Fondswartelisten

Mithilfe von Fondswartelisten können Kunden auf eine Warteliste für ein Fondsgeschäftsjahr gesetzt werden, wenn die Fonds eine Verpflichtung nicht vollständig abdecken und wenn der Saldo eines Fonds nicht unter Null fallen darf. Der Fonds muss für Wartelisten aktiviert sein. Beispiel: Ein Kunde ist zum Erhalt von Kinderbetreuungsdiensten berechtigt, und für den Kinderbetreuungsfonds geht eine Verpflichtungsanforderung ein. Wenn der Fonds nicht zum Abdecken der Verpflichtung ausreicht, die Überschreitung des Pflichtbetrags nicht zulässig ist und Wartelisten konfiguriert wurden, wird der Kunde auf eine Warteliste für dieses Fondsgeschäftsjahr gesetzt.

Wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, können Anforderungen zur Verpflichtung von Fondsmitteln im Auftrag des Kunden für die Planposten der Kinderbetreuung neu bewertet werden, und die dem Fondsgeschäftsjahr zugeordnete Verpflichtung kann verarbeitet werden.

Kunden wird eine Wartelistenposition zugewiesen, anhand der SEM-Behörden in Übereinstimmung mit ihren Richtlinien Prioritäten verwalten und Wartelisteneinträge auf faire Weise verarbeiten können. Jeder Wartelisteneintrag hat auch ein Ablaufdatum. An diesem Datum markiert das System den Wartelisteneintrag als abgelaufen und benachrichtigt den Falleigentümer darüber. Zur Bestätigung, dass der Wartelisteneintrag abgelaufen ist, wird außerdem ein Transaktionsprotokoll für den Fall erstellt.