Es wird dringend empfohlen, dass eine Systemlandschaft aus mindestens drei Systemen bestehen sollte, d. h. ein System für jede der folgenden Rollen: Entwicklung, Test und Produktion.
Die genauen Aktivitäten, die auf jedem der Systeme in der oben dargestellten Mindestkonfiguration der Systemlandschaft auszuführen sind, sind Folgende:
- Entwicklungssystem: Das Entwicklungssystem ist das System, auf dem Geschäftsobjekte zunächst erstellt und später geändert werden. Nachdem sich der Administrationsbenutzer davon überzeugt hat, dass die Geschäftsobjekte richtig konfiguriert worden sind, werden sie mit CTM übertragen und auf das Testsystem angewendet.
- Testsystem: Das Testsystem ist das System, auf dem Geschäftsobjekte vor dem Transport und der Anwendung auf das Produktionssystem getestet werden. Das Testsystem sollte eine repräsentative Auswahl von Laufzeitdaten aus dem Produktionssystem enthalten. Grund hierfür ist, dass Probleme bei der Interaktion zwischen den Geschäftsobjekten und den Laufzeitdaten erkannt und behoben werden können, bevor die Geschäftsobjekte auf das Produktionssystem transportiert und angewendet werden. Beachten Sie, dass Geschäftsobjekte nicht etwa grundsätzlich auf dem Testsystem erstellt oder geändert werden sollen, um eventuelle Konsistenzprobleme zu vermeiden. Beziehen Sie sich auf Abschnitt 5.2.2 - Datenverwaltungsrichtlinie, um weitere Informationen zu empfohlenen Richtlinien zur Erstellung und Änderung von Geschäftsobjekten zu erhalten. Wenn bestätigt werden konnte, dass sich die Geschäftsobjekte wie erwartet verhalten, können sie auf das Produktionssystem übertragen und angewendet werden.
- Produktionssystem: Das Produktionssystem ist das Live-System, mit dem die Endbenutzer arbeiten. Geschäftsobjekte sollten erst dann auf das Produktionssystem übertragen und angewendet werden, wenn sie umfangreiche Tests auf dem Testsystem bestanden haben. Die Entscheidung, ein Geschäftsobjekt auf dem Produktionssystem zu erstellen oder zu ändern, muss sorgfältig abgewogen werden. Beziehen Sie sich auf Abschnitt 5.2.2 - Datenverwaltungsrichtlinie, um weitere Informationen zum Authoring und Ändern von Geschäftsobjekten zu erhalten.