Screening der potenziellen Anspruchsberechtigung des Kunden

Das Screening der Anspruchsberechtigung wird dazu verwendet, die potenzielle Berechtigung eines Bürgers für ein bestimmtes Programm bzw. Programme zu ermitteln. Es enthält ein Skript zum Sammeln von Daten und ein Regelwerk für das Screening der Anspruchsberechtigung. Damit wird die potenzielle Anspruchsberechtigung des Bürgers für ein oder mehrere Programme ermittelt.

Die Regeln für das Screening der Anspruchsberechtigung werden ausgeführt, wenn das Screening-Skript vollständig ist, und die Ergebnisse werden auf der Seite "Bin ich anspruchsberechtigt" angezeigt.

Die Regeln für das Screening der Anspruchsberechtigung werden nur für Programme durchgeführt, die mit dem Screening verknüpft sind.

Auf der Ergebnisseite des Screenings der Anspruchsberechtigung werden zwei Listen angezeigt: Programme, für die der Bürger potenziell anspruchsberechtigt ist und solche, für die die Anspruchsberechtigung nicht ermittelt werden konnte. Die CER-Regeln können mit detaillierten Texterläuterungen so gestaltet werden, dass sie dem Bürger helfen, die Entscheidungen bezüglich seiner potenziellen Anspruchsberechtigung zu verstehen.

Der in der Kopfzeile der Seite "Bin ich anspruchsberechtigt" angezeigte Text kann für jeden einzelnen Screening-Typ anders konfiguriert werden, damit für die vom Bürger durchgeführten Screenings jeweils relevante Meldungen angezeigt werden.

Durch Klicken auf die Schaltfläche "Weiter" wird die Seite "Nächster Schritt" angezeigt. Diese Seite ist in drei Bereiche unterteilt: Programme, für die ein Online-Antrag gestellt werden kann, Programme, die durch Öffnen und Drucken eines Antragsformulars beantragt werden können und Programme, für die durch einen Anruf bei einer örtlichen Geschäftsstelle ein Antrag gestellt werden kann. Der Kopfzeilentext der Seite "Nächster Schritt" kann ebenfalls für ein Screening konfiguriert werden.