Genehmigung von Interventionsplänen

In der Regel wird der Interventionsplan durch den Fallbearbeiter zur Genehmigung übermittelt, sobald die Details des Plans festgelegt wurden. Interventionspläne, die durch Benutzer mit Genehmigungsberechtigung übermittelt werden, werden automatisch genehmigt. In allen anderen Fällen muss der Interventionsplan manuell durch einen Benutzer mit den entsprechenden Berechtigungen genehmigt werden. Einem Benutzer mit den entsprechenden Genehmigungsberechtigungen wird eine Aufgabe zugewiesen. Diese Aufgabe enthält einen Link zum Interventionsplan.

Bei der Übermittlung und anschließenden Genehmigung oder Ablehnung des Interventionsplans werden die Informationen der Genehmigungsanforderung erfasst. Diese Informationen umfassen den Namen des Benutzers, der den Plan übermittelt, das Datum der Übermittlung, den Namen des Benutzers, der den Plan genehmigt oder ablehnt, und das Datum der Genehmigung oder Ablehnung.

Um einen Snapshot des Plans zum Zeitpunkt der Übermittlung zu erfassen, kann ein Basisplan erstellt werden. Wird der Plan automatisch genehmigt, stellt dieser Basisplan einen Snapshot des Plans zum Zeitpunkt der Genehmigung dar. Wenn der Plan manuell genehmigt werden muss, werden zwei Basispläne erstellt: einer für die Übermittlung und einer für die Genehmigung.

Beim Genehmigungsverfahren für Interventionspläne werden alle nicht genehmigten Planposten automatisch genehmigt, wenn der Interventionsplan genehmigt wird. Planposten mit dem Status "Übermittelt" werden für diesen des Interventionsplan nicht genehmigt. Dadurch wird sichergestellt, dass Planposten, deren Genehmigung bereits geprüft wird, ohne mehrfachen Aufwand abschließend bearbeitet werden können.