftrag der Organisation leisten kann. Der Ressourcenmanager öffnet den Anbieter erneut und plant einen Besuch bei der Tagesstätte, um sicherzustellen, dass die Einrichtung noch für die Aufnahme von Kindern geeignet ist. Dann kann die Organisation wieder genehmigt werden.