Verknüpfen von Bewertungen mit Ergebnisplänen und Fällen

Damit ein Behördenmitarbeiter eine Bewertung für einen Fall oder Ergebnisplan erstellen kann, muss der Fall bzw. Ergebnisplan mit einer Bewertung verknüpft werden. Beispiel: Ein Administrator kann festlegen, dass die Bewertung zu Stärken und Bedürfnisse einer Aufsichtsperson nur von einem Zusammenführungsplan aus ausgeführt werden kann. Darüber hinaus kann festgelegt werden, ob die Bewertung im Zusammenhang mit einer Prüfung innerhalb eines Ergebnisplans, über den Ergebnisplan selbst oder über beide vorgenommen wird.