Vornehmen von Änderungen nach der Genehmigung

Wenn Fallbearbeiter einen Planposten nach der Genehmigung ändern muss, weil sich die Voraussetzungen des Beteiligten geändert haben, schlagen sich diese Änderungen in den mit dem Planposten verknüpften Dienstgenehmigungsposten nieder.

Für einen Planposten, dessen Intervall nicht festgelegt wurde, führen Änderungen des voraussichtlichen Start- und Enddatums, der autorisierten Einheiten oder des autorisierten Satzes zu einer Aktualisierung des Dienstautorisierungspostens.

Für einen Planposten, dessen Intervall festgelegt wurde, führen Änderungen der autorisierten Einheiten oder des autorisierten Satzes zu einer Aktualisierung des Dienstautorisierungspostens. der mit dem Planposten verknüpft ist. Das voraussichtliche Start- und Enddatum kann nach diesem Punkt nicht mehr verändert werden, wenn für den Planposten ein Intervall festgelegt wurde.

Wenn ein Fallbearbeiter aufgrund einer Situation, in der der Beteiligte den Dienst nicht mehr benötigt, einen Planposten abbrechen muss, kann als Ergebnis des Plans "Abgebrochen" festgelegt werden, oder der Planposten kann gelöscht werden. Der Abbruch des Dienstplanpostens führt zum automatischen Abbruch aller zugehörigen Dienstautorisierungsposten.