Angenommen, für eine Ableitung gilt die folgende Geschäftsanforderung:
Regel: Für ein Datum gilt eine Person jeweils als
alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes, wenn Folgendes am entsprechenden Datum zutrifft:
- Die Person ist nicht verheiratet.
- Die Person hat ein Kind im Alter von weniger als 16 Jahren.
Ausgehend von dieser einfachen Anforderung kann eine einfache Gültigkeitstabelle dafür erstellt werden, ob eine Person an einem bestimmten Datum alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes ist:
Abbildung 1. Gültigkeitstabelle für Regel "Alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes"![Gültigkeitstabelle für obiges Beispiel](Images/TruthTable1.JPG)
Die reale Änderung von Umständen soll anhand eines Beispiels veranschaulicht werden. Mary und Joe heiraten am 1. Januar 2001. Aus einer vorangegangenen Ehe, die am 30. November 1998 geschieden wurde, hat Joe einen Sohn namens James. James wurde am 1. Juni 1990 geboren. Am 30. April 2004 stirbt Joe (und Marys Ehe endet somit durch Verwitwung).
Anhand der obigen Gültigkeitstabelle kann für jede der Personen ermittelt werden, ob sie an einem bestimmten Datum alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes ist:
- Am 1. Oktober 1997 (um ein zufällig gewähltes Datum zu verwenden) ist Mary kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes, weil sie an diesem Datum zwar nicht verheiratet ist, jedoch keine Kinder hat.
- Am 2. Oktober 1997 ist Mary noch immer kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes, da sich ihre Lebensumstände seit dem Vortag nicht geändert haben.
- Am 30. November 1998 ist Joe kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes, weil sein Sohn an diesem Tag zwar jünger als 16 Jahre ist, Joe jedoch noch verheiratet ist.
- Am 1. Dezember 1998 wird Joe ein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes, weil sein Sohn immer noch jünger als 16 Jahre ist, Joe jedoch nicht mehr verheiratet ist.
- Am 1. Januar 2001 ist Mary noch immer kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes. Sie hat zwar nun ein Kind, das jünger als 16 Jahre ist, aber sie ist verheiratet. Sie ist lediglich aus etwas anderen Gründen als zuvor kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes.
- Am 1. Januar 2001 ist Joe kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes mehr. Sein Kind ist zwar weiterhin jünger als 16 Jahre, aber Joe ist wieder verheiratet.
- Am 1. Mai 2004 wird Mary zu einem alleinerziehenden Elternteil eines minderjährigen Kindes, da ihre Ehe durch Joes Tod endet, James jedoch weiterhin ihr Kind und jünger als 16 Jahre ist.
- Am 1. Juni 2006 ist Mary kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes mehr, da James an diesem Tag 16 Jahre alt wird.
- Am 1. März (um erneut ein zufälliges Datum zu wählen) ist James kein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes, da er nicht verheiratet und kinderlos ist.
Aus diesem Beispiel wird ersichtlich, dass die Gültigkeitstabelle für verschiedene Datumsangaben ausgewertet werden muss, um ein vollständiges Bild darüber zu erhalten, ob eine Person ein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes ist. In gewissem Umfang müssen hierbei stichprobenartig Datumsangaben ausgesucht werden, die entweder als "möglicherweise relevant" eingestuft werden oder auch zufällig gewählt werden. Beispielsweise könnte erwartet werden, dass das Hochzeitsdatum von Mary ein relevanter Punkt ist. Es stellt sich jedoch heraus, dass ihre Eheschließung mit Joe keinen Einfluss auf ihren Status für die Eigenschaft "alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes" hat. Der Status von Joe für die Eigenschaft "alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes" wird durch die Eheschließung mit Mary hingegen geändert. Beim obigen Beispiel wurde nicht überprüft, ob Joe vor der Geburt von James ein alleinerziehendes Elternteil eines minderjährigen Kindes war.