Abhängigkeitsspeicher ist optional

Es ist ein wichtiger Aspekt, dass die Verwendung des Abhängigkeitsmanagers zum Speichern von Abhängigkeitsdatensätzen optional ist.

Clients des Abhängigkeitsmanagers können auswählen, ob Abhängigkeitsdatensätze erforderlich sind oder nicht, ob der Client also die Funktionalität des Abhängigkeitsmanagers für die automatische Erkennung und Neuberechnung von Abhängigkeitsprodukten benötigt oder nicht.

Die Engine für die Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe verwendet beispielsweise den Abhängigkeitsmanager, um Abhängigkeitsdatensätze für Feststellungen von Fallbewertungen zu speichern (d. h. für Feststellungen, die normalerweise zu Zahlungen und/oder Rechnungsstellungen führen). Die Engine für Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe muss vom Abhängigkeitsmanager benachrichtigt werden, wenn ein Fall neu bewertet werden muss. Aus diesem Grund müssen die Abhängigkeitsdatensätze gespeichert werden.

Die Engine für Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe enthält jedoch auch eine Funktion, mit der ein Fallbearbeiter die Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe eines Falls aufgrund von Angaben in Bearbeitung manuell überprüfen kann. Diese manuellen Berechnungen der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe verwenden dieselben Berechnungsmethoden, benötigen jedoch keinen Abhängigkeitsspeicher, da das System solche Feststellungen in keinem Fall neu berechnen muss. Manuelle Berechnungen der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe werden vielmehr immer durch eine explizite Anforderung eines Fallbearbeiters ausgelöst.