Erfassen von Angaben

Beim Erfassen von Angaben für einen Fall wird das Modul Cúram Verification aufgerufen, um festzustellen, ob für die Angaben eine Verifizierung erforderlich ist. Wenn eine Angabe eine Verifizierung erfordert, prüft das Modul Cúram Verification, ob für den Falltyp, für den die Angabe erfasst wurde, Verifizierungen erforderlich sind. Im Fall von gemeinsam verwendeten Angaben, die für einen integrierten Fall erfasst wurden, bestimmt das Modul Cúram Verification, ob der integrierte Fall oder dessen Produktbereitstellungsfall (falls vorhanden) die Verifizierung der Angaben erfordert. Alle nicht abgeschlossenen Produktbereitstellungsfälle werden berücksichtigt. Wenn die Angaben über Verifizierungsvoraussetzungen verfügen, erhält der Fallbearbeiter in einer Informationsmeldung eine Liste dieser Voraussetzungen.

Erfasste Beteiligtenangaben können separat und ohne Fallverwendung der Angaben verifiziert werden. Die Beteiligtenangaben werden automatisch bei der Erfassung aktiviert, daher werden alle definierten obligatorischen Verifizierungen zu den Beteiligtenangaben für diese aktiven Angaben vorhanden. Der Fallarbeiter sieht diese aufgeführten Verifizierungen sowohl auf personen- als auch auf fallbezogener Stufe. Beachten Sie, dass Verifizierungen auf Beteiligtenstufe die Verarbeitung auf fallbezogener Stufe nicht beeinträchtigt. Selbst wenn ausstehende obligatorische Beteiligtenverifizierungen vorhanden sind, lässt das Verifizierungsmodul diese Fälle für diesen zu aktivierenden Beteiligten zu und wirkt sich nicht auf die Verarbeitung der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe aus. In Fällen, in denen die Verifizierung von Beteiligtendaten (z. B. Verifizierung des Geburtsdatums oder der Sozialversicherungsnummer) sich auf die fallbezogene Verarbeitung auswirken muss, wird empfohlen, diese Angaben mit dem Fall zu verknüpfen und fallbezogene Verifizierungen einzurichten.