Zeitpunktperspektive

Angenommen, für eine Ableitung gilt die folgende Geschäftsanforderung:

Regel: Für ein Datum gilt eine Person jeweils als alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes, wenn Folgendes am entsprechenden Datum zutrifft:

Ausgehend von dieser einfachen Anforderung kann eine einfache Gültigkeitstabelle dafür erstellt werden, ob eine Person an einem bestimmten Datum alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes ist:

Abbildung 1. Gültigkeitstabelle für Regel "Alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes"Gültigkeitstabelle für obiges Beispiel

Die reale Änderung von Umständen soll anhand eines Beispiels veranschaulicht werden. Mary und Joe heiraten am 1. Januar 2001. Aus einer vorangegangenen Ehe, die am 30. November 1998 geschieden wurde, hat Joe einen Sohn namens James. James wurde am 1. Juni 1990 geboren. Am 30. April 2004 stirbt Joe (und Marys Ehe endet somit durch Verwitwung).

Anhand der obigen Gültigkeitstabelle kann für jede der Personen ermittelt werden, ob sie an einem bestimmten Datum alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes ist:

Aus diesem Beispiel wird ersichtlich, dass die Gültigkeitstabelle für verschiedene Datumsangaben ausgewertet werden muss, um ein vollständiges Bild darüber zu erhalten, ob eine Person ein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes ist. In gewissem Umfang müssen hierbei stichprobenartig Datumsangaben ausgesucht werden, die entweder als "möglicherweise relevant" eingestuft werden oder auch zufällig gewählt werden. Beispielsweise könnte erwartet werden, dass das Hochzeitsdatum von Mary ein relevanter Punkt ist. Es stellt sich jedoch heraus, dass ihre Eheschließung mit Joe keinen Einfluss auf ihren Status für die Eigenschaft "alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes" hat. Der Status von Joe für die Eigenschaft "alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes" wird durch die Eheschließung mit Mary hingegen geändert. Beim obigen Beispiel wurde nicht überprüft, ob Joe vor der Geburt von James ein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes war.