Der Evidence Broker ist der Mechanismus, mit dem die gemeinsame Nutzung von Angaben im gesamten System ermöglicht wird. Wenn der Evidence Broker Angaben zu einem Personen- bzw. Anwärterdatensatz überträgt, werden diese Angaben automatisch akzeptiert und auf dem Personen- bzw. Anwärterdatensatz aktiviert, sodass der Benutzer Angaben nicht manuell akzeptieren und aktivieren muss. Weitere Informationen zum Evidence Broker und den Optionen für seine Konfiguration enthält das Handbuch 'Cúram Evidence Broker Guide'. Empfohlene Ansätze für die Bereitstellung von Angaben über den Broker werden im Handbuch 'Cúram Evidence Guide' beschrieben.
Zu berücksichtigende Aspekte
- Wird ein und derselbe Angabentyp in mehreren Falltypen verwendet? Wenn dies zutrifft, sollen Änderungen an diesen Angaben dann auch an andere Fälle übertragen werden?
- Soll der Zielfall so eingerichtet sein, dass Änderungen automatisch akzeptiert werden, oder ist das manuelle Eingreifen seitens des Fallbearbeiters erwünscht, bei dem dieser entscheidet, ob er die eingehenden Angaben annimmt?
- Damit die systemseitige Verarbeitung ordnungsgemäß funktioniert, ist es unbedingt erforderlich, dass Daten für Personen/Anwärter, die außerhalb des Beteiligtenmanagers erfasst wurden, so konfiguriert sind, dass sie an den Beteiligtenmanager rückübertragen und von diesem gemeinsam verwendet werden.